Allzu viele Schwierigkeiten soll es nach Meinung aus der Großen Koalition nicht geben mit dem Gesetzesentwurf zu den Veränderungen beim Meister-BAföG.
Erst gestern zeigte man sich beim DGB positiv überrascht von den Zielen der Bundesregierung, doch in der Berliner Regierung will man für das Gesetz zum Meister-BAföG mit dem etwas schwerfälligen Namen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes soll ab dem kommenden Sommer schon zusätzliche Neuheiten für Fort- und Weiterbildungswillige mit sich bringen.
Zu einem muss es sich bei der Inanspruchnahme nicht mehr um erstmalige Bildungsmaßnahmen handeln, will ein Berufstätiger das Meister-BAföG nutzen. Dies ist eine der wesentlichen Erneuerungen. Hat ein Arbeitnehmer bereits aus eigener Tasche eine förderfähige Maßnahme absolviert, kann dennoch das Meister-BAföG genutzt werden.
Innovativ sind die Korrekturen beim Gesetz insbesondere auch für ausländische Mitbürger, die eine so genannte „dauerhafte Bleibeperspektive“ in Deutschland haben oder auf lange Sicht eine Aufenthaltsberechtigung haben. Auch sie können nun vom Meister-BAföG profitieren. Dass demnächst sowohl im stationären Sektor als dem ambulanten Bereich der Altenpflege die Aufstiegsmaßnahmen gefördert werden sollen, wird nicht zuletzt am Ende auch die Patienten freuen.
Bedenkt man die fortwährende Kritik daran, dass zunehmend Hilfskräfte ohne adäquate Ausbildung in diesem Bereiche eingesetzt werden. In Zukunft sollen die Leistungen zudem durch eine Art Darlehen ergänzt werden, damit die Teilnehmer der Maßnahmen bis zum endgültigen Abschluss der Prüfungsphasen finanzielle Absicherung erhalten.
