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Kindergartenplatz doch Mehrbedarf beim Unterhalt

Bislang hatte der BGH selbst die Sachlage etwas anders eingestuft. Nun dürfen sich Alleinerziehende über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen, wenn die Regelung in Kraft getreten ist.

Trennt sich ein Paar, so der Bundesgerichtshof in seiner aktuellsten Rechtssprechung zum Thema Unterhalt, sind die Kosten für die Unterbringung im Kindergarten oder der Kindertagesstätte durchaus Kosten, die in die Berechnung des Unterhaltes mit einfließen müssen.

Die Entscheidung kommt für viele Alleinerziehende keineswegs zu früh Denn inzwischen verschlingt die Unterbringung der Kleinen in einer angemessenen Einrichtung monatlich schnell mal mehrere hundert Euro, die gerade alleinerziehende Eltern aus eigener Kraft sicher nur in den seltensten Fällen aufbringen können.

Der BGH hat nun also entschieden, dass für die Kinderbetreuung grundsätzlich nicht nur ein Elternteil aufkommen muss. Für Eltern kleinerer Kinder ist diese Entwicklung schwer wiegender, als sie auf den ersten Blick vielleicht scheinen mag. Mit dem aktuellen Urteil hebt der BGH in gewisser Weise seine eigene Entscheidung aus dem Frühjahr dieses Jahres auf und bringt mehr Gerechtigkeit in Trennungsformalia.

Eine Sache jedoch im Zusammenhang mit der Berechnung des Unterhaltes hat sich durch die neue Verordnung zur Kinderbetreuung nicht geändert: Verpflegungskosten sind auch weiterhin über die Unterhalts-Leistungen gemäß Düsseldorfer Tabelle erbracht.

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7 Kommentare zu "Kindergartenplatz doch Mehrbedarf beim Unterhalt"

  1. Horst Schmidt

    Wer soll das eigentlich alles bezahlen können?
    Ein Kind im Kindergartenalter hat Unterhaltsansprüche i.H.v. 250-400 Euro. Dazu nochmal Kindergartenkosten, je nach Dauer i.H.v. 100 bis 250 Euro.
    Damit darf Papa mehr zahlen als der Staat für einen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger bereit ist zu zahlen.
    Ist jemandem eigentlich aufgefallen, daß alleinerziehende Mütter jetzt Anspruch auf Unterhalt für Betreuung (Betreuungsunterhalt) haben, und ebenso Anspruch auf Unterhalt für Nichtbetreuung (Kindergartenkosten)? Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?

  2. ein Zahlemann

    Ich sehe das genauso wie Horst Schmidt.
    Ich zahle, SIE betreut. Und wenn sie nicht betreuen will oder kann, dann muss sie eben einen anderen damit beauftragen und das bezahlen. Von ihrem Geld.

