Abwrackprämie von 2.500 Euro – Was man darüber wissen sollte!
Mit dem zweiten Konjunkturpaket ist auch die sogenannte Abwrackprämie beschlossen worden, die ab sofort gilt. Diese Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro soll ausgezahlt werden, wenn man beim Kauf eines neuen Autos sein altes Auto nachweislich entsorgt.
Kein anderer Punkt des neuen, zweiten Konjunkturpaketes sorgt für so viele Fragen und Wirbel wie die Abwrackprämie. Dies mag entweder in der Neugierde der Menschen liegen oder einfach nur Unsicherheit sein, wie denn nun mit der neuen Entscheidung zu verfahren sei. Bekannt sind aber mittlerweile gewisse Auflagen, die jedoch noch nicht bis ins letzte Detail ersichtlich sind.
Hier die Voraussetzungen für die Abwrackprämie im Überblick:
- Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ab Schadstoffklasse 4
- Zulassung des Fahrzeuges bis 31.12.2009
- Nachweis über die Entsorgung des Altautos (Verwertungsnachweis etc.)
- Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein
- Altauto musste mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein
Leider ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie denn die Besitzer des Neu- bzw. Jahreswagens an die Prämie kommen, jedoch erwirken sie zunächst mit den oben genannten Voraussetzungen den Anspruch auf die Abwrackprämie.
Nach einer Befragung von “Infratest dimap“, ob denn die neue Abwrackprämie ein wirksamer Anreiz sei, ein neues Auto zu kaufen, antworteten nur 25 Prozent mit einem ja, 75 Prozent hingegen sehen dies nicht als Motivation für einen Neukauf.
Fraglich ist also auch, ob diese Abwrackprämie einen Aufschwung in der Autoindustrie bewirken wird. Sicherlich ist klar, dass die 2.500 Euro bei Konsumenten, die Fahrzeuge jenseits der 50.000 Euro Grenze (auch meist Neuwagen) kaufen, weniger ins Gewicht fallen als bei Konsumenten, die Fahrzeuge um die 15.000 bis 20.000 Euro kaufen. Letztendlich wäre es aber unmöglich, jetzt schon voreilige Schlüsse auf die ungewisse Zukunft zu machen, daher bleibt erst einmal nur abzuwarten, schließlich ist das Vorhaben erst heute an den Start gegangen.
Aus dem Konjunkturpaket sind jedenfalls gut 1,5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie eingeplant, was für 600.000 Prämien reichen sollte. Angesichts der Angaben des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) in Flensburg, dass es derzeit 16 Millionen potentielle Autos auf diese Prämie gebe, erscheint diese Zahl sehr gering.
Bildnachweis: elektra/photocase.com
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Hallo,
habe die gleiche Frage wie Ralf vom 25.01.2009 21:26. Leider an dieser Stelle noch keine Antwort darauf gefunden.
Voyager, seit 11 Monaten vorübergehend stillgelegt (Versicherung spricht von maximal 18 Monaten Möglichkeit der vorübergehenden Stilllegung und von einer Art Ruheversicherung). Würde Ihn gerne verschrotten lassen, wenn ich trotz vorübergehender Stilllegung die Abwrackprämie erhalte.Warte ebenso wie Ralf dringend auf eine Antwort.
Henry Zimmermann
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“Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.”
Quelle http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Dort stehen auch die Antworten auf viele der anderen Fragen hier
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Hallo,
habe zwei Autos welche auf mich zugelassen sind und für die Prämie in Frage kommen.
Ist es möchlich dass eine Person die Prämie zweimal erhält?Würde auch zwei Jahreswagen kaufen.
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hallo,
mein auto Renault clio ist 14 jahre alt und schon 1 jahr über mich gemeldet.
ich überlege schon ein neues auto zu kaufen..
meine frage ist gilt das Gesetzt schon, also wenn ich mein auto zum schrott bringe, dass ich gleich 2,500€ kriege oder wie ist das?
Neufahrzeuge oder Jahreswagen im wert von 6,000€ kann ich mir dann auch kaufen oder hat es einen mindespreis.warte auf eine schnelle antwort..
danke
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Hallo,
wir haben eine alte Karre und würden gerne einen Jahreswagen kaufen. Die Händler zeigen mir Autos, die zwar jünger als 1 Jahr alt sind, aber einen “normalen” Vorbesitzer haben (Leasingfahrzeug, Mietwagen). In einem Flyer zur Abwrackprämie habe ich die Voraussetzung gelesen:
Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
Kann mir das einer erklären? Ist nicht jeder Jahreswagen zulässig?Danke
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Hallo zusammen!
