Die Zahl der deutschen Arbeitnehmer, die sich für die Teilnahme und Durchführung des so genannten Fernstudiums oder ähnlich gelagerte Lehrgänge interessieren, steigt unaufhörlich.
Grund hierfür ist die Entwicklung zum Modell „Longlife-Learning“. Weiter- und Fortbildungen sind nicht nur eine Horizonterweiterung, die nachweislich die beruflichen Perspektiven deutlich erweitern und vor allem auch bei den meisten Arbeitgebern gut ankommen.
Gefördert werden die Bemühungen in finanzieller Hinsicht vom Unternehmen deshalb aber dennoch noch lange nicht. Diejenigen Berufstätigen, die bisher aus monetären Gründen den Fernstudien nicht beiwohnen konnten, freuen sich vermutlich über die neuen Ansichten der deutschen Bundesregierung.
Dort sieht man inzwischen durchaus eine Förderfähigkeit über das BAföG für die zunehmende Menge der Angebote von Fernstudienlehrgängen. Diese seien insbesondere in modernen Berufsbildern mit medialem Bezug problemlos konkurrenzfähig zum klassischen Bildungsangebot an Präsenzhochschulen.
Ohne weiteres wird diese neue Vorgabe jedoch nicht umgesetzt sein im Gesetz zur Aus- und Fortbildungsförderungsgesetz. Denn auch im Fernstudium sieht die Regierung die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Hochschul-Einschreibung, den Bedarf nach Anerkennung der betreffenden Akademie durch den Staat sowie die Anerkennung des eigentlichen Studienangebotes als gleichwertig mit anderen klassischen Bildungsmodellen.
eder x-beliebige Lehrgang an einem der derzeit aufkeimenden Bildungsträger ist also dennoch nicht BAföG-förderungsfähig.
