Eigentlich ist es etwas verwunderlich, wieso es so lange gedauert hat, bis der so genannte Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zur Einsicht kommt.
Nun jedenfalls verweist der Ausschuss auf einen deutlichen Mangel in den Regelungen für die Studienförderung BAföG, die behoben werden sollten. Im Rahmen einer Prüfung stellte der Ausschuss fest, dass im Falle der Jura-Studierenden, die sich zunächst für die moderne Variante eines Bachelors-Studiums entscheiden im späteren Verlauf Schwierigkeiten ergeben, sofern sie zusätzlich den sonst üblichen Weg zum ersten und zweiten Staatsexamen ansteuern.
In dieser Situation entfällt nämlich der Anspruch auf weitere BAföG-Förderung. Im Vergleich zu anderen Studienangeboten ein deutlicher Nachteil. Einstimmig spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass Bachelor-Studium in der Juristenausbildung nicht als eigentlich Abschluss anzuerkennen, sondern in herkömmlicher Weise die Examina als den wesentlichen Abschluss festzulegen, um den Studierenden die volle Förderung über die BAföG-Zahlungen sicherzustellen.
Regierung und Gesetzgeber sollen nun das weitere Vorgehen prüfen und eine zufrieden stellende Lösung finden. Gerade auch deshalb, weil besagter BA-Studienteil den Studierenden das Auslandsstudium vielfach deutlich erleichtere. Auch wenn sich die Regelungen fürs BAföG vielleicht rasch finden lassen.
Dass ausgerechnet das Jurastudium von einer solchen Gesetzeslücke betroffen ist, wirft nicht gerade ein gutes Licht auf die gesetzlichen Regelungen beim BA- und Masterstudium.
