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Erwerbstätigkeit bei BAföG nicht ungefährlich

Rund 1,5 Millionen Studenten in Deutschland sind gezwungen, während des Semesters jobben zu gehen, um sich entweder das Studium an sich zu finanzieren oder sich wenigstens hin und wieder etwas leisten zu können.

Im Rahmen der Erwerbstätigkeit neben dem Alltag an der Uni ergeben sich aber schneller als viele studentische Arbeitnehmer es sich vorstellen können, negative Auswirkungen an anderer finanzieller Stelle. Wer die eigenen Einkünfte nicht clever plant, kann schon durch Kleinigkeiten mit deutlichen Abstrichen beim BAföG konfrontiert werden, an die er oder sie nicht mal kurzzeitig gedacht hätte.

Mehr als 255 Euro parallel zum BAföG sind nicht gestattet. Bei all den Abzügen wie Sozialabgaben, der Pauschale für Werbungskosten und anderen anrechenbaren Extras verlieren Studierende mit Nebenjob schnell den Überblick, wie viel sie nun eigentlich hinzuverdienen dürfen. Klar ist: Ein 400 Euro-Job ist problemlos drin.

Darüber hinaus bleiben den Studierenden lediglich 21,5 Cent von jedem zusätzlichen Euro übrig. Der Rest vom Bruttolohn wird beim BAföG wieder abgezogen. ganz zu schweigen von einer möglichen Rentenversicherungspflicht, dank der alles noch schlechter aussieht. Damit nicht genug: Wer als eifriger Student die s genannte Unschädlichkeitsgrenze von 7680 Euro mit dem Einkommen überschreitet, verliert möglicherweise jedweden Anspruch auf Kindergeld.

Im Worst Case entfallen auf diese Weise letztlich bis zu 2340 Euro per anno. Blanker Arbeitsaktionismus lohnt sich also nicht nur nicht. Wer viel nebenher arbeitet, sollte unbedingt professionell sich beraten lassen!

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