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Gewerkschaft mit ALG Regelung für unstetige Arbeit unzufrieden

Zumindest in weiten Teilen zeigt sich der Ver.di-Vorsitzende Werneke zufrieden mit den Ansätzen, die ein neuer Gesetzesentwurf für die so genannten unstetigen Beschäftigungsverhältnisse vorsieht.

Zunächst erntet die Regierung diesbezüglich wohlwollendes Kopfnicken der Arbeitnehmer-Vertreter, weil die Neuregelung endlich für diese Beschäftigungsformen ein Konzept zur sozialen Absicherung entwickelt. Dies sei längst an der Zeit gewesen.

Lobenswert sieht man die Bestrebungen, das Gesetz nicht erst nach der Wahl, sondern noch in der aktuellen Legislaturperiode in die Tat umsetzen zu wollen. Dennoch hält sich Ver.di wie gewohnt nicht mit Kritik zurück. Für weite Teile des Kulturbereichs greifen die Pläne aus Sicht der Interessenvertretung schlicht zu kurz.

Knackpunkt der Debatte ist die 6-Wochen-Frist, die viele Beschäftigte mit unsteter Beschäftigung nicht in den Genuss von Arbeitslosengeld kommen lässt. Ver.di fordert an dieser Stelle eine Anhebung der Frist auf mindestens zwei Monate.

Das Gesetz soll grundsätzlich die Arbeitnehmer stärken, die maximal ein Jahreseinkommen von 30 240 Euro vorweisen können und mit befristeten Arbeitsverhältnissen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ein Anspruch auf ALG I soll zukünftig dann bestehen, wenn die Arbeitnehmer innerhalb von 24 Monaten nur ein halbes Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Für Medien- und Kulturschaffende – in diesem Bereich herrscht befristetes Arbeiten vielfach vor – waren Arbeitslosengeld-Leistungen bisher nicht vorgesehen. Die Verkürzung der so genannten Anwartschaftszeit soll nach Forderungen der Gewerkschaft Abhilfe schaffen.

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1 Kommentar zu "Gewerkschaft mit ALG Regelung für unstetige Arbeit unzufrieden"

  1. Astrid Rühr

    Ich kann nur bestätigen, daß dieses Gesetz mit der 6/Wochen Regelung nicht ausgereift ist.
    Ich arbeite als Kostümbildnerin beim Film immer länger als 6 Wochen, da wir ein Drehprojekt immer mit ca. 4 Wochen vorbereiten und mit ca. 1 Woche nachbereiten.
    Der Dreh selber bei einem 90 min.Film beläuft sich auf ca. 4 Wochen. (insgesamt also 9-10 Wochen)
    Außerdem wurden unsere bisherigen Arbeitszeiten noch gestreckt, damit wir die Chance haben 360 Tage in 2 Jahren zu sammeln. (bisheriges Gesetz) Das gereicht uns jetzt zum Nachteil. Ich bekomme z.B. kein Arbeitslosengeld 1 und habe keinen
    Anspruch auf Hartz 4 und darf jetzt meine mühsam beiseite geschafften Ersparnisse fürs Alter, aufessen. Ich bin zur Zt. arbeitslos und ziemlich bedient. Ich frage mich für wen dieses neue
    Gesetz gemacht wurde?

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