    Eigentlich müssten jetzt wenigstens die Beträge der Düsseldorfer Tabelle nach unten korrigiert werden. Bisher war der Halbtagsplatz ja damit abgegolten.
    Ich habe zwei eheliche Kinder und eine nicht eheliches Kind. Für die ehelichen Kinder bekam ich bei deren Geburt 50 DM Kindergeld! Die brauchte ich zwingend, um ihren ganz alltäglichen Unterhalt zu bestreiten, weil mein Einkommen gering war. Das liegt jetzt einige Jahre zurück. Die Mutter des nicht ehelichen Kindes, mit der ich aber nicht zusammen lebe, nutzt nun alle Umstände aus, die das Gesetz ihr ermöglicht. Sie will 3 Jahre nicht arbeiten – jedenfalls tut sie es offziell nicht, inoffiziell wohl schon. Ich zahle ihr Betreuungsunterhalt (sie hat keine Verluste in Bezug auf ihr Einkommen!) und ich zahle Kindesunterhalt (klar, das ist auch unstrittig, allerdings sehe ich die Höhe nicht ein aus Gründen der Gerechtigkeit zw. den Kindern). Da ich seit 20 Jahren arbeite, zahle ich ziemlich viel Unterhalt an das Neugeborene Kind (Tabellenstufe 8). Das empfinde ich gegenüber meinen inzw. im Teenageralter befindlichen Kinder als ungerecht, denn für die reichte es damals hinten und vorne nicht.
    Das nicht eheliche Geschwister hat von Anfang an Anspruch auf relativ luxuriösen Unterhalt . Meine Teens müssen jetzt Abstufungen hinnehmen, weil 2 Personen dazu gekommen sind und die Mutter des unehelichen Geschwisters ja auch keine Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse meiner Kinder oder meiner Familie nehmen muss. Wenn das Neugeborene mal in dem Alter ist wie meine anderen Kinder heute, entfällt die Unterhaltspflicht für die beiden Älteren schon weil sie schon erwachsen sind, aber das Geschwister kann dann sogar eine Heraufstufung in der Düsseldorfer Tabelle fordern und bekäme wieder mehr Geld als meine anderen Kinder im selben Alter hatten.
    Die älteren Kinder sind also deutlich benachteiligt, von Gerechtigkeit kann hier überhaupt nicht die Rede sein.
    Und das neue Urteil schafft weitere Ungerechtigkeiten oder Privilegierungen für Mutter und Kind:
    Zu dem Betreuungsunterhalt für die Mutter zahle ich demnächst also auch noch den Kindergarten. Sie will ja maximal Halbtags arbeiten wegen der ihr vom BGH eingeredeten Doppelbelastung, oder? Dann verdient sie wahrscheinlich knapp 800 Euro netto und kann sich am Kigabeitrag nicht beteiligen. Mich würd nicht wundern, wenn ich ihr dann auch noch Unterhalt zahlen müsste, damit sie ihren Lebensstandard halten kann! Das Kind erhält dann 325 Euro Unterhalt plus 164 Kindergeld plus etwa 270 euro Kindergartenbeitrag. Ich zahle dann: 759 Euro nur fürs Kind. Die Mutter hat um 12.00 Uhr Feierabend und ich Trottel schufte bis 21.00 Uhr. Wenn ich dann nach Hause komme, warten zwei Teens auf mich und vielleicht noch Haushalt, weil meine Frau im Nachtdienst ist….
    Ich verstehe die Richter nicht!

  3. Bertl

    Hallo Horst und zahlemann, so wie ich es verstehe seid ihr auch zwei Väter die von Selbstbehalt leben müssen. Nur durch ständiges Fordern nach Männerbeauftragten bei unseren Kommunen und Bundes und Landtagsabgeordneten wird sich vielleicht in 20 Jahren etwas ändern. Auch wir Männer brauchen Quotenmänner, in der Pflege, Grundschule, JUGENDÄMTERN (in meiner Kommune sind von 20 hochdotierten Soz. Päds 19 Frauen). In der zwischenzeit ist es sogar so, daß die z.B. bei Betriebsratswahlen von Frauen erziehlten Stimmengewinne höher zu werten sind als die von männlichen Kanidaten? Kann dies sein in einem gleichberechtigten Land?

  4. Dino

    Das ist doch alles so ungerecht.
    Mein Mann darf jetzt neben dem gestiegenen Unterhalt für seine erste Tochter auch noch den KiGa bezahlen!!!
    Und was ist mit unserem Kind????
    was bleibt denn der neuen Familie?
    Scheiß doch auf Kindergelderhöhung, uns hat sie nichts genutzt.
    Dafür dürfen wir jetzt mehr Unterhalt an die erste Tochter abdrücken.
    Wo ist denn da die Gleichstellung zwischen 1. und 2. Kind.

  5. lady

    Tja, da müssen alle (Männer) dafür büßen, nur weil es ein paar Deppen gab, die auf schlau tun und garnichts bezahlen möchten, weil sie angeblich nicht können usw.Da das wohl häufiger vorkam und die Klagen der Damenwelt immer mehr wurden, dürft ihr nun schön dafür aufkommen. Oder aber ihr sollt erst garnicht daran denken, die Mütter eurer Kinder zu verlassen, wegen anderen Damen oder was auch immer :)
    Ich finde es gut so wie es ist.Zu RECHT !!!!!