Habe mir einen Neuwagen gekauft. Er wird ca. Anfang März geliefert. Mein alter Wagen ist auch 12 Jahre alt. Wie sieht das denn mit der versicherung aus? Will mein neues Fahrzeug woanders versichern. Wann darf ich den die alte versicherung kündigen und bis wann ist der alte noch versichert. Oder erlischt der Schutz bei sofortiger Kündigung der alten Versicherung?Vielen Dank im Vorraus
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Fahrzeug wurde am 07.01.2009 abgemeldet, da TÜV Zeitpunkt im Dezember 2008 war
und eine größere Reparatur erforderlich ist und ich dies in Ruhe erledigen wollte und
auch Steuer un Versicherung für die Reparaturzeit sparen wollte.Alle anderweitigen Anforderungen kind erfüllt, aber wegen Abmeldung keine
Abwrackprämie? Ich versteh das nicht und finde das sehr ungerecht. -
Hallo zusammen,
@Rebecca Berghaus:
es kann doch aber nicht sein , das Händler die Abwrackprämie als Rabatt ansehen!Die Ehrfahrung zeigt doch das bei jedem Händler ein Rabatt zu bekommen ist, und auf diesen Preis muss man doch die Prämie beziehen.
Eine Aussage wie ” Sie bekommen doch schon 2500€ vom Staat” ist meineMeinung nicht angebracht, aber leider Praxis.
Ich empfehle jedem eine Preisverhandlung ohne ein Wort über die Prämie zu erwähnen und erst nach einer Einigung die Abwrackprämie zu beantragen!!! -
ich habe meinen bmw ( bj. 92 ), der 8 jahre in meinem besitz war, ende dezember abgemeldet und ihn vor einer woche ordnungsgemäß verschrotten lassen. nun sagt mir der händler, dass das auto bis zum 14.januar angemeldet gewesen sein muss. dies war in den unterlagen allerdings nicht ersichtlich. steht mir keine abwrackprämie zu ?
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mein vater ist im märz o8 verstorben, meine mutter hat den seit 1995 auf meinen Vater zugelassenen Ford escort im august 08 auf sich umgemeldet. kann man die prämie auch bekommen wenn der wagen durch einen todesfall auf den ehepartner umgemeldet wurde, aber noch kein jahr vergangen ist?
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@nina a.
Sorry, aber ich kann es einfach nicht verstehen, dass man offenbar in der Lage ist in einem Internet-Blog/Forum oder was auch immer, einen Beitrag zu verfassen, aber dagegen nicht in der Lage ist, sich neben dem Antrag die zugehörigen Bedingungen herunterzuladen/anzuschaun. Das Internet ist voll von Erklärungen. Wobei man am einfachsten natürlich auf der Seite der zuständigen Behörde nachschauen könnte. Vor dem Verschrotten. Immerhin sind die derzeit offiziellen Bestimmungen nun schon fast seit 3 Wochen online. -
@birgit
ich bin schon durchaus des lesens mächtig und kann die voraussetzungen der behörde auch durchaus lesen. der erste händler bei dem ich war hat allerdings beim zuständigen finanzamt nachgefragt, als all das wohl noch keine so klaren bedingungen hatte und bekam die auskunft, dass das auto lang genug in meinem besitz war und schließlich noch nicht berschrottet sei. naja, wohl zu naiv gewesen.
aber erstaunlich, dass du dir dir mühe machst mir eine belehrung zu schreiben aber nicht auf meine frage antwortest. =o) danke -
Hallo Freunde,
ich hatte am 17.01.09 schon mal geschrieben und muss sagen ich bin schwer Erstaunt. Hatte doch glatt gedacht, das die Aktion´n Riesenflop wird. Aber jetzt hab ich auch zugegriffen, muss allerdings dazu sagen, das die Karre für die wir nun die Prämie bekommen 15 Jahre alt ist 220.000 Km runter hat und letzten Freitag einen Unfall hatte. Die Gurke haben wir vor 5 Jahren für 1.900€ gekauft!
Ich also am Samstag sämtliche Autohäuser der Stadt abgeklappert und ich kann Euch sagen da geht´s zu wie beim Aldi wenn´s neue Strickwolle gibt.
Bin aber trotzdem gut vorangekommen mit dem Spruch quer durchs Gebäude: “Ich hätte gerne den billigsten Neu-bzw. Jahreswagen zum mitnehmen, Zahle Bar!”. Man bekommt aber von den Meisten die Antwort, das nix mehr da ist.
