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Bei Anspruch auf BAföG an Wohnkostenzuschuss denken

Studierende haben es selbst dann schwer finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, wenn Sie Anspruch auf BAföG haben.

Denn die Lebenshaltungskosten und insbesondere die Energie- und Stromkosten sind in den vergangenen Jahren so deutlich gestiegen, dass vielfach das Geld aus den erhaltenen Leistungen hinten und vorne nicht ausreichend.

Wer sein Dasein als eingeschriebener Student fristet, ist somit fast immer auf jeden Cent angewiesen. Gut zu wissen ist nun in diesem Zusammenhang, was das Landessozialgericht in Darmstadt mit dem Aktenzeichen L 6 AS 340/08 B ER zum Thema BAföG-Leistungen und Wohngeldzuschuss erst in der vergangenen Woche zu sagen hatte.

Hintergrund des Prozesses ist die Tatsache, dass die zuständige Arge einer Studentin kein Anspruch auf Wohngeldzuschuss anerkannte, weil diese zwar BAföG-Anspruch habe, jedoch nach Anrechnung des elterlichen Unterhaltes unter der Bagatellegrenze für die Auszahlung von BAföG zurückbleibe. In solchen Fällen besteht zwar ein Anspruch, doch eine Auszahlung erfolgt nicht.

Aus Sicht des Hessischen Gerichtes handelt es sich in diesem Fall um eine der wenigen Konstellationen, die im zuständigen Gesetz schlicht nicht berücksichtigt worden sein. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der in Deutschland gilt, müsse die Studentin aber trotz Bagatellgrenze wie andere Studierende mit BAföG-Anspruch auch beim Wohnkostenzuschuss einen solchen Anspruch haben.

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