Für die deutschen Schüler und Azubis wird die Entscheidung zum so genannten Schüler-BAföG des Bundessozialgerichtes nicht unbedingt Glücksgefühle auslösen.
Denn immerhin entspricht das Urteil mit dem Aktenzeichen B 14 AS 61/07 R des Sozialgerichts die Regelungen bei Hartz IV betreffend durchaus die gängige Praxis der Behörden. so müssen Schüler und Auszubildende sich damit abfinden, dass ein nicht unerheblicher Anteil ihrer Bezüge über das Schüler-BAföG für mögliche Leistungen nach den Vorgaben für Hartz IV angerechnet wird.
Für viele junge Verbraucher mit Ansprüchen können daraus schmerzliche Einbußen resultieren. Dabei konnten sich die Auszubildenden erst vor kurzem über die rückwirkende Wiedereinführung der Pendlerpauschale freuen, die in manchen Geldbeutel einige Euro extra gebracht hat.
Im Prozess ging es um eine Azubi, der mit Geschwistern, Mutter und dem Partner der Mutter gemeinsam einen Haushalt bildet. Die Auszubildende bekam bisher Schüler-BAföG und Kindergeld, der Haushalt selbst lebte von Hartz IV. Das Bundessozialgericht ist wie bisher der Ansicht, dass zweckgebundene Leistungen nicht vom Amt auf Hartz angerechnet werden dürfen.
In besagtem Fall sieht das Gericht dies für ein Fünftel der BAföG-Bezüge gegeben. Der Rest darf durchaus als Kosten für den Lebensunterhalt verstanden und auf die Hartz IV-Ansprüche angerechnet werden.

meine tochter geht zu schuhle und verdiend 212 euro wieviel darf die arge abziehen
Es ist ein Witz,Leute die sich bemühen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen werden nur bestraft,zum 1.gibt es keinerlei Unterstützung von Seiten der Behörde,wer nicht die Kraft zum Kämpfen hat geht unter.Auf der anderen Seite sucht man sogenannte Looser aufzudecken, (obwohl man genau weiß,das diese nicht arbeiten wollen).Warum wird Geld und Zeit nicht endlich dort investiert wo es Sinnvoll ist,eben dort wo Menschen nach Arbeit verlangen und alles darum geben,auch beschäftigt zu werden.Aber das ist bei den meisten verantwortlichen Beschäftigten der ARGE noch nicht angekommen.
Das Geld bleibt nur in der Verwaltung stecken,es ist zum kotzen !!!
Liebe Forumleser,
bin fur ein Jahr auf einer Fachoberschule um meine Fachhochschulreife zu erlangen und beziehe mit meinem Freund als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV.
Meine Fragen an euch…
Darf ich neben Hartz IV auch noch Schülerbafög bekommen?
Über ein Beitrag zum Thema würde ich mich sehr freuen!!!
Gruß