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Abwrackprämie von 2.500 Euro – Was man darüber wissen sollte!

Mit dem zweiten Konjunkturpaket ist auch die sogenannte Abwrackprämie beschlossen worden, die ab sofort gilt. Diese Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro soll ausgezahlt werden, wenn man beim Kauf eines neuen Autos sein altes Auto nachweislich entsorgt.

Schrottplatz-AbwrackprämieKein anderer Punkt des neuen, zweiten Konjunkturpaketes sorgt für so viele Fragen und Wirbel wie die Abwrackprämie. Dies mag entweder in der Neugierde der Menschen liegen oder einfach nur Unsicherheit sein, wie denn nun mit der neuen Entscheidung zu verfahren sei. Bekannt sind aber mittlerweile gewisse Auflagen, die jedoch noch nicht bis ins letzte Detail ersichtlich sind.

Hier die Voraussetzungen für die Abwrackprämie im Überblick:

  • Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ab Schadstoffklasse 4
  • Zulassung des Fahrzeuges bis 31.12.2009
  • Nachweis über die Entsorgung des Altautos (Verwertungsnachweis etc.)
  • Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein
  • Altauto musste mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein

Leider ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie denn die Besitzer des Neu- bzw. Jahreswagens an die Prämie kommen, jedoch erwirken sie zunächst mit den oben genannten Voraussetzungen den Anspruch auf die Abwrackprämie.

Nach einer Befragung von “Infratest dimap“, ob denn die neue Abwrackprämie ein wirksamer Anreiz sei, ein neues Auto zu kaufen, antworteten nur 25 Prozent mit einem ja, 75 Prozent hingegen sehen dies nicht als Motivation für einen Neukauf.

Fraglich ist also auch, ob diese Abwrackprämie einen Aufschwung in der Autoindustrie bewirken wird. Sicherlich ist klar, dass die 2.500 Euro bei Konsumenten, die Fahrzeuge jenseits der 50.000 Euro Grenze (auch meist Neuwagen) kaufen, weniger ins Gewicht fallen als bei Konsumenten, die Fahrzeuge um die 15.000 bis 20.000 Euro kaufen. Letztendlich wäre es aber unmöglich, jetzt schon voreilige Schlüsse auf die ungewisse Zukunft zu machen, daher bleibt erst einmal nur abzuwarten, schließlich ist das Vorhaben erst heute an den Start gegangen.

Aus dem Konjunkturpaket sind jedenfalls gut 1,5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie eingeplant, was für 600.000 Prämien reichen sollte. Angesichts der Angaben des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) in Flensburg, dass es derzeit 16 Millionen potentielle Autos auf diese Prämie gebe, erscheint diese Zahl sehr gering.

Bildnachweis: elektra/photocase.com

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142 Kommentare zu "Abwrackprämie von 2.500 Euro – Was man darüber wissen sollte!"

  1. Joerg Elenz

    Ich würde die Abwrackprämie in Anspruch nehmen,aber die Abwicklung muß auch stimmen,wenn es über die Einkommensteuererklärung abgewickelt wird ,würde ich kein neues Auto kaufen . Die Finanzierung muß aber auch stimmen,wenn Autobanken meinen Sie müßten den Zinssatz mit versteckten Kosten in die Höhe treiben,dann werde ich mein Auto Baujahr 1996 fahren bis es still gelegt wird.

  2. Hermann Gnede

    Soweit ich das verstanden habe, spielt es ja auch keine Rollem für welches Fahrzeug die Abwrackprämie gilt. Unter Umständen kann es also sein, dass ein neun Jahre altes Fahrzeug noch mehr wert ist, als 2500 Eur. Ich würde in jedem Falle erst einmal versuchen, über einen Verkauf mehr zu erzielen als über diese Abwrackprämie.

  3. Jenny F.

    Also, mein Laguna BJ94 hat diverse Mängel, Getriebe läuft zwar noch hat aber einen Schaden, eine Menge Roststellen und jetzt ist auch noch der Anlasser hops gegangen. Tüv hat er nur noch diesen Monat.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, gilt die Prämie auch für angemeldete Autos ohne Tüv?

  4. Redaktion

    Hallo Jenny,

    soweit uns bekannt ist, ist der TÜV keine Voraussetzung für die Abwrackprämie. Die Frage stellt sich aber, ob der Wagen ohne TÜV dann eine gültige Zulassung hat.

    Bisher hat sich die Bundesregierung nur sehr spärlich zu dieser Neuregelung geäußert. Möglicherweise können diese Fragen aber kurzfristig geklärt werden, wenn weitere Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

  5. Dieter L.

    Ich würde mich in jedem Falle Hermanns Meinung anschließen. Der Vorteil der Abwrackprämie liegt ja nicht in den 2500 Euros sonder in der Differenz zwischen den 2500 Euros und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Wenn ich also noch 800 Euro für meinen Golf bekommen würde, ihn aber verschrotten lasse und dafür 2500 Euro kassiere, dann habe ich unterm Strich ein Plus von 1700 Euro gemacht.

    Das liegt natürlich auch nicht auf der Straße. Wenn jedoch das Fahrzeug einen höheren Wert hat, dann fällt der “Bonus” geringer aus, bis es eine Milchmädchenrechnung ist.

  6. Andreas Lieneke

    Mein 14 Jahre alter Chrysler Voyager hat letztes Jahr im Dezember seinen Geist aufgegeben (Motorschaden). Das Fahrzeug war ca. 12 Jahre auf meinen Namen zugelassen und wurde Anfang Dezember 2008 abgemeldet. Zum Übergang habe ich von einem Freund ein älteres Auto auf mich zugelassen.
    Wenn ich mir jetzt einen Neu- bzw. Jahreswagen kaufe, kann ich dann den abgemeldeten PKW verschrotten lassen und die Abwrackprämie kassieren?

  7. hörl jürgen

    hallo,
    muss das auto ,ohne unterbrechung, 1 jahr auf mich angemeldet sein?
    (fahre meinen alten golf 2, seit 3 jahren, nur als winterauto)
    mfg hörl

  8. Redaktion

    Hallo Herr Lieneke,

    bisher ist nur bekannt, dass das Fahrzeug mindestens 1 Jahr lang auf den Halter zugelassen sein musste. Ob das Fahrzeug auch zum Zeitpunkt der “Verschrottung” eine gültige Zulassung haben muss, ist uns bisher nicht bekannt, da wie bereits weiter oben beschrieben, die Angaben seitens der Regierung noch sehr knapp gehalten werden.

  9. Marianne R.

    Hallo,

    auch wir möchten jetzt einen Jahreswagen (VW Werkswagen 04/08) erwerben wollen. Die Bedingungen für das Altfahrzeug können wir erfüllen.
    Kann ich jetzt schon dieses Fahrzeug erwerben und die Prämie dann erhalten?

  10. Jörg S.

    Hallo,
    habe ich auch Anspruch auf die Abwrackprämie, wenn ich einen Jahreswagen von privat und nicht von einem Händler erwerbe?
    Danke im voraus für evtl. Antworten!

