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Kindergeld bringt Nachteil bei Unterhaltsvorschuss

Insbesondere die Verbände der Erwerbslosen sind es, die derzeit gegen die vermeintlichen Erhöhungen beim Kindergeld auf die rhetorischen Barrikaden gehen.

Die Vorwürfe sind ebenso schwer wie berechtigt. Denn die Art und Weise, wie der Staat das Kindergeld angehoben hat, kommt vielfach nicht einmal ansatzweise bei den Verbrauchern an. Nicht genug damit, dass die Erhöhung von zehn Euro sowieso schon aus Sicht der Empfänger (siehe Debatte auf dieser Seite!) nicht einmal ein Tropfen auf den kochendheißen Stein sein kann.

etwa Mütter mit Kindern den so genannten Unterhaltsvorschuss, weil die Erzeuger keinen Cent Unterhalt abdrücken, wirkt das neue Kindergeld sogar unvorteilhaft aus. In diesem Fall verschwindet nämlich de rein oder andere Euro vom Kindergeld direkt wieder in der Anrechnung auf die Zahlungen auf den Unterhaltsvorschuss.

Profitieren kann also negativ betrachtet vor allem der Staat von der Erhöhung, der sich durch die Rechenexempel die Transferleistungen runterrechnet. Denn bei den Hartz IV-Empfängern ohne Anrecht auf Vorschuss auf den Unterhalt wird das Kindergeld ebenfalls angerechnet. In diesem Fall gilt es als Einkommen und wird auf die Bezüge angerechnet.

Mehr als eine simple Rechenaufgabe, die am Ende keine Besserung für bedürftige Familien bringt, sehen die Verbände daher nicht in der Erhöhung des Kindergeldes. Von konjunkturellen Hilfen, auch für die Ärmsten, kann also beim besten Willen nicht die Rede sein.

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