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BAföG beim Auslandstudium nach Inlandsablehnung möglich

Die Bundesregierung kann wenigstens vorübergehend aufatmen. Denn die Verbesserungen auf dem Sektor der Berufsausbildungsförderung stoßen insbesondere beim Meister-BAföG auf Zuspruch.

An anderer Stelle beim BAföG erfahren viele Studierende jetzt, welche Unterschiede es zwischen dem Studium in der Heimat und im Ausland gibt. Viele Studierende werden höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass bei der Bewilligung der Studienfinanzierung eine Uni wie die andere gewertet wird, weil letztlich die Einkommensverhältnisse entscheidend sind.

Doch dem ist nicht so. Wer nämlich heute studiert und das Studium im Inland den persönlichen Bedingungen wegen nicht mithilfe von BAföG profitieren kann. sollte deshalb noch lange nicht davon ausgehen, auch im Falle eines Auslandsstudiums kein Anrecht zu haben. Darauf weisen momentan verschiedene Nachrichtenagenturen ihre studentischen Leser und Leserinnen hin.

Obwohl daheim eine Ablehnung beim BAföG ausgesprochen wurde, kann das Auslands-BAföG trotzdem gewährt werden. Zieht es einen Studierenden für eine Zeitspanne von maximal zwei Semestern in die Ferne, kann ein Anspruch auf Gebührenübernahme bestehen. Dies macht bereits eine Summe von bis zu 4600 Euro aus.

Darüber hinaus können zusätzlich etwaige Kosten für die Reise sowie die benötigte Krankenversicherung wenigstens anteilig über das BAföG übernommen werden. An diese Veränderung sollten die Studenten neuerdings denken, denn mancher gibt die Hoffnung auf ein Auslandsstudium aus genau diesem Fehldenken einer grundsätzlichen BAföG-Verweigerung auf.

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