Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat es als Politikerin derzeit wie so oft zuvor nicht gerade leicht, wenn sie ihr Elterngeld verteidigen möchte. In der Debatte gehen jedoch andere Probleme – insbesondere beim Kindergeld – unter, die für die Familien mit Anspruch von großer Bedeutung sein können.
Wie jedes Jahr pünktlich zum Ende des Schuljahres planen viele Schüler und Schülerinnen quasi zur Selbstfindung ein soziales Jahr, bevor der Ernst des Lebens mit Studium oder Ausbildung ansteht. Wer sein Soziales Jahr in heimischen Gefilden absolvieren möchte, muss sich über die Zahlungen des Kindergeldes keine Sorgen machen.
Diejenigen, die diese besondere Erfahrung mit gesellschaftlichem Mehrwert jedoch gerne mit einem Aufenthalt im Ausland verbinden wollen, sollten sich vorab gut informieren. Schon Ende 2008 hatte der Bundesfinanzhof in dieser Sache geurteilt (R 62/06), dass die Träger des freiwilligen Jahres im Sozialbereich eine Zulassung von den in Deutschland zuständigen Behörden benötigen, damit die Arbeitnehmer in jedem Fall weiterhin Kindergeld beziehen können.
Ohnehin ist das Kindergeld nur sicher, wenn der besagte Auslandsdienst als Ersatzleistung für den heimischen Zivildienst abgeleistet wird. Ein Einkommen darf darüber hinaus nicht vorliegen. Wer mit seinem einkommensfreien Engagement also in Sachen Kindergeld auf Nummer sicher gehen will, sollte rechtzeitig die notwendigen Genehmigungen einholen oder nach dem Ende der Schulzeit lieber im eigenen Land eine Anstellung suchen. In gewisser Weise durchaus logisch, nur wissen muss man es.
