Schüler aus Familien, in denen Arbeitslosigkeit vorherrscht, können nach einem neuen Urteil endlich etwas mehr Hoffnung schöpfen.
In Kassel kam das Bundessozialgericht am gestrigen Tage zu einem Entschluss, der sich unter anderem wesentlich auf die Anrechnung von Einkommen auswirkt. Das Aktenzeichen B 14 AS 61 R kann daher für Schüler mit Bafög-Anspruch einiges verändern in Zukunft.
Grundsätzlich beläuft sich der Höchstsatz für besagtes Schüler-Bafög auf rund 192 Euro. Damit beträgt die Summe nicht einmal die Hälfte von den maximalen Zahlungen beim normalen Bafög für Studierende. Der Grund für diesen Unterschied ist die Annahme, dass Schüler in der Regel noch bei den Eltern leben und dort auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen können.
Bisher wurden die Leistungen in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Diesbezüglich hat das BSG nun bestimmt, dass Schüler mit zusätzlichem Hartz-Anspruch ab sofort einen Mehranspruch beim Sozialgeld (das den Kindern in Hartz IV-Familien ergänzend zustehen kann) in Höhe von 44 Euro erhalten sollen, weil das Schüler-Bafög nur teilweise als Einkommen anrechenbar sei.
Die Argen kalkulierten bis dato bei den Mehraufwendungen aufgrund der Ausbildung mit einem Fünftel des Bafög-Satzes. Im Rahmen der Klage einer Auszubildenden jedoch wurde nun festgestellt, dass die Pauschale zwar als solche bei der Berechnung des Mehraufwands berechtigt ist, allerdings deutlich zu gering ausfällt für die Schüler und Azubis, die Arbeitsbekleidung, Literatur und Fahrkosten finanzieren müssen. Nun werden 20% des Studenten-Bafögs in Höhe von 82,40 Euro als Basis angesetzt. Für Schüler durchaus kein Pappenstiel.

Das BSG-Urteil positiv zu bewerten ist wirklich ungeheuerlich.
Die Idee von Schüler-Bafög ist, dass auch junge Menschen aus finanzschwachen Familien eine Ausbildung machen können, die ihren Fähgikeiten und Neigungen entspricht,. z.B. Abitur, eine Ausbildung an Berufsfachschulen, etc.
Dafür gibt es eigentlich einen kleinen Bafög-Satz in Höhe von 212,- Euro und einen großen Satz, für junge Menschen, die ihren Wohnort verlassen, um eine Ausbildung zu machen, in Höhe von 455,-Euro (seit Oktober 2008).
Grundsätzlich also eine vernünftige Lösung, um mehr Ausbildungsplätze und Möglichkeiten zu schaffen.
Doch nun ist das alles nur noch ein schlechter Witz, da diese Unterstützung – sprich das Schüler- Bafög, den Hartz IV-Familien als Einkommen angerechnet wird und diesen Familien von der “tollen Idee” nur noch 91,- Euro übrigbleiben.
Also hat der junge Hartz IV Mensch ganze 91,- Euro für Schulbücher, Schulgeld, etc. und damit ganz sicher nicht die gleichen Voraussetzungen wie ein Kind aus nicht Hartz IV Familien. Manche Ausbildungen, wie z.B. Physiotherapie sind damit völlig ausgeschlossen.
Toll! Also die Menschen, die dringend Schüler-Bafög für Ausbildung und Bildung benötigen, bekommen es gar nicht. Die können dann ja einfach weiter in der 5.Qualifizierungsmaßnahme dahin dümpeln und irgendwann mit 25 Jahren einen Bildungsgutschein erhalten. Kostet unseren Staat ja nur schlappe 10 Mrd. Euro pro Jahr allein für die Maßnahmen und die Bildungsgutscheine. Ich bin sehr gespannt, wann unsere Politiker aufwachen und endlich mehr Fördermittel in die tatsächliche Erstausbildung stecken. Damit werden vermutlich mehr Hartz IV Dauerempfänger vermieden und die jungen Menschen verlieren nicht ihr Selbstvertrauen und ihre Motivation.
Traurig,traurig.Ich stimme meiner Vorgängerin vollkommen zu. Meine Tochter macht gerade eine drei jährige Ausbildung,zur Ergotherapeutin ,aber unter was für finanziellen Umständen. Von den 212€ Bafög sind zu zahlen, Schulgeld 190€ monatlich Prüfungsgebühr,Fahrgeld und Schulmaterialien. Diese 212€ werden angerechnet davon
darf sie 82.40€ +(165€ Kindergeld)was auch als Einkommen angerechnet wird =247.40€ -190€……,man bedenke von den Rest muß noch das Fahrgeld und laut
Hartz IV , der Lebensunterhalt bestritten werden,oh welche Kunzt .Die jungen Menschen in Erstausbildung,die aus sich etwas machen möchten, müssen unter den Existenzminimum Leben. Armes Deutschland. Sie hat es fast geschafft noch 2Monate fleißiges Mädchen.
Eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern