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Pendlerpauschale – wieder rückwirkend ab 2007

Gute Nachrichten für Pendler. Der Bundestag hat heute wieder die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale beschlossen. Dies bedeutet, dass Fahrten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden können.

Unabhängig vom Verkehrsmittel gelten wieder 0,30€ pro gefahrenem Kilometer als Entfernungspauschale zur Arbeit, da nur die einfache Strecke abgerechnet werden kann. Besonders erfreulich für die Pendler ist, dass diese Regelung rückwirkend zum Januar 2007 getroffen wurde und auch wieder die Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.

Den Stein ins Rollen brachte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008, das feststellte, dass die Regelung erst ab dem 21. Kilometer verfassungswidrig sei. Bereits aufgrund dieser Entscheidung (vorläufige Regelung durch das BVerfG) wurden Werbungskosten für die Jahre 2006 und 2007 erstattet. Mit der Entscheidung des Bundesrates ist die Regelung über die Pendlerpauschale wieder gesetzlich verankert.

Sollten die tatsächlichen Kosten, beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel, die Entfernungspauschale von 0,30€ je gefahrenen Kilometer übersteigen, so können die höheren, nachgewiesenen Kosten zum Abzug gebracht werden.

Neben den Kosten für einen Unfall können auch die Beschädigungen am Fahrzeug/ Diebstahl während der Arbeitszeit geltend gemacht werden. Diese Regelungen gelten analog bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

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3 Kommentare zu "Pendlerpauschale – wieder rückwirkend ab 2007"

  1. Timo B.

    ABZOCKE!!!

    Es ist ne Frechheit, dass das Bundesverfassungsgericht überhaupt prüfen musste, ob dies verfassungskonform ist. Es kann doch nicht sein, dass in Frage gestellt wird, ob ein Pendler die ersten Kilometer absetzen kann oder nicht. Demnächst wird dem Kioskbetreiber gesagt, dass er nur 50% seines Wareneinsatzes als Betriebsausgaben geltend machen kann, um so einen höheren Gewinn zu erwirtschaften. Steuerberatungskosten können auch nicht geltend gemacht werden – ist doch logisch, man geht ja auch zum Spaß hin. Wer seine Steuern selbst macht, kann schneller was übersehen, der Staat kassiert also mehr ab. EInfach nur Abzocke und traurig für das “Wirtschaftswunder Deutschland”. Die Politiker sind gierige Aasgeier, die den Hals nicht voll bekommen, mit Wirtschaft und Ökonomie hat dies jedenfalls nichts mehr zu tun – REINE ABZOCKE!!!

  2. Berufspendler

    Ja, kurz zusammengefasst kan man das auch als Abzocke ansehen. Reicht ja auch nicht, dass schon genug Steuern an der Zapfsäule geblecht werden. Auf die neue Regelung der Kfz-Steuer bin ich auch schon gespannt, die Politiker fahren doch die dicksten Sprittfresser!

    Naja, wenigstens kam jetzt das Gericht und der Bundestag zur Besinnung:)

    @Tiomo: das Beispiel mit dem Kiosk trifft den Nagel auf den Kopf!

  3. Politischandersdenkender

    In vielen Jahren werden unsere Kinder über diese Entscheidung vom Staat den Kopf schütteln und das so viele Leute jeden Tag so eine enorme Strecke zu Arbeit zurücklegen und damit Abgase produzieren und die Umwelt belasten weil sie sich keine Arbeit in der nähe suchen wollen oder nicht in die Nähe von Arbeitsplatz umziehen. Und die Regierung muss das auch noch fördern und damit Steuergelder verschwenden. Hoffentlich werden die Menschen in ein paar Jahren klüger sein und auch etwas voraus denken.

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