  11. Redaktion

    Hallo Jörg,

    bisher ist nur bekannt, dass es sich um einen Neu- bzw. Jahreswagen handeln muss. Wo der Pkw gekauft sein muss, ist bisher noch nicht näher beschrieben.

  12. Rüdiger Stephan

    Hallo,

    da war ich doch scheinbar etwas voreilig.
    Ich habe mir in Dezember ein Neuwagen gekauft und mein 13 jährigen Opel beim Händler gelassen. Gibt es eine Möglichkeit hier nachträglich noch irgendwas zu erreichen?
    Würde mich sehr über Feedback freuen.

  13. Redaktion

    Hallo Herr Stephan,

    so wies es aussieht, gilt diese Prämie nicht rückwirkend, was Sie als Anspruchsberechtigten leider ausschließen würde.

  14. Rebecca Berghaus

    Hallo zusammen,

    ich bin selber in der Autobranche tätig und sehe als letzendlicher Vebraucher beide Seiten und finde es sehr schade das es der breiten Masse immernoch nicht reicht was der Staat mit dem Konjunktur Paket und vor allem mit der Abwrackprämie macht. Die Bevölkerung kann doch nicht ernsthaft verlangen das der Staat alles regelt. 2500€ sind eine Menge Geld und machen bei einem Durchschnittspreis von 25.000€, die ein Bürger für einen Neuwagen ausgibt immerhin einen “Rabatt” von 10(!!!!!) % aus. Dann wird noch ein ordentlicher Rabatt der Autohäuser verlangt. Es scheint mir fraglich ob die chronischen Nörgler sich darüber im klaren sind das es auf Dauer mehr als Schädlich für die ach so kranke Wirtschaft ist, immer nach dem “Geiz ist Geil”-Motto zu leben und vor allem zu fordern. In Anbetracht dramatischer Umsatz- und Gewinneinbußen kann ein Autohaus solche Preischlachten nicht überleben und die logische Konsequenz ist ein deutlicher Einbruch des Bruttoinlandsproduktes und Steigung der Arbeitslosenzahlen (jeder 6.Job in Dtl. ist (in)direkt an die Automobilbranche geknüpft) in letzer Konsequenz.

    Was dieser Kreislauf für eine Auswirkung auf die Wirtschaft und den Staat hat sollte sich jeder Nörgler mal überlegen bevor er lautstark die “Alles-ist-ja-so-schlecht”- Philosophie verbreitet.

    Jeder sollte mal zusehen was er selbst tun kann statt von allen Seiten immer nur zu Fordern!!!!!!!!!!!!

  15. Andreas Barrot

    Hallo,

    ist schon etwas darüber bekannt, auf wen das neue Fahrzeug zugelassen werden muß? Kann beispielsweise meine Mutter ihren 16 Jahre alten Nissan verschrotten, ein neues Auto kaufen und mir dieses schenken?

    Vielen Dank für Feedback.

  16. Sandner

    Hallo!
    Ich besitze seit etwa 15 Monaten einen VW-Golf I, den ich eigentlich mit der Zeit wieder restaurieren wollte. Leider fehlt mir nun die Zeit, und ich bin am überlegen, mir einen Neuwagen zu kaufen. Da käme mir die Prämie sehr gelegen. Nun habe ich das Problem, dass der Wagen nie auf mich zugelassen war, sondern ich ihn nur auf nem Grundstück stehen hatte, und etwas dran rum geschraubt hab. Bekomme ich die Prämie denn trotzdem, auch wenn ich den Wagen nur 15 Monate besessen habe, nicht aber angemeldet hatte?
    Sandner

  17. Redaktion

    @ Andreas Barrot
    Bisher ist das noch nicht näher bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass der Wagen auf den gleichen Halter zugelassen werden muss, der auch das Altfahrzeug entsorgt hat.

    @ Sandner
    Wenn der Wagen nicht auf Sie zugelassen war, dann sieht es vermutlich schlecht aus. Aus den Aussagen der Regierung ist zu entnehmen, dass der Wagen mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein musste, bevor er zur Entsorgung geht.

  18. Meyer

    Ich habe auch eine kurze Frage. Ich fahre einen 3er Golf, der im “normalen” Verkauf noch etwa 1.800 bringen würde. Besteht denn die Möglichkeit, meinen Golf aus zu schlachten,die Teile bei E… zu verticken, und damit nur die Karosserie und ein paar andere Teile verschrotten zu lassen?!
    Danke im Vorraus

  19. Rene

    und wieder hat sich die regierung einen haufen mist ausgedacht. erst der dämliche versuch, die altautos mittels der umweltplakette zu beseitigen und jetzt sowas, abwrackprämie. die regierung scheint wohl der einzige arbeitgeber zu sein, der für einen haufen blödsinniger ideen auch noch geld bezahlt. sowas sóllte man sich in der wirtschaft erlauben.

    für das absetzen von politikern sollte es eine abwrackprämie geben.

    wie kann man denn glauben, mit einer prämie von 2500 euro die wirtschaft anzukurbeln und auch noch altautos spürbar zu beseitigen?! entweder ist das eine sehr naive idee oder eine sehr dumme oder wie ich glaube, eine idee der regierung, der bevölkerung einfach etwas vorzuwerfen, woran sie sich erfreuen können.

  20. Michael M.

    Hallo. Ich hab am 28.12.2008 einen Neuwagen bestellt. Der wird am 10.02.2009 geliefert und zugelassen. Mein altes Auto ist 15 Jahre alt und seit 3 Jahren auf mich zugelassen und wird noch solange gefahren bis der neue kommt. Bekomme ich jetzt die Prämie oder nicht?

  21. Bauer

    Was ist genau ein Jahreswagen ?
    Darf ich ein Auto kaufen mit Erstzulassung Januar 2008 ?

  22. Manuela

    Hallo,
    ich habe heute von meinem Autohändler einen Unfallwagen gekauft, den ich mir selber wieder fertig machen werde. Die Erstzulassung des Autos ist im Janaur 2008 und somit ein Jahreswagen. Mit der Reparatur bin ich aber erst in 1 oder 2 Monaten fertig und würde dann den Wagen auf mich zulassen. Zählt jetzt für die Voraussetzung des Jahreswagens der Tag der Zulassung oder das Datum wann ich den Wagen gekauft habe?

  23. Susanne S.

    Ich habe gestern einen Neuwagen gekauft,bzw. den Vertrag unterschrieben.
    Bin mit meinem alten Auto anspruchsberechtigt für die Abwrackprämie.
    Was muss ich nun tun?Soll ich nächste Woche bei Abholung des Neuwagens gleich meinen alten dort lassen?

  24. Andre K.

    Ich habe mir gestern einen 13 Monate alten Wagen gesehen, den ich eigentlich kaufen wollte. Meinen 15Jahre alten opel wollte ich verschrotten. Meine Frage ist ob der 13Monate alte Wagen noch in die Kategorie Jahreswagen fällt.(Euro4 hat er und es ist auch das aktuelle Modell des Herstellers)
    Schnelle Antwort wäre gut, möchte morgen den Vertrag unterschreiben.

