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Bayerische Studiengebühren bleiben nach Urteil bestehen

Die Studentenschaften im ganzen Land sind derzeit in Aufruhr und planen Streiks und Aktionen gegen die ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Studiengebühren an den deutschen Unis. Wenigstens für den Freistaat Bayern hat nun der dortige Verfassungsgerichtshof den aufbegehrenden Studenten den Wind aus den Segeln.

Etwa 1200 Kläger hatten in einer gemeinsamen Klage kritisiert, Studiengebühren führten dazu, dass die so wichtige Gleichheit aufgehoben werde. Bei Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro sei nicht mehr garantiert, dass jeder Studieninteressierte auch wirklich vor seinem individuellen Familienhintergrund studieren könne.

Das Studium, so die klagenden Studierenden, muss weiterhin aus den Staatsmitteln finanziert werden, um für Chancengleichheit ohne Studiengebühren zu sorgen. Das sieht der Verfassungsgerichtshof aber dann doch anders. Einen Konflikt mit der Verfassung Bayerns kann man dort nicht erkennen. Anspruch auf kostenlose Bildungsangebote an Universitäten sei aus der Verfassung nicht ableitbar.

Auch wenn Summen von bis zu 500 Euro als Studiengebühren eine nicht unerhebliche Summe pro Semester sind. Diese Ausgaben seien schließlich auch eine Investition in die berufliche Zukunft, weil das Studium die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Über Studienkredite sei die Studienaufnahme mit durchaus zumutbarem Risiko für jeden möglich, zudem beliefen sich die Studiengebühren in einer Größenordnung, die in einer sinnvollen Relation zu den effektiven Kosten der jeweiligen Bildungsangebote stehe, so der Verfassungsgerichtshof.

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