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Mehr Elterngeld bei Mehrlingen

Unverhofft kommt oft. So sagt es das schöne Sprichwort, das sich insbesondere auch beim Nachwuchs in manchen Familien unerwartet bestätigt.

Doch neben der Auswirkung auf den Arbeitsaufwand, den Kinder nun einmal auch bedeuten, ändern sich auch bei Leistungen wie dem Elterngeld vom Staat die Vorgaben für den Fall, dass eine Familie gleich mit mehreren Kindern auf einen Schlag gesegnet wird.

Die genauen Fakten bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten sind jedoch bis heute nur den wenigsten wirklich in aller Ausführlichkeit bekannt. Dabei können die Eltern in Deutschland wenigstens in dieser Sache aufatmen. Familienministerin von der Leyen und ihre Experten haben auch an Eltern mit Mehrlingen gedacht.

So winken für das erste Kind aus der Geburt mehrerer Kinder wie gewohnt die aus dem Einkommen errechneten Elterngeld-Ansprüche. Pro zusätzliches Kind legt der Staat nochmals 300 Euro oben auf die monatlichen Zahlungen drauf.

Gültigkeit hat diese Regelung für den gesamten Zeitraum, in den Elterngeld zusteht. Auf diese Weise sind durch das erweiterte Elterngeld durchaus sogar Beträge pro Monat realistisch, die über der an sich zulässigen Höchstgrenze von 1800 Euro liegen.

Ein durchaus beruhigender Aspekt für Eltern, die bei der Nachricht über eine bevorstehende Mehrlingsgeburt eben doch nicht einzig und allein die nächtlichen Strapazen nach der Geburt im Blick haben, sondern sich eben auch mit finanziellen Nöten konfrontiert sehen.

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