Hinter diesem Anspruch verbirgt sich ein Teil der Pläne, die sich die Bundesbildungsministerin Schavan auf die Fahne geschrieben hat.
Im zweiten Entwurf für eine Verbesserung des so genannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (im Volksmund eben Meister-BAföG genannt), der gerade umgesetzt wurd, sollen gerade dann auch zusätzliche Anreize und Honorierungen erfolgen, wenn die Aussichten gut stehen, dass Teilnehmer von Maßnahmen der Weiterbildung durch eine anschließende Existenzgründung für neue Jobs und insbesondere auch Ausbildungsstellen im betreffenden Bereiche sorgen werden.
So kann im Einzelfall bei den gewährten Darlehen für das Meister BAföG ein teilweiser Nachlass der Kosten in Höhe von einem Drittel erfolgen. Auf diese Weise will die Ministerin erneut hervorheben, welch wesentlicher Bereich die Weiter- und Fortbildung als „Kernelement“ der Umstrukturierungspläne des Bundes ist.
Beim Bildungsgipfel wurde der Gewichtung nun auch eine Zahl zugeordnet: Über die Zeit bis 212 verteilt wollen Bund und Ländern weitere 272 Millionen Euro locker machen, um aufstiegswillige Berufstätige in angemessenem Maße zu fördern.
Die Bekämpfung des berühmt-berüchtigten Mangels an Fachkräften in deutschen Landen mittels Schaffung der Novelle des Meister-BAföG lässt man sich also etwas kosten, um berufliche den Bürgern neue Wege zu eröffnen. Ob die Summen angesichts der Ausweitung der Förderungen auf die Bereiche von Pflege und Erziehung ausreichend sind, wird von Forschern indes bezweifelt.