Dann war ich noch für Spass beim Schrotthändler und hab einfach mal ganz dreist gefragt was ich für den alten Micra noch bekommen würde, also mit Frontschaden und so. Ich hätte echt gedacht die sagen mir ich könnte froh sein das ich für die Karre überhaupt´ne Abwrackbestätigung bekomme aber nee, ich würde noch 50€ dafür bekommen. Die haben mir dann gesagt, das die Leute wie bekloppt sind und nur noch die 2.500€ im Kopp haben wobei viele Autos noch weit mehr Wert sind. Ihr müsst bedenken, das das Abwracken bereits beim Neuwagenkauf bezahlt ist und alle Teile, die an der Kiste noch verwertbar sind vom Schrottfuzzi wieder vertickt werden.
Also mein Tipp RUHE BEWAHREN. Wenn Eure Karre die Kriterien erfüllt und nur noch Schrottwert hat, Ihr Euch´nen billigen Kleinwagen für unter 10.000 € holt dann ist die Sache Wert darüber nach zu denken. Ich überlege aber jetzt bereits ernsthaft den Neuwagen nach einem Monat für 1.500 € unter Neupreis wieder zu verkaufen, das wird mir ja wohl keiner verbieten können (ist ja schließlich dann mein Auto). Dann hätte ich 1000€ Gewinn gemacht und könnte mir einen schönen Gebrauchtwagen holen, den es jetzt bestimmt für´n Appel und´n Ei gibt weil sich ja sicherlich die Gebrauchtwagenhändler jetzt die Beine in´n Bauch stehen und nix verkauft kriegen weil alle sich jetzt Neuwagen kaufen.Tschöö.
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@ Günter
du hast völlig recht, die menschheit gerät völlig ausser kontrolle, nur um die prämie abzustauben. ich nehme sie nur in anspruch, da der neuwagenkauf eh beschlossene sache war; als nette dreingabe sozusagen. weiss aber aus dem bekanntenkreis von einem übereilten kleinstwagenkauf für über 10.000 euro – prämie schon runter – wobei ein super familienwagen, z. b. von dacia selbst ohne prämie noch billiger gewesen wäre. da nimmt man doch lieber für die nächsten jahre ein ernsthaftes platzproblem in kauf…hauptsache prämie abgestaubt! milchmädchenrechnung!
wenn du den neuwagen verkaufen möchtest, würde ich dir empfehlen, vorsichtshalber abzuwarten, bis über deinen antrag auch wirklich entschieden ist. gruss -
@Pia,
Hi Pia, ich brauche gar nicht abzuwarten weil unser neuer von Suzuki kommt und die treten in Vorleistung und stellen den Antrag und die ziehen selbst noch mal 580€ “Prämie” ab d.h. man braucht nicht noch lange rum zu Handeln. Im Vertrag steht als Kaufsumme der Preis abzüglich aller “Prämien”. Ich frage mich nur was passiert wäre wenn das Kunjunkturpaket nicht beschlossen worden wäre. Das Gesicht vom Händler hätte ich in dem Fall gerne gesehen. Ein Gutes hat die Sache auf jeden Fall jetzt schon für mich. Ich hab´n neues Hobby- Autohäuser abklappern und rumfeilschen bis der Arzt kommt und dann nach Hause fahren. Gruss. -
@Günter
Hihi, na dann weiterhin viel spass mit deinem neuen hobby! *lol* -
Wir sind bereits auf der suche nach einem Jahreswagen,aber die Deutschen Händler haben wohl keine Lust am Preis etwas zu ändern!?! Nach wie vor sind Deutsche Autos viel zu teuer! Die leben dann wohl lieber von der Bagis-Auto-Subvention!
Trauriges Land -
MAl eine Frage:
Ich habe am 19.05.08 einen 13 JAhre alten Polo zuelassen, habe diesen dann im September vorrübergehend abgemeldet (Krankheitsbedingt)! Diesen werde ich voraussichtlich ab März/April wieder zulassen! Würde mir ab Mai/Juni denn nun die Abwrackprämie zustehen oder nicht!?! Wäre nett, wenn mir dies jemand beantworten könnte, bzw. eine Stelle nennen könnte, wo ich dies genau erfahren könnte!
Schönen Sonntag noch!