  25. Warum gibt es denn noch so viele alte Autos? Weil sich die Besitzer kein neues leisten können! Daran werden auch 2.500 Euro Prämie Nichts ändern. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Mein Audi ist 14 Jahre alt. Für einen adäquaten Neu- oder Jahreswagen werden ja nun mindestens 15.000 Euro fällig. Abzüglich der Prämie immer noch 12.500 Euro. Woher nehmen ??? Ich danke für jede Spende….

  26. Wieloch

    Als mein Vater im September letzten Jahres verstarb habe ich sein Auto übernommen
    der Wagen Baujahr 95 hat im Dezember letzten Jahres einen Motorschaden gehabt
    darauf hin habe ich ihn am 27 Dezember zum Schrotthändler gebracht ,er wurde am 30
    Dezember aus dem Verkehr gezogen.Jetzt möchte ich mir ein neues Auto kaufen.Wie sieht es in diesem Fall mit der Prämie aus?

  27. Karl-Heinz Schermuly

    Hallo,

    habe mir am 01.12.2008 einen Astra bei einem Opel Vertragshändler bestellt. Habe für den Pkw eine Lieferzeit bis zum 28.02.2009.
    Er wird also im März 2009 angemeldet. Habe ein Fahrzeug, dass 11 Jahre alt ist und den ich selbst acht Jahre gefahren habe. Ich habe immer gelesen, dass die Abwrackprämie der bekommt, der ein Neufahrzeug im Jahr 2009 anmeldet.
    Spielt das Datum vom Kaufvertrag auch eine Rolle?

    Für eine Antwort im voraus vielen Dank

    K-H Schermuly

  28. Peter B.

    Ich habe am 13.01.2009 bei einem Händler den Kaufvertrag für einen Jahreswagen mit Erstzulassung 5.12.07 abgeschlossen. Frage: Wann ist ein Auto ein Jahreswagen?
    Mein alter Fiesta, 10 Jahre, TÜV bis 02/09 ist zu verschrotten. Kann ich hier die Abwrackprämie bekommen?

  29. Xaver

    Die ganze Geschichte der Abwrackprämie ist wirklich nicht so gut gelöst, da es wirklich sehr viele Fragen aufwirft. Dennoch bin ich der Meinung, dass sich hier viele Fragen vermeiden lassen, wenn man sich den Beitrag oben durchlesen würde.

    @Michael M.
    die Frage dürfte beim durchlesen des Textes gar nicht auftauchen;-)

    @alle Frager zu “Jahreswagen”
    nach Angaben von Wikipedia gilt für das Thema “Jahreswagen” der Zeitpunkt der Erstzulassung des Autos. Sicherlich gibt es auch andere Bedeutungen in dieser Hinsicht, diese würde mir auch am logischsten erscheinen.

    @alle Frager zum Kaufvertrag
    so wie ich das entnehmen konnte, gilt die Zulassung. Es ist bei Neuwagen üblich, dass von Bestellung bis zur Auslieferung ein paar Monate vergehen. Zulassung heißt aber nicht Bestellung sondern Zulassung. Der Wagen wird erst zugelassen, wenn er ausgeliefert wurde.

    Was ich jetzt hier oben geschrieben habe, ist nur meine persönliche Meinung mit dem Versuch, ein wenig logischen Verstand mit einzubringen. Natürlich kann die Regelung durch die Regierung anders erfolgen. Das wird sich aber zeigen.

  30. Kranz

    @ Wieloch
    siehe weiter oben im Text….Die Abwrackprämie wird, so wie es scheint, nicht rückwirkend ausgezahlt werden!
    @ alle Jahreswagen-Frager
    Laut BGH aus dem Jahre 2006 sind KFZ dann Jahreswagen, wenn bis zum Kaufdatum nicht mehr als 12 Monate vergangen sind UND darüberhinaus zwischen Herstellung und EZ nicht mehr als 12 Monate liegen! Genauere Infos : http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/135/id/125954/ oder http://www.bgh.de
    Jahreswagen, deren EZ also länger als 12 Monate bis zum Kaufdatum zurückliegen sind also auch keine Jaheswägen!

    Gruß

  31. Kranz

    @ Peter B.

    Rein rechtlich gesehn, ist das gekaufte Auto kein Jahreswagen! Würde nochmal mit dem Verkäufer reden, event. dadurch auch noch etwas den Preis drücken!

    Kranz

  32. Jiri

    Ich bin aus Tschechien und aus Prag. Ich hab schon bestellt einen neuen Wagen bei einem Händler in der nähe Regensburg. Gekauft wird er in zirka 10 Tage und ich möchte fragen ob ich kann auch bekommen der Abwrackprämie wenn ich beim kauf übergabe meine Mondeo 14 Jahre alt und bis jetz ist bei uns zulassen, aber er wird auch abgemeldet bei uns. Der Neuwagen wird gekauft in der Deutschland aber bei uns zuzulassen.

    Danke im Vorraus

  33. M. Bernhardt

    Hallo,

    bekomme morgen ein neues Auto, das alte Auto läuft auf meine Frau, aber das neue Auto wird auf mich zugelaussen. Meine Frage ist jetzt, ob das jetzt mit der Prämie funktioniert.

    Im Vorraus schon danke

  34. Kranz

    @ Bernhardt

    Wie die Redaktion vorher schonmal geschrieben hat, vermute ich auch, dass die Abwrackprämie an denjenigen gekoppelt wird, der zum Einen sein altes Auto verschrotten lässt, zum Anderen auch einen Neu- oder Jahreswagen auf sich zulässt. Das sind aber im Moment zum größten Teil alles Vermutungen, ich würde vor dem Kauf morgen mal beim Finanzamt vorbei gehen!

  35. Kranz

    @ Jiri

    Ich glaube nicht, dass Sie aus dem Ausland diese Abwrackprämie erhalten können, da dies ja ein deutsches Gesetz ist! So können die deutschen Bürger auch nicht einen Neuwagen im Ausland kaufen!

  36. Xaver

    @ Kranz

    Soweit ich weiß, ist es nicht daran gekoppelt, ob das Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland erworben wird. Meiner Kenntnis nach ist die einzige Voraussetzung, dass es ein Neu- oder Jahreswagen ist, der zugleich mindestens die Euro4 Norm erfüllt. Ich kann mich natürlich auch irren.

  37. Redaktion

    Hallo Marianne,

    soweit uns bekannt ist, ja. Die Regelung über die Abwrackprämie soll seit gestern gelten.

    Leider ist noch nicht bekannt, wie die Abwrackprämie an die Autokäufer ausgezahlt wird.

  38. Herbert

    Hallo,
    habe am 16. Dez. 2008 ein Neufahrzeug zugelassen und einen 13 jahre alten Wagen zu verschroffen. Fällt die Zulassund in Dez 08 noch in den Zeitraum der Prämienzahlung. Kann das Neufahrzeugfahrzeug auch geleast sein.
    Danke für eine prompte Anwort im voraus.

  39. Markus P.

    hallo,

    haben uns ende Dezember 2008 schon zum Kauf eines Neuwagens entschieden.
    Zählt das Datum des Kaufvertrages, oder das Datum der Zulassung, damit ich die Abwrackprämie bekomme?

    Danke im Voraus für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Markus P.

