Aus Berlin ist aktuell eine Nachricht zu vernehmen, die mal wieder etwas Brisanz in die Debatte zum Thema Kindergeld bringt. Dabei ist die Verursacherin der Diskussionen selbst gar nicht aus dem Ressort der Familienpolitik.
Die Justizsenatorin von der Aue aus den Reihen der Sozialdemokraten verschafft sich mit einem Vorschlag der besonderen Art Gehör. Kinder, die über längere Zeiträume Haftstrafen absitzen müssen, sollten ihrer Meinung nach keinen Anspruch auf zusätzliches Kindergeld erhalten. Das Argument ist durchaus einleuchtend.
Denn in der Zeit, die der Nachwuchs einsitzt, sind die Kosten für den Staat schon hoch genug, zumal auch Bildungsangebote in Haftanstalten zum Alltag gehören. Zusammen mit den normalen Kosten für die Unterbringung im Gefängnis entstehen nicht unerheblichen Kosten für den Staat und somit den Steuerzahler.
Eltern inhaftierter Kinder zusätzlich Kindergeld zu überweisen, ist laut der Justizsenatorin wenig sinnvoll und vor allem aus finanzieller Sicht unangebracht. Ein Gutachten soll nun Klarheit in dieser Sache bringen. Die Frage ist, ob eine Streichung ohne Korrekturen am Gesetz umsetzbar ist. Grundsätzlich soll das Kindergeld dann aber doch nicht gestrichen werden.
Nur bei längeren Zeiträumen – die genaue Definition fehlt an dieser Stelle bis dato – soll das Kindergeld wegfallen. Bei kürzeren Aufenthalten sollen Eltern das Geld weiterhin erhalten. etwa, um den Kindern Wohnraum finanziell freihalten zu können.
