Erst in den vergangenen Wochen ging es bereits um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der sich mit der Frage nach zusätzlichem Anspruch auf Unterhalt für Kinder in besonderen familiären Situationen beschäftigte.
Die Richter bestätigten, dass besondere Lebenslagen dazu führen könnten, dass den Kindern nicht nur der eigentliche Unterhalt nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle zusteht. Nicht nur in den Fällen, in denen die Alleinerziehenden wieder ins Berufsleben einsteigen wollen oder eine der Besuch eines Internats oder einer Ganztagsschule kann die Kosten für den Unterhaltzahler deutlich pro Monat erhöhen.
So ist die Unterhalts-Debatte beispielsweise für Eltern behinderter Kinder ein wichtiges Thema. Selbst wenn die Eltern in Vollzeit für das Kind bereitstehen, ist vielfach eine spezielle Betreuung – oft auch ganztags – unausweichlich. Die Kosten belaufen sich hier schnell auf mehrere hundert Euro monatlich.
Unter dem Aktenzeichen XII ZR 65/07 ist nun von den Richtern festgehalten worden, dass derartige Betreuungskosten keineswegs grundsätzlich in voller Höhe über den eigentlichen Unterhalt abgedeckt sind.
Begründet wird dies in weiten Teilen damit von den Richtern, dass Kinder einerseits ein Recht auf den Kita- oder Kindergarten-Besuch haben und dies aus sozialen und pädagogischen Gründen durchaus sinnvoll ist. So muss nun mancher Unterhaltsverpflichtete zukünftig mit höheren monatlichen Zahlungen beim Unterhalt rechnen.