  40. Heinrich F.

    Hallo,
    Wie wird die Abwrackprämie nun an die Autokäufer ausgezahlt?

  41. Michaela

    Sehr geehrte Damen und Herren,Ich habe am 02.01.2009 ein zwölf Jahre altes Auto abgemeldet und am selben Tag einen Jahreswagen mit Euro4 angemeldet.Kaufdatum des Jahreswagen ist der 23.12.2008.
    Der abgemeldete Altwagen ist noch in meinem Besitz und es stellt sich für mich jetzt die Frage ihn verschrotten zu lassen oder ihn zu Verkaufen.Der neu zugelassene Wagen ist ein A-Klasse Modell,Tag der Erstzulassung ist der 02.01.2008 und er war bis Oktober 2008 (10 Monate!!!)bei einer Autovermietung zugelassen und wurde im November 2008 wieder an Mercedes zurückgegeben wo ich ihn dann als Jahreswagen erworben habe.
    Ich hoffe sehr darauf das die Abwrackprämie auch mir noch zu gute kommt da ich mich für das neue Fahrzeug notgedrungen (der alte Ford hat leider kurz vor Weihnachten den Geist aufgegeben) hoch verschulden musste.
    Können Sie mir vielleicht verbindlich sagen ob ich bei Verschrottung des Altfahrzeuges in diesem Jahr Anspruch auf die Umweltprämie habe?
    Vielen Dank im Voraus. Gruß Michaela

  42. tina n.

    @markus p.

    wie man aus einer antwort herauslesen kann, gilt logischerweise die zulassung, da es ein paar monate dauern kann, bis ein wagen bei bestellung ausgeliefert wird.

    bitte erst lesen, dann fragen, das wuerde viele doppelfragen meiner meinung nach ersparen.

    @xaver

    ich nehm an, dass wenn man sich ein auto im ausland kauft, auch nicht mit der praemie rechnen kann, denn es ist ja teil des konjunkturpakets deutschlands und soll somit gleichzeitig die deutsche wirtschaft ankurbeln. dies wuerde es logischerweise nicht, wenn man das auto im ausland kauft.

    @herbert

    auch hier kann man dem vorherigen antworten entnehmen, dass die praemie hoechstwahrscheinlich nicht rueckwirkend gilt.

  43. Armin S.

    Hallo,
    gilt die Abwrackprämie auch, wenn ich mir in Deutschland ein Reimport Auto kaufe?

  44. Jörg Z.

    Hallo

    Wie ist das bei Neuanschaffung eines Transporters für ein Einzelunternehmen?
    Zulassung des Fahrzeugs wird auf den Name des Geschäftsführers geschrieben und nicht auf den Firmenname. aber ich denke mal das geht nicht wegen der Vorsteuerabzugsberechtigung. Na ob da das Konjunkturpaket bei den kleinen Handwerkern was nützt?

  45. Angela

    Muss der neue Wagen beim Händler gekauft werden oder darf er auch privat erworben werden um die Prämie zu erhalten
    Angela

  46. Jörg Ziebach

    Ich hätte auch gerne die Praemie, habe aber seit über 10 Jahren mir keinen geleistet und bin jetzt dazu in der Lage . Besteht für mich auch die Chance auf die Praemie ?

  47. Karl

    gilt die abwrackprämie auch für den kauf eines lieferwagens z.b. mercedes sprinter oder vito mit lkw zulassung?

  48. Marc

    Wie sieht es aus wenn ich einen VW Caddy mit LKW Zulassung verschrotten lassen will, kann man dafür auch auf eine Prämie hoffen?
    Neuwagen (PKW) ist bereits 2008 bestellt und wird Anfang April 2009 zugelassen.

  49. Thilo

    Hallo
    Ich fahre einen opel astra kombi bj.1994 angemeldet als lkw(kastenwagen) zählt mein wagen eigentlich auch dazu?
    und er ist erst seit juni 08 auf mich zugelassen, jetzt habe ich aber das problem, das im März mein Tüv abläuft, und die Reperatur würde sich nicht lohnen da er nun noch einen wert von ungefähr 500€ hat und somit fehlen mir nun 3 monate!

    wie könnte ich es am geschicktesten regel doch noch an die prämie zukommen?
    Oder könnte man sagen ich habe schlicht weg pech gehabr???
    ausnahmeregelung????

  50. Gabriele

    Bezieht sich das Mindestalter von 9 Jahren auf das Baujahr oder auf die Erstzulassung?

  51. Matthias

    Hallo,
    Ich habe eine frage zum Thema Jahreswagen. Habe mir ein Angebot eingeholt für einen ausgeschriebenen “Jahreswagen” mit Erstzulassung 07.11.2007. Ist diese Auto zu alt da es älter als ein Jahr ist, aber trotzdem als Jahreswagen ausgeschrieben ist ?
    Muss das Auto Jünger als ein Jahr sein, oder zählt die Aussage Jahreswagen?

  52. Schütze,Dietrich

    Gilt die Prämie nur für Privatpersonen oder auch wenn der alte und neue Wagen z.B. auf einen gemeinnützigen Verein angemeldet ist ?

  53. Jürgen

    Hallo
    Ich möcht mir ein neuen Golf 6 kaufen aber einen EG Wagen. Der Händler ist nartürlich in
    Deutschland.Würde ich auch dann die Prämie bekommen.Würde mein neun Jahre altes Auto dann Verschrotten lassen.

  54. Susanne

    Hallo, ich habe Ende Dezember 2008 einen VW bestellt, erwarte ihn Ende Februar. Kann ich die Prämie beantragen, denn zulassen kann ich ja erst 2009?

  55. Doro

    Hallo,
    kann mir jemand sagen, ob man auch für Unfallautos die Abrwrackprämie bekommen kann?
    Meine Mutter hatte einen Unfall mit ihrem 9 Jahre alten Auto, es ist wahrscheihnlich ein Totelschaden. Wenn sie nun einen Neu – oder Jahreswagen kauft, könnte sie mit den 2500€ rechnen?

  56. Katja

    Müssen Zulassung des Neu- und Abmeldung des Altwagens zeitgleich erfolgen oder dürfen auch mehrere Wochen dazwischen liegen?
    Nach Totalschaden meines Uralten im letzten Jahr ist mein “neuer” alter seit März auf mich zugelassen und wird im Februar durch einen neuen ersetzt, der im Nov. 2008 bestellt wurde. Danke im Voraus.

  57. Isa

    Hallo,
    gilt das nicht auch für ein Sparsameres Gebrauchtes. Ein neues wäre für mich trotz Prämie nicht erschwinglich?

  58. Lidia

    Hallo

    Zitat von Renault: “…Sie erhalten die staatliche Abwrackprämie für Ihren Gebrauchtwagen …direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden. Diese Unterlagen werden beim BAFA eingereicht….” Alternativ bieten wohl auch die Autohäuser an, die Behördengänge zu erledigen und die Prämie beim Kauf einfach anzurechnen. Muss jeder sehen, was günstiger ist. Also… einfach mal die Unterlagen anfordern und sehen

    Hier die PM der BAFA:

    Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
    Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:

    1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

    Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.

