Abwrackprämie (Umweltprämie) – so wird sie beantragt
Nun ist ja die Abwrackprämie, die auch unter dem Namen Umweltprämie bekannt ist, beschlossene Sache. Hierzu hat die Regierung mit Ihrem Konjunkturpaket II 1,5 Milliarden Euro locker gemacht, was für 600.000 Altautos á 2.500 Euro reichen soll.
Zu beachten ist, dass diese 1,5 Milliarden Euro eine Obergrenze darstellen. Demnach erfolgt die Auszahlung nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Prinzip. Die Anträge auf Abwrackprämie (Umweltprämie) werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Reihenfolge nach bearbeitet (nach Eingangsdatum der vollständigen Anträge, im sog. Windhundverfahren). An dieser Stelle bleibt zu sagen, dass kein Rechtsanspruch auf die Abwrackprämie besteht. Wer es nicht rechtzeitig schafft, bevor die 1,5 Milliarden ausgeschöpft sind, hat Pech gehabt.
Antrag:
Das BAFA hat ein amtliches Formular auf Ihrer Seite online gestellt, welches hier zu finden ist: »Antrag auf Umweltprämie
Dieser Antrag muss nun (zweimal vom Antragsteller unterschrieben) mit allen dazu gehörigen Nachweisen an die im Antrag hinterlegte Adresse geschickt werden. Einen Versand per Email oder Telefax schließt die BAFA aus. Sofern der Antrag vom Antragsteller unterschrieben ist und alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden, kann dieser auch vom Händler versandt werden. Die erforderlichen Nachweise zum Antrag sind:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), der durch einen anerkannten Demontagebetrieb für Altfahrzeuge ausgestellt wurde
- Nachweis über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeuges. Diese wird durch Vermerke der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbeschinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbeschinigung II (Fahrzeugbrief) bescheinigt. Diese Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen
- Nachweis über die Zulassung des Neufahrzeuges auf den Antragsteller der Umweltprämie. Hierzu werden die Kopien des neuen Fahrzeugscheins und des neuen Fahrzeugbriefes benötigt
- Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrages für den Neuwagen/ Jahreswagen
- Beim Kauf von Jahreswagen von Werksangehörigen müssen die Kfz-Hersteller eine Bescheinigung erbringen, die bestätigt, dass der Wagen zum Kaufzeitpunkt auf einen Werksangehörigen zugelassen war
Auszahlung:
Die Auszahlung der Umweltprämie in Höhe 2.500 Euro wird wohl direkt auf das eigene Girokonto erfolgen, zumal im Antrag eine Kontoverbindung anzugeben ist. An dieser Stelle ist aber noch Geduld gefragt, da dies voraussichtlich vor März 2009 nicht geschehen wird, weil diese erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen kann.
Was ist ein Altfahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss zum Zeitpunkt der Verschrottung (zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.01.2009) ab der Erstzulassung gerechnet, mindestens neun Jahre alt sein. Zudem muss dieses Fahrzeug durchgehend für die Dauer eines Jahres (ohne Ausnahmen!) auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt der Tag der Überlassung des Altfahrzeuges an den anerkannten Demontagebetrieb. Zudem muss der Betreiber des anerkannten Demontagebetriebes im Antragsformular für die Abwrackprämie mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigen, dass die Restkarosse der Schredderanlage zum Opfer gefallen ist.
Was ist ein Neufahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen und der Tag der Zulassung muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 liegen. Die Regelung umfasst sowohl Neuwagen als auch Jahreswagen. Als Jahreswagen gilt ein Fahrzeug, wenn es, ausgehend vom Zeitpunkt der Zulassung durch den Antragsteller vorher nicht länger als ein Jahr und einmalig auf:
- einen Autohersteller, dessen Vertriebsorganisation oder Werksangehörige
- einen Autohändler
- eine Hersteller-Autobank
- eine Autovermietung
- eine Autoleasinggesellschaft
zugelassen gewesen ist.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Leute durch die Beschränkung der Umweltprämie nun zu ihren Händlern des Vertrauens stürmen und die Verkaufsräume leer machen. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” – ja, so ist es im Leben nunmal. DIe Frage ist, ob überhaupt die 1,5 Milliarden ausgeschöpft werden bzw. ob es 600.000 Fahrzeuge werden, die der Abwrackprämie zum Opfer fallen.
Was mich dann auch noch interessieren würde, wer kontrolliert, wenn denn der Fall eintreffen sollte, ob der Staat auch wirklich für 600.000 Autos die Prämie gezahlt hat. Wie oben steht, besteht ja kein Rechtsanspruch darauf. So kann es doch passieren, dass die Regierung beim 101.672sten Kunden sagt, “ätsch”, du bekommst nix mehr.
Das “eigentliche” Ziel, die Altautos abzuschaffen (wobei ich bezweifel, dass ein neun Jahre altes Auto ein “Altauto” ist) kann die Regierung auch erreichen, ohne die 1,5 Milliarden an das Volk auszuzahlen oder sitzt dort oben ein Notar, wie bei Fernsehsendungen und kontrolliert, ob alles seine Richtigkeit hat?!
Ich bezweifel, dass diese Prämie zum Abwracken von alten Autos weder die Konjunktur ankurbelt noch die Auto-Händler bzw. Auto Hersteller beflügelt. Wäre es nicht sinniger, die Bundesregierung würde einen riesen Parkplatz haben, die Altautos für 2.500 Euro aufkaufen und diese dann weiter in Länder der dritten Welt verkaufen? Diese würden dann vom deutschen Markt verschwinden, Deutschland hätte was für die Umwelt getan und die dritte Welt kauft eh solche Autos, die im Übrigen keine Stinkbomben sind (mittlerweile hat ja fast jedes Auto nen Kat).
So würde mehr Geld in die Kassen der Regierung kommen, der kleine Bürger wäre glücklich und den “anerkannten Demontagebetrieb”, Autohändlern etc. könnte man mit höheren Steuerentlastungen entgegenkommen. Die Senkung des Steuersatzes um 1% ist doch echt nen Witz!
Ein netter Nebeneffekt wäre, das Deutschland wieder seine Exportzahlen aufpolieren könnte.
Hallo zusammen,
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…/… mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigen, dass die Restkarosse der Schredderanlage zum Opfer gefallen ist.
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Dieser Umstand wird – nach VÖ’s bekannter Pressestimmen – nicht final kontrolliert. Somit ist “Betrug” machbar. Halbe-Halbe nennt es der Volksmund…
lG
L. Spilker