Uni erstattet ungenutzte Studiengebühren nicht zurück
Die Problematik mit den Studiengebühren in Deutschland ist auch in der Politik bekannt. Doch die bisherigen Lösungsansätze wollen einfach nicht greifen.
Während in Orten wie Heidelberg Studierende einmal mehr den Protest üben, um sich gegen die teils verheerenden Studienbedingungen –trotz neuer Mittel aus dem Studiengebühren-Topf – stark zu machen, brodelt es in Münster an der alterwürdigen Universität.
Dort hatten zwei Studierende die teilweise Erstattung bereits bezahlter Studiengebühren gefordert, weil die betreffenden Mittel nicht in ihren selbst absolvierten Semestern zugunsten der Lehrverbesserungen und modernerer Lehrmittel verwendet worden sein. Im Grunde dreht es sich dabei um eine überschaubare Summe.
Hätte das Modell allerdings Schule gemacht und jeder Studierende einen solchen Anspruch erhalten, wären die Rückzahlungskosten aus den Studiengebühren durchaus erheblich. In Münster hat man daher beschlossen, angesammelte Studiengebühren nicht auszuzahlen an die Studierenden, die bezahlt haben.
Obwohl es im Rahmen der Studiengebühren-Verordnung ein Satzungs-Auflage gibt, dass die Gebühren „zeitnah“ verwendet werden müssen. Aus Sicht der Kommissionsmitglieder, die das Anliegen der Studierenden geprüft hatte, wäre eine Rückzahlung von Gebühren ein Verstoß gegen den Ansatz der Gleichbehandlung an den Unis.
Auch an anderen Standorten gab es bereits Debatten über derartige Rückzahlungen. Diese werden nun unter einem denkbar schlechten Stern stehen.
