Das Urteil, um das es im Folgenden geht, ist wurde bereits im vergangenen September gefällt. Doch erst jetzt spricht sich die Entscheidung zum Thema Unterhalt herum, weil zunehmend in den Familien die Möglichkeiten der Privatschulen erkannt werden.
Für Kinder sehen etliche Bildungsexperten deutlich bessere Ausbildungschancen auf den alternativen Schulformen zum staatlichen System. Rein juristisch sind diese Ansichten vom Oberlandesgericht Naumburg eigentlich nicht bestätigt worden mit dem Aktenzeichen 3 UF 31/08, doch darum sollte es im Prozess auch nicht gehen in erster Linie.
Wichtiger ist für Eltern die Erkenntnis, dass der Besuch einer kostspieligen Privatschule durchaus beim Unterhalt als so genannter Mehrbedarf geltend gemacht werden kann. Dies erklärt sich dadurch, dass die Aufstellung der Unterhaltskosten mithilfe einer Tabelle erfasst wird, in der regelmäßige Kosten aufgelistet werden.
Um die reinen Bildungsmöglichkeiten ging es jedoch nicht, wie das Gericht im Prozess zum Unterhalt deutlich macht. Die Klägerin hatte den Weg vor den Kadi angetreten, weil sie die Privatschule für ihr Kind zur Ganztagsbetreuung als einzige Möglichkeit ansah.
In diesem Fall sind aus Sicht des Gerichts dem Unterhaltzahler Mehrkosten zumutbar. Dies ist der springende Punkt. Die Zumutbarkeit der anfallenden Kosten. Grundsätzlich kommt die Privatschule im Rahmen von Unterhalt also nicht infrage. Als Grundsatzurteil kann dieser Einzelfall somit nicht verstanden werden, richtungweisend hingegen möglicherweise schon.