  6. ich

    zum beitrag vom 26.5.2010 von lady will ich kurz eines schreiben: ist es gerecht, wenn der mann betrogen wird und aus dem haus vertrieben wird, dass er dann alles zahlen soll, damit madam weiterhin auf luxus machen kann???? ich bin mit diesem mann jetzt zusammen. ihm ging es richtig mies nach der Trennung. er hat schulden aufgrund dieser madam und muss unterhalt zahlen. er liebt seine kinder und zahlt den unterhalt. das wäre kein thema. jedoch hat die mutter immer die macht. wenn kein Geld fliest, dann bekommt der mann die kinder nicht…. wir haben auch ein kind zusammen. wir müssen abstriche machen, weil diese madam meint jedes RECHT sich herauszunehmen und alles an Geld zu fordern, dass ihr laut unserem ach so tollem STAAT zusteht vom Kindsvater zu holen. Sie verdient ihr eigenes Geld. Kann jedoch nicht damit Haushalten und jammert immer rum sie könne den kindern kein essen kaufen oder kleidung, obwohl sie zugibt, dass sie ins Nagelstudio geht, ins Bräunungsstudio, regelmäßig zum teuren Friseur, die Kinder tragen überwiegend makenklamotten (von ihr gekauft, denn sie sollen ja anständig rumlaufen)etc. und dann kommt sie nicht mit zwei kindern klar. ist überfordert. sie ist kaum zu hause. wir haben mindestens alle 14 tage die kinder und haben da auch die vollen kosten (essen, kleidung, da sie oft zu wenig mitgibt, spritkosten um die kids zu holen und wieder heim zu fahren) zu tragen. wir nehmen die kids liebend gerne, aber unter diesen voraussetzungen…. Ist das deiner Meinung dann noch alles ZU RECHT!!!!!

    • ich und ich

      ich kann mich “ich” nur anpassen,
      bei uns ist es genauso allerdings habe ich ein Kind mitgebracht für das überhaupt kein Unterhalt gezahlt wird.
      Und unsere Madam fährt auch noch fünf mal im Jahr im Urlaub mit neuen Ehemann (welcher für seine beiden Kinder auch keinen Unterhalt zahlt ist allerding für sie da), Kinder haben Pferd das essen dafür soll Papa noch zusätzlich zum Unterhalt und den Lebensversicherungen bezahlen. Die Kinder sind eine Woche 1-2 Tage da und die andere Woche 3 Tage zzgl. Elternabende, Elternsprechtage, Arzttermine, Fahrten zum Ergotherapeuten etc. weil die Mutter keine Zeit hat, da sie schließlich Arbeiten geht (Tagesmutter) und wenn es darum geht dem eigenen volljährigen Sohn Unterhaltsanteil zu bezahlen nur 0,02 Euro pro Std. verdient lt. ihrem Anwalt und somit nicht Unterhaltsfähig etc. Seit zwei Monaten besteht für den Sohn (19 Jahre) kein Unterhaltsanspruch mehr da er jetzt selbst genug Einkommen hat. Jetzt kommt eine neue Klage da ja schließlich keinen Unterhalt mehr für den Sohn gezahlen werden muss, soll doch jetzt diesen Betrag zusätzlich mehr an die Tochter gezahlt werden.
      Und damit der Sohn eine Eigene Wohnung bekommt soll Papa auch noch dafür Bezahlen.
      Klar alles ZU RECHT!!!!
      Es wird sicherlich Fälle geben wo einige Väter wirklich mehr bezahlen könnten oder überhaupt estwas (siehe mein Kind) aber werder politisch noch in irgendwelchen Foren können alle über einen Kamm geschoren werden.
      Und es Männer wie Frauen / Zahlende und Empfangende gibt, die sich fehlverhalten. Aber jeder Einzelne sollte sich gedanken machen was für ein Vorbild er für sein Kind ist Geizig, Gierig oder einfach nur Liebend und Kommunikationsbereit.

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