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Elterngeld bei frischer Selbständigkeit ein Problem

Immer wieder treten Probleme bei staatlichen Leistungen für die Verbraucher auf, die bei der Planung gesetzlicher Regelungen eigentlich hätte auffallen müssen.

Erstaunlicherweise gibt es gerade im Zusammenhang mit dem sonst so gelobten Elterngeld etliche kritische Eckpunkte, die den eigentlichen Nutzen für die jungen Eltern im Land deutlich schmälern. So sind es insbesondere die frisch gebackenen Existenzgründer, die als ebenso neue Eltern nicht unbedingt leicht haben, wenn sie auf Leistungen wie das Elterngeld angewiesen sind.

Wer Anspruch auf Elterngeld hat, zudem aber eben auch auf den Gründerzuschuss von behördlicher Seite, befindet sich quasi in einer Zwickmühle, die durchaus nicht unerhebliche finanzielle Folgen haben kann. Immerhin wird der besagte Zuschuss für die neue Selbstständigkeit als Einkommen bei der Arbeitsagentur angerechnet.

Was nun unter dem Strich übrig bleibt vom Elterngeld, ist einzig und der so genannte und zuletzt oft diskutierte Grundbetrag von 300 Euro, denn jeder Elterngeld-Nutzer auf jeden Fall vom Staat erhält. Ganz gleich, wie hoch das Einkommen vor der Phase der Erziehungszeit gewesen ist. Ob es sich um einen Fehler im Modell Elterngeld handelt oder um einen geplanten Ansatz, um doppeltes Abkassieren zu verhindern?

Sicher ist nur, dass Mutige mit Willen zur Existenzgründung im schlimmsten Falle wesentlich benachteiligt sein können, wenn die Zeit der beruflichen Neuorientierung und das Elterngeld zeitgleich stattfinden. Allerdings geht dies den Beziehern von Arbeitslosengeld ganz genauso.

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