    2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.

    3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

    4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.

    5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

    6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

    7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

    8. Dokumente:

    Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
    Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
    9. Verfahren:

    Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.

    Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

    10. Missbrauchsvorkehrungen:

    Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

    Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.

  59. Günter

    Hallo Leute,
    wenn ich das richtig sehe wird die Prämie nur für wenige Attraktiv sein.
    Da ham´se ma wieder janz tief in die Blödsinnskiste gegriffen.

    1. Wer´ne alte Gurke fährt (so wie ich) der hat in der Regel nicht vor sich´n neues Auto zu kaufen weil er sich´s gar nicht leisten kann.

    2. Ist die alte Gurke noch 2.500 € Wert dann ist es besser Sie noch zu Verkaufen und der Umwelt den gefallen tun, weil bekannt ist das beim Neuwagenbau die größte Co2 Belastung entsteht. Ich bin weiß-Gott kein Grüner im Gegenteil, bin sogar froh um jedes 10tel C° mehr (anderes Thema). Ausserdem wurde oben angesprochen, das man noch gar nicht weiß wie man an das Geld kommt. Wenn das mit der Steuerrückerstattung gehen soll dann hilft nur noch Beten oder Woodoo oder beides.

    3. Meines Erachtens lohnt es sich nur, wenn jemand seine mindestens 9 Jahre alte Karre zu Brei fährt, das ganze überlebt und dann noch vor hat sich einen Nagelneuen Twingo für 10.000 € zu leisten. Denn wer Rostlauben fährt hat nicht vor sich´nen Nagelneuen Q7 zu kaufen, dem würden die 2.500 € herzlich wenig nützen.
    3.1 Ich bin Fan von kleinen sparsamen Autos (weil die Geld sparen! Nicht der Umwelt zuliebe) und die wachsen fast nur im Ausland (jendenfalls die, die ich mir so leisten kann). Ausland ist aber (für mich jedenfalls) weit weg. Und daher geht doch die meiste Kohle in die Wirtschaft von.. na sagen wir mal Ausland. Aber ist auch Wurscht die Wirtschaft muss auch dort gepusht werden.

    Denn wie schon gesagt, wer´n altes Auto fährt kauft sich normalerweise nicht ein Neues, allein wegen dem Wertverlust in den ersten Jahren, Teure Inspektionen damit die Garantie erhalten bleibt u.s.w….

    Dann wären noch die großen Fragen, die z.T. oben bereits angesprochen wurden.

    1. Könnte ich meinen 10 Jahre alten Twingo zerlegen die Teile verticken den restlichen Schrott verwerten lassen, Prämie kassieren, zum Händler Neuwagen kaufen, auf mich zulassen, und dann weiterverkaufen?
    In diesem Fall hätte ich 2.500 € minus Restwert sagen wir mal 1000€ = 1.500€ Plus die Teile (abzüglich Arbeitsaufwand) grob geschätzt 500 € = 2.000€. Die kann ich mir dann mit dem späteren Käufer teilen, bleiben unterm Strich 1000€ Gewinn. Jetzt hab ich aber kein Auto mehr und muss mir eins besorgen. Blöderweise will jeder, der Autos verkauft Geld damit verdienen. Und wenn derjenige 1000€ Verdient hat, dann bleibt mir gar nix mehr ausser´n “neuer” Gebrauchtwagen von dem ich nicht weiß wo die Macken sind.

    2. Hab ich nicht mehr davon (auch wenn mein Twingo am 01.01.2010 verreckt) mir einen 5 Jahre alten guten Gebrauchten zu kaufen?

    3. Ok. es geht jetzt nur drum die Wirtschaft an-zu-kurbeln und nicht um die Umwelt (Ist mir ja auch eigentlich wie schon gesagt wurscht). Aber ist das nicht umweltpolitischer Irrsinn?

    Wenn ich da nicht was grundlegend falsch verstanden hab und mein Twingo nicht dieses Jahr komplett Verreckt fahr ich mein Schätzchen weiter.

    Tschöö.

  60. Bastian

    Hallo,
    muss man eigentlich in Vorleistung treten, wenn man die Prämie erhalten will?
    Worauf ich hinaus will ist Folgendes:
    kann es passieren, dass ich mein Auto verschrotten lasse und mir ein neues Auto kaufe und erst dann erfahre, dass die 1,5 Mrd. Euro ausgeschöpft sind und ich dann praktisch 2500€ verloren habe?`

    Danke

  61. Witali

    hallo,
    wie sieht es denn aus, wenn man einen neuwagen leasen möchte?! bekommt man dann auch diese abwrackprämie oder gibt es nur bei bargekauften neuwagen.

    danke

  62. Niclas

    Genau, Vorleistung!!
    Etliche Leute lassen ihre Autos verschrotten, die Prämie zieht sich hin und wird schlußendlich aus Mißbrauchsängsten (oben wollen ja einige schon ausschlachten,..ect.) gestrichen.
    Nun haben wir folgende Lage, es wurden etliche Autos verschrottet, die sind aus dem Verkehr und weg noch dazu wurden Neuwagen gekauft…besser gehts doch nicht… :-) )

  63. mitti

    Hab grad durchgerechnet. Neuwagen für 10000€
    Abwrackpämie bringt 2500 Gewinn
    Auto verschrotten: 700 Verlust
    Lieferkosten für Neuen: auch 600 Verlust (Kauf ja sonst keinen)
    Nettogewinn: 1200€

    Sorry, das reicht nicht um den Wertverlust ab Tag der Erstzulassung auszugleichen.

    Schade, dem Neuwagenmarkt hilft es eigentlich nicht.

  64. ewald habermann

    Ich will meinen PKW (Nissan Micra Style) voll fahrbereit, mit TÜV und TOP-ausstattung zertivikierten Entwertern zum Kauf anbieten. Die guten Teile werden ja dort im wahrsten Sinnen verwertet. Also 2500,– EUR vom Staat und eine Summe X vom Verwerter plus die gesetzliche vorgeschriebenen Dokumente für die Prämie.

  65. T.G.

    KFZ oder Auto?

    Hallo,
    ich Fahre ein alten Polo Bj. 93, jetzt bin ich schon seit längerm am überlegen mir ein neues Motorrad zu kaufen.

    Soll das Konjunkturprogram nur der Autoindustrie helfe oder der gesamten Wirtschaft?

    Weiß jemand ob die Abrackprämie auch für den Neukauf eines Motorrades gilt?