Gruss -
Hallo, also ich habe einen alten Golf 2 der über 10 Jahre alt ist. Diente nur als Winterfahrzeug ( somit Saisonkennzeichen die ja auch gelten). Dieser wurde aber vor 2 Jahren stillgelegt weil er eigentlich für meinen Sohn bestimmt war ( nach dem Führerschein bestehen)…tja er hat ihn erst jetzt gemacht…gilt die Umweltprämie trotzdem? Ich besitze den Golf ja schon mehrere Jahre…überall steht nur das man das Fahrzeug 1 Jahr auf sich angemeldet haben muß und das habe ich ja…was nun? Kann ir einer weiter helfen? Gruß Sybille
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@Greifenstone und Sybille
aus der richtlinie:Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.das ist in beiden fällen so zu verstehen, dass eure autos leider nicht prämienfähig sind.
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Hallo,
Ich habe einen Wagen der in Lettland zugelassen ist und frage mich,ob Ich auch diese Abwrackprämie kriegen würde,wenn Ich mir jetzt einen Neuwagen hier in Deutschland hole?!
Und muss ein Ausländischer Wagen auf mich zugelassen sein? -
hallo ich fahre meinen alten golf baujahr 91 seit 7 jahren. seit november2008 habe ich ihn auf mich überschreiben lassen aus versicherungstechnischen gründen im besitz war aber die letzten 7 jahre ich weiss man da schon ob die bundesregierung dies nun schon bewilligt hat? das nun auch kauftdatum zählt sowie bei meinen fall?
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Manchmal wundere ich mich nicht über die verheerende Pisa-Studie. Auf welche Seite sind wir hier? Bafög? Galt das früher nicht überwiegend für Studenten?
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Hallo, ich habe einen unverschuldeten Unfall gehabt und mein Auto hat einen Totalschaden, kann ich jetzt das Geld von der Versicherung, (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und die Abwrackprämie bekommen?
Danke Heike -
Hallo, ich habe mein altes Auto Abgewrackt dieses war 17 Jahre auf mich zugelassen. Nun habe ich mir ein neues Auto mit Tageszulassung gekauft.
Soweit ist ja alles oK .
Aber jetzt ist bei der Zulassung ein Fehler passiert und der Neuwagen wurde auf meine Frau zugelassen. Wenn ich mich nun als Halter eintrage bin ich der 3. Halter. Gibt es hier noch eine Möglichkeit die Prämie zu bekommen?Danke Martin
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Fehler? Soso. Muss der neue Halter nicht unterschreiben? Wie kann da so ein Fehler passieren?
Weisst du, Redaktion..genau das meinte ich mit meiner Frage vom 9. März.
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Hallo zusammen
Ich habe mal so eine frage und hoffe das ihr mir die irgend´wie beantworten könnt. Und zwar habe ich ein problem mit meinen auto (Hyundai Accent X3 bj 94)
Er hat letzte woche sonntag einen motoschaden erlitten zu mindest vermute ich das weil der zahnriemen in ordnung ist. So jetzt zur meiner frage bekomme ich Prämie auch wenn der Wagen nicht Fahrtüchtig ist? Er war knapp 15 monate auf meinen Vater gemeldet den ich geafhren habe.
würde mich über antworten sehr freuen
liebe grüße Steffi
Danke -
Hallo Steffi
Dann will ich auch mal helfen….
Mein Auto hatte auch einen Motorschaden und ich habe den positiven Bescheid zur Erhalt der Prämie bekommen. Wichtig ist nur, dass dein Vater auch wieder der Halter des neuen Fahrzeuges ist (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du schon weißt, dass man auch eine neues Auto kaufen muss, um die Prämie zu bekommen). -
Hallo zusammen,
ich habe 2 Fahrzeuge auf mich zugelassen. Einen alten Polo als 2. Wagen den ich verschrotten möchte und einen neueren Seat.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mir einen neuen Pkw zu kaufen. Meinen 4 Jahre alten Seat möchte ich in Zahlung geben.
Kann ich für den verschrotteten Polo die Umweltprämie in Anspruch nehmen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Dankeudo
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Hallo zusammen,
ich erhalte im April einen Neuwagen.
Mein alter Wagen erreicht aber erst im Juni die Altersgrenze.
