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Anspruch auf Kindergeld bei volljährigen Müttern in spe

Es gibt oft auch nach Reformen bei staatlichen Regelwerken die eine oder andere Lücke im System.

Ein umstrittener Punkt in den deutschen Behörden war oftmals das Thema Kindergeld, woran sich vermutlich auch auf lange Sicht nicht viel ändern wird. Hinter dem Aktenzeichen 10 K 64/08 des Finanzgerichts zu Köln jedoch verbirgt sich nun wenigstens in einem Teil der Streitpunkte eine neue Vorgabe.

Eigentlich müssen Kinder im volljährigen Alter ein bestimmtes Maß an Bereitschaft bei der Jobsuche erkennen lassen, wenn sie keine Ausbildungsstelle oder einen Studienplatz vorweisen können, nur so konnten sie einen Anspruch auf Kindergeld erhalten.

Das Kölner Finanzgericht hat nun also entschieden, dass im Falle schwangerer erwachsener Kinder Ausnahmeregelungen geben muss. Hier müsse eine Zahlung der Leistung Kindergeld auch ohne Bemühungen aufseiten der Antragstellerinnen verpflichtend sein für die Familienkasse. Schließlich greife der Mutterschutz, die Suche nach einer Stelle werde ohnehin zunehmend schwieriger.

Ohne Anforderungen an die Kindergeld-Bezieherinnen geht es denn aber doch nicht: Eine objektive Bereitschaft zu einer Ausbildung nach der Schwangerschaft muss vorliegen und erkennbar sein. Revision beim Bundesfinanzhof ist zudem noch möglich.
Vormals hatte dieser an anderer Stelle bereits den Anspruch auf Kindergeld im Falle der eigenständigen Kindererziehung negiert.

Weitere Informationen: Anspruch auf Kindergeld

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