Abwrackprämie (Umweltprämie) – so wird sie beantragt

Nun ist ja die Abwrackprämie, die auch unter dem Namen Umweltprämie bekannt ist, beschlossene Sache. Hierzu hat die Regierung mit Ihrem Konjunkturpaket II 1,5 Milliarden Euro locker gemacht, was für 600.000 Altautos á 2.500 Euro reichen soll.

Bildnachweis: elektra/photocase.com

Zu beachten ist, dass diese 1,5 Milliarden Euro eine Obergrenze darstellen. Demnach erfolgt die Auszahlung nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Prinzip. Die Anträge auf Abwrackprämie (Umweltprämie) werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Reihenfolge nach bearbeitet (nach Eingangsdatum der vollständigen Anträge, im sog. Windhundverfahren). An dieser Stelle bleibt zu sagen, dass kein Rechtsanspruch auf die Abwrackprämie besteht. Wer es nicht rechtzeitig schafft, bevor die 1,5 Milliarden ausgeschöpft sind, hat Pech gehabt.

Antrag:
Das BAFA hat ein amtliches Formular auf Ihrer Seite online gestellt, welches hier zu finden ist: »Antrag auf Umweltprämie

Dieser Antrag muss nun (zweimal vom Antragsteller unterschrieben) mit allen dazu gehörigen Nachweisen an die im Antrag hinterlegte Adresse geschickt werden. Einen Versand per Email oder Telefax schließt die BAFA aus. Sofern der Antrag vom Antragsteller unterschrieben ist und alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden, kann dieser auch vom Händler versandt werden. Die erforderlichen Nachweise zum Antrag sind:

Auszahlung:
Die Auszahlung der Umweltprämie in Höhe 2.500 Euro wird wohl direkt auf das eigene Girokonto erfolgen, zumal im Antrag eine Kontoverbindung anzugeben ist. An dieser Stelle ist aber noch Geduld gefragt, da dies voraussichtlich vor März 2009 nicht geschehen wird, weil diese erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen kann.

Was ist ein Altfahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss zum Zeitpunkt der Verschrottung (zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.01.2009) ab der Erstzulassung gerechnet, mindestens neun Jahre alt sein. Zudem muss dieses Fahrzeug durchgehend für die Dauer eines Jahres (ohne Ausnahmen!) auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.

Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt der Tag der Überlassung des Altfahrzeuges an den anerkannten Demontagebetrieb. Zudem muss der Betreiber des anerkannten Demontagebetriebes im Antragsformular für die Abwrackprämie mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigen, dass die Restkarosse der Schredderanlage zum Opfer gefallen ist.

Was ist ein Neufahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen und der Tag der Zulassung muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 liegen. Die Regelung umfasst sowohl Neuwagen als auch Jahreswagen. Als Jahreswagen gilt ein Fahrzeug, wenn es, ausgehend vom Zeitpunkt der Zulassung durch den Antragsteller vorher nicht länger als ein Jahr und einmalig auf:

zugelassen gewesen ist.

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