Hamburger Senat will Studium gerechter gestalten

In den Bundesländern wie Baden-Württemberg und auch Hamburg selbst sind die Gerichte inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Studiengebühren durchaus mit den Gesetzen vereinbar sind.

In Hamburg will nun der Senat aber mittels neuer Ansätze dafür sorgen, dass die Zulassung zum Studium an den Hochschulen des Stadtstaates nach und nach gerechter wird. Der Gesetzesentwurf des Senats will den Hebel gleich an verschiedenen Stellen ansetzen. Zum einen will man sich der so genannten Härtefallquote annehmen.

Hier will man auf die gesamte Menge der Studiengänge den Prozentsatz von bisher nur 5 Prozent auf immerhin 7,5 % anheben. So können im besten Fall schon bald mehr Studienbewerber in Hamburg studieren, die aus dringlichen Gründen heraus ohne einen Platz in der Hansestadt kein Studium aufnehmen könnten, weil sie an den Heimatort gebunden sind.

Korrigieren will der Senat in manchen Studienbereichen auch die Quote der Studierenden, die bereits berufstätig sind. Im Bereich Sozialökonomie etwa sollen gut 40% der freien Plätze pro Semester an Arbeitnehmer oder Abitur vergeben werden, um die berufsmäßige Weiterbildung weiterhin in steigendem Maße zu fördern.

Punkt drei des Entwurfes, der schon bald gesetzliche Richtlinie werden könnte: Potentiellen Studierenden mit Behinderungen soll der Einstieg ins Master-Studium erleichtert werden. Wenn alles klappt, könnten die Hamburger Pläne ein Vorbild für andere Länderregulierungen werden.

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