Steht mir trotzdem eine Prämie zu?Danke
Gruß
Sascha
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ich möchte gerne wissen ob ich für mein altes auto auch die abwrack-prämie bekomme wenn ich einen jahreswagen von privat kaufe?
freue mich auf eine schnelle antwort
Gruß Petra
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wie lange muß der neuwagen auf mich mindestens zugelassen sein? oder kann ich den neuwagen kaufen und auf jemand anders zulassen?!
schöne grüße
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Hallo,
ich habe meinen Opel Corsa seit ca. 7 Jahren und er ist auch schon 14 Jahre alt. DIe Leute aus der Werkstatt meinten schon, dass der beim nächsten TÜV nicht durchkommt.
Jetzt habe ich mir gedacht, das Auto zu verschrotten und mir dafür einen Jahreswaagen VW Fox zu kaufen. Aber vom Privathändler!
Wie sieht das jetzt aus?
Muss ich mir erst das Auto kaufen und mich dann für die Abwrackprämie anmelden? Ich versteh das irgendwie nicht. Könnte mir irgendwer den Ablauf erklären?Danke im Voraus
Katha
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Ich habe einen unfallbedingten alten PKW, der Totalschaden hat und nun stillgelegt ist. Wiederbeschaffungswert lt Gutachten: 1500 Euro; Restwert: 0.00 Euro.
3 Fragen:
Bekomme ich diesen Wiederbeschaffungswert auch, wenn ich mich für einen Neuwagen entscheide, also die Abwrackprämie in Anspruch nehme?Man muss ja einen Nachweis erbringen, dass der Altwagen verschrottet wird, um die Prämie zu bekommen. Kann ich den alten PKW, der ja Totalschaden hat, auch an einen Händler geben, der unfallbedingte PKW lt. Zeitungsanzeige aufkauft und mir für den verunfallten PKW noch etwa 100 Euro oder so gibt? Er könnte mir ja einen schriftlichen Nachweis geben, dass er das Altauto aufgekauft hat und mir 100 Euro oder so dafür gegeben hat.
Ich bekäme die 1500 Euro von der Versicherung, die 100 Euro oder so vom Händler für den verunfallten Wagen und die Abwrackprämie von 2500 Euro. Stimmt das so? -
Hallo,
ich habe einen 15 Jahre alten Golf 3. Bis Juni 2009 hat er nur noch TÜV. Habe das Fahrzeug 1996 gekauft und auf meinen Namen zugelassen. Aus versichtungstech-nischen Gründen haben wir das Fahrzeug im laufe der Jahre auf meinen noch Ehemann zugelassen. Da wir uns jetzt scheiden lassen habe ich das Fahrzeug im Januar 2009 wieder auf meinen Namen umgemeldet. Kann ich trotzdem die Abwrackprämie bekommen oder habe ich mal wieder Pech gehabt?
Hoffe auf eine positive Antwort.
Danke. Meike
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Hallo.
Ich fahre einen Opel, Bauj. 94, welcher auf jeden Fall abgewrackt werden sollte!!
Ich habe da noch ein paar Fragen..
Kann ich mir auch einen Jahreswagen von Privat kaufen??
Die maximale Erstzulassung sollte 02.01.2008 sein??
Muss ich die Verschrottung meines alten Autos zahlen??Vielen Dank im Voraus!!!
MFG -
Hallo
hab ein Polo das 12 jahre alt ist das kann aufjedenfall verschrotet weden das steht schon ma fest……..hab mir aber jetzt ein Auto gekauft was 2007 gebaut wurde ,dies hatte aber noch keinen vorbesitzer, stand im Lager im Autohaus.
wenn ich jetzt mein altes Auto verschrottn lasse kann ich da die Abwrackprämie beantragen? -
Mein Auto ist 15 Jahre alt ist auch auf mich zugelassen Fahrzeug Brief Schein
stehen auf meinen Nahmen Habe Geheiratet und heiße jetzt anders wie geht
das nun mit der Abwrackprämie -
Ich habe auch eine Frage.
Wir haben bei uns einen Panda zu verkaufen (wir sind eine Firma)
Der Panda hat eine Erstzulassung von September 2008.
Der erste Halter ist eine firma gewesen, der 2. halter eine Privatperson. Können wir hierfür die Abwrackprämie anbieten? -
Wenn ich ein Neuwagen kaufe, muss mein alter Wagen angemeldet sein? Auch wenn er schon 1 jahr auf meinen Namen steht.
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darf man sein neues auto wieder verkaufen,wenn man es mit abwrackprämie kauft?

[...] etwa 300.000 Fahrzeuge mehr verkauft werden, aber das sind auch nur Schätzungen. Im Blog von Bafoeg aktuell ist man offenbar der Meinung, dass die 1,5 Milliarden EUR nicht reichen [...]