    MfG

  66. Birgit

    Wenn ich mir hier so einige Beiträge anschaue, kommt mir das kalte Grausen. Ich glaube fast, diese Prämie wird weniger von der “organisierten Kriminalität” versucht ausgenutzt zu werden, als von der typ. deutschen “Mitnahmementalität”.
    Auch die Fragen wer es bekommt, und ob man nicht trotzdem….
    Ist es wirklich so schwer die auf offiziellen Seiten aufgeführten Anforderungen zu lesen? Wer sich schon vor einem Monat einen Neu- oder Jahreswagen gekauft hat, hatte offenbar auch das Geld dafür, sonst hätte er sich einen Gebrauchten geholt. Wozu also nun das Nachfragen?
    Dann sollte eventuell für einige auch nochmal festgehalten werden: Man muss sein altes Auto nicht verschrotten lassen. Man kann es auch weiter fahren, oder Inzahlung geben, oder privat verkaufen. Es gibt keinerlei Verpflichtung die Prämie zu beantragen.
    Noch eines der vorher aufgeführten Argumente: Es profitieren hauptsächlich ausländische Autohersteller….
    Das ist sicher so, nur weshalb können die deutschen Hersteller nicht auch Autos im unteren Preissegment anbieten? Teilweise haben die ausländischen Fabrikate eine wesentlich höhere Qualität als ein vergleichbares Fahrzeug eines deutschen Herstellers. Davon abgesehen profitiert dennoch die deutsche Wirtschaft, oder sind etwa alle Vertragshändler hier von Renault z.B. Franzosen?

  67. Dieter Hammer

    Naja was die bessere Qualität betrifft, kann das für japanische Autos zutreffen, bestimmt aber nicht für z.B. französische, italienische etc.
    Was mich interessieren würde, wäre auch die Definition von Jahreswagen. Wie alt darf der dann genau sein? Kann man ggf. von privat kaufen? (wurde hier schon angesprochen)
    Gibt es genaue Bedingungen zur Entsorgung des Altfhrzeuges? Ich habe einen Daihatsu Cuore `96, der noch fährt und bei dem noch alles funktioniert, aber 2500 wäre natürlich mehr, als er im Gebrauchthandel bringen kann.

  68. Dagny Philipp

    Hallo,

    ich habe mir an dem Tag,als die abwrackprämie beschlossen wurde einen Neuwagen gekauft. bzw. die Kaufzusage gemacht. Ich will meinen 12 jahre alten Polo jetzt verschrotten, weil die prämie höher ist als das was ich auf dem markt für ihnbekommen würde. allerdings muß ich auch erst mal die Schrottplätze abfahren und da die nicht genau wissen, was wie gehandhabt werden soll, sind sie sehr zögerlich mit dem Verschrotten, weil der Wagen an sich noch 1200 euro wert wäre.

    mein Frage ist, wie lange kann ich mir mit dem Verschrotten Zeit lassen, wenn ich den Neuwgen schon gekauft habe. Ich würde gerne warten, bis K0larheit bei der Prämierung herscht. Allerdings muß ich dann auch zur not doppelt Versicherung bezahlen.

    Würde mich über eine antwort sehr freuen

    Gruß

    D. Philipp

  69. Finop

    Also soweit ich das aus den Berichten im Internet erlesen kann wird immer nur vom Kauf – und Zulassung des Neufahrzeugs berichtet.
    Die Bestellung des Neufahrzeugs ist nicht gleich zu setzen mit dem Kauf eines Fahrzeugs. Was ist mit den Leuten die letztes Jahr bestellt aber erst dieses Jahr ihren Wagen erhalten und dann auch erst bezahlen( also den Wagen kaufen). Rein Rechtlich müsste es dort die Prämie geben?

  70. Martina

    Soweit ich das richtig verstanden habe, gilt der Zulassungszeitpunkt. Wie ja bereits oben beschrieben, kann es eine Weile dauern, bis ein bestelltes Fahrzeug ausgliefert wird. Wenn nun die Zulassung bis 31.12.2009 Voraussetzung ist, müsste es doch für alle Fahrzeuge gelten, die ab dem 14.01.2009 zugelassen wurden. Alles andere würde ja gar keinen Sinn ergeben. Besitzer bzw. Eigentümer wird man ja erst mit der Auslieferung/ Übernahme des Fahrzeuges und der damit verbundenen Zulassung.

  71. Vauclaix

    Hallo
    @ alle, die Schwierigkeiten mit dem Bestelldatum des Neuwagens haben.

    Es ist doch die Frage, WIE WELCHE Behörde davon erfährt, daß ein im Februar/März etc. neu angemeldetes Auto bereits vor dem 14.01.09 bestellt worden ist.
    Die Fahrzeugpapiere weisen das wohl kaum aus. Und die Rechnung des Händlers dürfte auf den Tag datieren, wenn das Auto zur Abholung bereit steht.
    Formal dürfte ein vor dem 14.01. bestelltes Auto zwar nicht unter die Regelung zur Abwrackprämie fallen, – aber wie will man das kontrollieren?

  72. Silvia

    Habe auch einen Golf Baujahr 92 mit Lkw – Zulassung.Kann man da auch die Prämie
    erhalten?
    Oder könnte ich es Ummelden auf ein normales Fahrzeug,würde es dann gehen ?

  73. Helmut

    Hallo,
    habe auch das Problem mit der LKW-Zulassung am Golf II?
    Gibt es eine Möglichkeit??
    Evtl. Umschreibung auf PKW???
    Sind ja scheinbar einige von betroffen!
    MfG Helmut

  74. Franz

    Besitze 2 Autos Bj. 1996 VW Polo & Ford Fiesta werden 2009 abgemeldet und durch einen Jahreswagen ersetzt ,bekomm ich da für jeden die Prämie oder nur für einen?

  75. Thomas

    Hallo, ich besitze auch einen älteren Polo, der zur Zeit stillgelegt ist. Diese Auto war aber schon mehrere Jahre auf mich zugelassen.
    Kann ich auch hier bei dem derzeit nicht zugelassenen Wagen (hat momentan auch keinen TÜV) die Abwrackprämie in Anspruch nehmen?

  76. Stefan

    Abwrackprämie – 2.500 EU. Nun wirft der Staat schon sein Geld für Schrott raus!
    Die Wirtschaft soll dadurch angekurbelt und die CO2-Bilanz geschönt werden.
    Hat eigentlich mal einer der vermeintlichen Experten gegengerechnet was mehr
    Abgase produziert: Ein altes Auto noch bis zum Ableben weiterzufahren oder die Produktion eines neuen Wagens? Umweltschutz ist doch nur Heuchelei der Politik um uns etwas zu verteuern. Und die denken auch noch kein Bürger merkt es!
    Durch EU-vorgeschriebene Schnickschack-Richtlinien sind Neuwagen mittlerweile so teuer geworden daß niemand sie sich mehr leisten kann. Für Gebrauchte bekommt man nichts mehr weil kein Händler Garantie übernehmen will. Ab nach Rußland oder Afrika wird gesagt und 2 Wochen später sieht man den eigenen Wagen an einen vorbeifahren – ein Bekannter des Händlers hat ihn bekommen. Alles Lug und Trug!

  77. Peter Schmitz

    Hallo!
    Wie sieht denn die ganze Sache aus, wenn ich mir jetzt einen Neuwagen zulege, der jedoch wegen eines großzügigen Rabattes für die kommenden zwölf ( 12 ) Monate auf den Händler zugelassen werden muss? Ich erwerbe zwar das Eigentum an dem Fahrzeug, zahle die KFz-Steuer sowie die Versicherungen, kann ihn jedoch offiziell erst zu einem späteren Zeitpunkt ummelden.
    Gruss
    Peter

  78. Uwe

    Hallo,

    mein Händler sagt, dass er bis zur endgültigen Entscheidung des Kabinetts (27.01),
    noch keinen Wagen ausliefern kann, es könne ja passieren, dass die FDP diesen Teil den Konjunkturpaketes gibt!?

