Mit dem Wort Progressionsvorbehalt machen dieser Tage vor allem Familien mit Kindern unerhofft und oftmals ebenso unerwünscht Bekanntschaft, die sich vom Elterngeld eigentlich eine erhebliche Entlastung versprochen haben.
Entscheidet sich eine vormals berufstätige Mutter oder – wie immer öfter in vielen Regionen des Landes – ein Vater dazu, sich ganz auf die Kindererziehung zu konzentrieren, gilt es beim Elterngeld diesen Progressionsvorbehalt im Hinterkopf zu behalten, um nicht am Ende ein böses Erwachen in finanzieller Hinsicht zu erleben.
Die Bundesregierung hat erst in dieser Woche wieder darauf hingewiesen, dass es nicht zu einem Missverständnis beim Elterngeld kommen dürfe. Richtig ist: Wer Elterngeld bezieht, profitiert einerseits von einer Steuerfreiheit auf die Zahlungen selbst. Doch andererseits wird Elterngeld – hier kommt der Progressionsvorbehalt ins Spiel – auf das steuerpflichtige Einkommen des Beziehers oder der Bezieher angerechnet.
Auf diese Weise steigt in vielen Fällen der zu entrichtende Steuersatz. Möglich sind auch Forderungen auf Nachzahlungen, sofern die Grenzbereiche durch die Einnahmen aus dem Elterngeld überschritten werden. Diesen Aspekt sollten sich Erziehungsberechtigte mit möglichen Anspruch auf Elterngeld durchaus schon vorher kalr machen.
Verzichten sollten die Verbraucher als junge Eltern natürlich dennoch nicht, denn das Einkommen durch die Nutzung des Elterngeldes ist bei durchschnittlichem Arbeitsverdienst vor den Bezug der Leistung, aus dem sich das Elterngeld berechnet, nach wie vor eine lohnende Einnahmequelle, wenn sich einer der Partner gänzlich auf die Kindererziehung konzentrieren möchte.

Hallo,
vielen Dank für den Hinweis auf den Progressionsvorbahelt.
Ich habe sogar hier (auf Ihrer Seite) eine Beispielberechnung gefunden:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/elterngeld-als-einkommen.html
Man sollte sich deshalb wirklich vor Augen halten, dass es zu erheblichen Steuernachzahlungen bzw. eben nicht zu Steuererstattungen kommt. Damit sollte man auf jeden Fall kalkulieren, wenn man das Elterngeld bezieht. Ich weiß wovon ich spreche, ich habe mich bei meinem letzten Steuerbescheid sehr erschrocken.
Freundliche Grüße
Martina