Die Politik in Berlin versäumt es bei keiner Gelegenheit, auf die vorbildlichen Veränderungen im neuen Jahr bezüglich des korrigieren Wohngeldes hinzuweisen.
Und in der Tat hat sich für eine große Zahl von Verbrauchern mit der Jahreswende einiges auf dem Sektor getan. In Städten wie Freiburg hat sich durch die neuen Miethöchstgrenzen die Gruppe der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld beispielsweise mehr als verdoppelt. In vielen anderen Regionen sieht es ganz ähnlich aus.
Dass die durchschnittlichen Bezüge nach dem Umbau des Wohngeldgesetzes von 90 auf 140 Euro angestiegen sind, hat mittlerweile wohl jeder mitbekommen. Doch aus welchen Veränderungen sich diese Erhöhung ergibt, ist vielfach nicht bekannt. So ist es einerseits die Abschaffung der Miethöchstgrenze in Altbauten, durch die nun auch auf diesem Wohnsektor deutlich mehr Verbraucher etwas vom Wohngeld haben werden. Genutzt werden kann Wohngeld zudem von Wohnraum-Eigentümern. Dies ebenfalls eine Tatsache, die sich nicht bis in die letzten Ecken des Landes herumgesprochen hat.
Positiv wirkt sich das Gesetz nun auch für eingeschriebene Studierende im Lande aus. Sofern Sie einerseits ihren Studienort als Hauptwohnsitz angeben und wahlweise keinen Ansprüche auf BAföG geltend machen können oder die Leistungen aus dem BAföG-Topf nur in Form eines Darlehens erhalten, besteht in der Regel Anrecht auf Wohngeld-Zahlung. Wichtig ist nur, dass sich die Verbraucher selbst erkundigen, ob nach der neuen Rechtslage Anspruch besteht.