    Klare Frage: Ist die Zahlung der Abwrackprämie 100% schon sicher?

    Danke für die Rückantwort

    Uwe

  79. Ottmar S.

    Hallo,
    ich besitze seit 2001 einen Passat Bj. 1989. Das Fahrzeug habe ich im Februar 2007, nachdem ein kleiner Defekt aufgetreten ist, vorübergehend stillgelegt. Da dieses Fahrzeug noch TÜV und AU bis 31.01.2009 hat, überlege ich mir, es nochmal anzumelden und den Defekt beheben zu lassen, oder aufgrund dieser Umweltprämie von 2500€, es zu verschrotten und mir ein neues Fahrzeug zu kaufen.

    Nun meine Frage: welche Voraussetzungen muß ich (mein Alt-Fahrzeug) erfüllen, um die Umweltprämie von 2500€ zu bekommen ?

    1. fällt mein Fz. in diese Kategorie, obwohl es im letzten Jahr vorübergehend stillgelegt war?
    2. oder, fällt mein Fz. in diese Kategorie, nur wenn ich es jetzt noch bei der Zulassungsstelle anmelde ?
    3. muss das zu verschrottende Fz. angemeldet sein oder kann es auch stillgelegt sein wenn man es zum Schrotthändler bringt ?
    4. Wenn ich das Fz. z.B. im Februar verschrotte, die Bestätigung erhalte und mir erst zu einem späteren Zeitpnkt ein neues Fz. kaufe, wieviel Zeit darf dazwischen liegen?
    Gruß, Ottmar

  80. Cordula

    Hallo,
    mein Fiat Punto hat die Erstzulassung 28.12.2000, wird also im Dezember diesen Jahres 10 Jahre alt. In diesem Jahr wollte ich mir eh ein neues Auto zulegen, daher stellt sich für mich nun die Frage, ob ich für dieses Fahrzeug die Prämie auch bekomme? Oder nur Fahrzeuge die vor dem 14.01.2000 angemeldet wurden?
    MfG
    Cordula

  81. Kai

    Die frage wurde schon gestellt, nur leider nicht beanrwortet!
    Was ist ein Jahreswagen?
    Der Händler hat mir gesagt ein jahreswagen ist es nur wenn das Fahrzeug dierekt bei VW, Audi usw genutzt wurde, und nach knapp einem jahr wieder verkauft wird. Ein Fahrzeug das weniger als 1 jahr Jahr von Privrpersonen genutzt wurde zählt (laut Händler) nicht als Jahreswagen, obwohl es beim Händler zum Verkauf steht, und ich somiet die Prämnie nicht bekommen würde! Die erstzulassung des Autos ist 01.02.2008!
    Ich bitte um schnelle Antwort da das Auto nächste woche in unserem Besitz ist!
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß Kai

  82. Martin A.

    Hallo,
    ich besitze einen alten Renault Megane Bj 97 den ich auch so lange gefahren habe.
    Nun habe ich mir am 18.01.2009 ein Auto Bj. 05 / 2008 / EURO 4 von privat gekauft.
    Würde auch meinen alten verschrotten.
    Bis dahin war nicht klar das man Händlerautos nehmen muss, ( totaler Quatsch oder ?)
    erfülle ich doch auch so die Vorgaben.
    Die Umsatzsteuer hat Vater Staat sowiso schon drin…

    Kann das sein? Was soll ich tun ? Prämie verloren ?

  83. Caro

    Hallo.
    Ich fahre seit ca. vier Jahren einen Ford Ka. Der Halter ist aber meine Mutter. Wenn wir den Ka jetzt verschrotten lassen muss dann die Finanzierung des Neuwagens auch über meine Mutter laufen, bzw. die Abbuchungen der Raten???

  84. Björn A.

    Mein Auto ist Versicherungstachnisch auf meinen Vater zugelassen, kann aber durch Kontoauszüge beweisen das Steuern und Versicherung ich bezahle, wenn ich den Wagen jetzt Verschrotten lassen will, bekomme ich das Geld trotdem oder dadurch nicht?

  85. Jörg B.

    Hallo,

    unser VW Polo EZ. 1992 läuft mit Saisonkennzeichen (10/03).
    Bekommt man für diese Fahrzeuge auch die Prämie?
    Desweiteren würde mich interessieren, was passiert, wenn ich einen Neuwagen bestelle und er kommt erst, wenn der Topf schon leer ist.
    Könnte man das vorher vertraglich mit dem Händler regeln?

  86. Olaf Z.

    laut
    http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/03_info_umweltpraemie.html
    sollten wir alle erst mal abwarten, ab dem 27.1. ist (hoffentlich) mehr zu erfahren.

  87. Mario G.-A.

    Hallo,

    also nochmal: Heißt daß, wenn ich mein 18J. altes Auto verschrotten lasse; ich keine Prämie bekomme weil ich immer nur im Okt/Nov. anmelde und März/April(Winterauto) abmelde? Ich bin doch etliche Jahre mit diesen Wagen gefahren. Ich bin ununterbrochen der Halter dieses Fahrzeugs!!!
    Das ist doch irre. Straßenverkehrsamt und Versicherung können das doch bezeugen bzw. belegen…

    Ciao Mario

  88. Birgit

    @ Olaf Z.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. So steht das da nicht.

    @ die anderen
    Bitte lest doch einfach die bisher veröffentlichen Pressemitteilungen der diversen Ministerien. Das kann doch nicht so schwer sein. Und im Internet gibt es auch genug Informationen zum derzeitigen Stand.

    und @ Cordula

    “mein Fiat Punto hat die Erstzulassung 28.12.2000, wird also im Dezember diesen Jahres 10 Jahre alt”
    Wer rechnen kann ist auch klar im Vorteil…sorry, aber das musste einfach sein

  89. Bandl Walter

    Frage zur Abwrackprämie: Was muß vorliegen, um die Prämie zu erhalten?

    a) Verwertungsnachweis über Altwagen – keine Frage dazu.
    b) Kauf eines Neuwagens. Wird der Wagen im Dezember 08 gekauft und im Februar 2009 zugelassen – kann man die Prämie erhalten?

    Wer hat die richtige Antwort für mich?
    Beste Grüße Walter Bandl

  90. Andi

    Hab da mal ne Frage,
    meine Freundin hat im Dezember 2008 ihren 12 Jahre alten Punto auf sich umgemeldet. (wg.Versicherungswechsel)
    Zuvor war er 3 Jahre auf ihre Mutter zugelassen..
    Da sie jetzt im Februar eine neue Arbeit antritt, und dazu täglich 80 KM einfach fahren muß, wär natürlich ein neueres / zuverlässigeres Auto sinnvoll…
    Jetzt stellt sich die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, trotzdem die Prämie zu bekommen??
    mfg Andi

  91. taumfwa mwana

    hallo
    ich fahre seit ein alte peugeot baujahr 1990,bin hartz iv empfänger bekomme ich kein autokredit,bekomme ich 2500 europrämie wenn ich meine auto verschrotte oder ist das ein massnahme nur für die wohlhabender

  92. Robin

    ich schließe mich den Fragen von Marc, Thilo Sylvia und Helmut an, die noch nicht beantwortet wurden:
    kann für einen “Postgolf” mit LKW-Zulassung die Abwrackprämie beantragt werden?
    Die Hotline der BAFA wußte keine Antwort, ich möge mich bis zum 27.1. gedulden. Ich bezweifle, dass dieser Aspekt berücksichtigt wird. Versicherungstechnisch läuft der Golf als LKW, Steuern werden nach dem Postgolfurteil wie bei einem PKW berechnet.
    Eine Ummeldung zum PKW sollte möglich sein, was aber für alle Beteiligten nur einen unnötiger Mehraufwand bedeutet!

