Die Gründe sind zahlreich, warum es in Familien an allen Ecken und Enden mitunter finanziell nicht ausreicht. Es herrscht jedoch die Meinung vor, dass nur Eltern für den Unterhalt des Nachwuchses zuständig sind.
Dem ist jedoch in Deutschland nach aktueller Gesetzeslage nicht grundsätzlich so. Die zuständigen Behörden haben durchaus Spielraum, auch generationsübergreifend Mittel im familiären Umfeld einzufordern. So sind Großeltern in Deutschland nicht nur vielfach ohnehin bereit, für die Enkel aufzukommen, wenn die leiblichen Eltern aus eigener Kraft keine Familie ernähren können.
Sie sind sogar dazu verpflichtet, sich um die wirtschaftlich-soziale Belange dieser Art zu kümmern. Die Einforderung von Unterhalt-Zahlungen durch die Großeltern ist allerdings nicht in jeder Situation durchführbar. Um einen Anspruch durchzusetzen gegen Oma und Opa müssen für die Eltern zunächst alle Mittel ausgeschöpft sein, um eigenständig den Unterhalt für die Kleinen aufzubringen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit des Kindsvaters beispielsweise sind dem Sachbearbeiter vorgelegte Bewerbungsversuche in ausreichender Menge als Beweis für die Bemühungen ausreichend. Bleibt dieser Versuch der Arbeitssuche erfolglos, trägt das Sozialamt in der Regel den Unterhalt.
Fehlen die Bestrebungen für eigenständige Kostenübernahme, können die Großeltern juristisch zur Unterhaltszahlung gezwungen werden. Für viele Senioren im Lande wäre diese Forderung jedoch angesichts der finanziellen Möglichkeiten kaum machbar.