  93. Cordula

    @ Birgit
    HERZLICHEN DANK…… weiter gebracht hat mich deine super freundliche Antwort nicht!
    Ich stelle meine Frage hier nicht zum Spaß!
    ABER mein Problem sind die tollen Autohändler in meinem Ort!
    Der eine Autohändler sagt ja, ich bekomme die Prämie und der nächste nein, ich würde überhaupt gar nichts bekommen.
    Und HIER gibts dann noch zur Belohnung ne bescheuerte Antwort, die einen ebenfalls nicht weiter bringen!
    DANKE BIRGIT!!!!

  94. AndyO

    Hallo,
    möchte mir auch einen Neuwagen anschaffen. Das Modell, was ich plane, kann aber erst im Mai bestellt werden. Auslieferung ist dann Oktober 09 (soweit zu brachliegenden Kapazitäten bei VW).
    Ich benötige jedoch Planungssicherheit für die 2500 EUR Abwrackprämie. Kann der Antrag nur mit vollständigen Unterlagen oder auch nur mit dem Kaufvertrag vorab gestellt werden?
    Wie wird der Eingang gezählt? Nach Vollständigkeit der Unterlagen?
    Es kann ja nicht sein, dass die Neuwagenkäufer, die auf ihr Fahrzeug warten müssen, nachher die geknutschten sind….
    MfG
    AndyO

  95. Mario G.-A.

    Hallo,
    sicherlich gibt es für alle Fragen noch gar keine Antworten. Hier nicht und auch nicht von der Hotline der Bafa (Habe ich selbst erlebt…) Also ich für meinen Teil werde meinen auf mich seit 7 Jahren zugelassenen Wagen(Alter des Auto`s 18J.) verschrotten lassen. Ich bin ununterbrochen der Besitzer und Halter des Fahrzeugs. Der Wagen war mindestens 3,5J auf mich zugelassen, wenn auch immer mit Stillegung zwischendurch, sowie auch in diesen Winter wieder (Winterauto Okt./Nov. bis März/Apr.) Somit erfülle ich die Forderungen und es wäre auch eine “Diskriminierung” gegenüber der Motorradfahrer die zwar so wie ich schon lange Besitzer der Fahrzeuge sind, aber nicht durchgehend den Wagen fahren…

    Ciao Mario

  96. Birgit

    @ Cordula
    Du schreibst:
    “mein Fiat Punto hat die Erstzulassung 28.12.2000, wird also im Dezember diesen Jahres 10 Jahre alt”

    Das ist schlicht und ergreifend falsch. Dein Auto wir im Dezember diesen Jahres 9 Jahre alt.
    Außerdem schreiben die bisherigen Vorgaben folgendes vor:

    “4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.” (Quelle http://www.bmwi.de)

    Wenn dir die Autohändler in deinem Ort was anderes vorrechnen, wollen sie dich offenbar nur zum Kauf eines Neuwagens “überreden”.
    Hoffe geholfen zu haben.

  97. Alfred Fleig

    Hallo, ich bestitze einen Golf 2 Bj. 89 welcher seit ca. 3-4 Jahern stillgelgt ist.
    Kann ich für diesen eine Abwrackprämie erhalten, wenn ich mir ein neues Auto kaufe?
    Dank für Antwort

  98. Chris

    Hallo,
    ich möchte mir einen Jahreswagen kaufen und die Abwrackprämie nutzen. Nun hab ich ein Problem, mein altes Auto (welche alle Erforderungen erfüllt) ist erst im April ein Jahr auf mich zugelassen. Wie kann ich die Prämie schon im voraus in anspruch nehmen?

    Lg Chris

  99. Ralf

    Hallo,
    wie verhält es sich mit der Abwrackprämie, wenn das Fahrzeug zur Zeit vorübergehend stillgelegt ist, davor aber länger wie 1 Jahr auf einem zugelassen war. Bekommt man die Prämie dann trotzdem?
    Danke im voraus für die Antwort!
    Grüssen,
    Ralf

  100. sascha

    * * * Hallo möchte meinen wagen abgeben zum abwracken mein händler sagt ich kann ihn direkt zum verwerter bringen oder bei ihm abstellen wie ich möchte . frage muss der wagen fahrtüchtig sein oder darf ich mir teile für das gleiche fahrzeug bei uns in der familie aufheben wie motor getriebe ausstattung etc eine antwort würde mir sehr helfen danke im voraus .

  101. Zimmermann, Henry

    Hallo,

    habe die gleiche Frage wie Ralf vom 25.01.2009 21:26. Leider an dieser Stelle noch keine Antwort darauf gefunden.
    Voyager, seit 11 Monaten vorübergehend stillgelegt (Versicherung spricht von maximal 18 Monaten Möglichkeit der vorübergehenden Stilllegung und von einer Art Ruheversicherung). Würde Ihn gerne verschrotten lassen, wenn ich trotz vorübergehender Stilllegung die Abwrackprämie erhalte.

    Warte ebenso wie Ralf dringend auf eine Antwort.

    Henry Zimmermann

  102. Birgit

    “Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.”

    Quelle http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html

    Dort stehen auch die Antworten auf viele der anderen Fragen hier

  103. Martin

    Hallo,

    habe zwei Autos welche auf mich zugelassen sind und für die Prämie in Frage kommen.
    Ist es möchlich dass eine Person die Prämie zweimal erhält?

    Würde auch zwei Jahreswagen kaufen.

  104. Saban

    hallo,
    mein auto Renault clio ist 14 jahre alt und schon 1 jahr über mich gemeldet.
    ich überlege schon ein neues auto zu kaufen..
    meine frage ist gilt das Gesetzt schon, also wenn ich mein auto zum schrott bringe, dass ich gleich 2,500€ kriege oder wie ist das?
    Neufahrzeuge oder Jahreswagen im wert von 6,000€ kann ich mir dann auch kaufen oder hat es einen mindespreis.

    warte auf eine schnelle antwort..

    danke

  105. Julia

    Hallo,
    wir haben eine alte Karre und würden gerne einen Jahreswagen kaufen. Die Händler zeigen mir Autos, die zwar jünger als 1 Jahr alt sind, aber einen “normalen” Vorbesitzer haben (Leasingfahrzeug, Mietwagen). In einem Flyer zur Abwrackprämie habe ich die Voraussetzung gelesen:
    Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
    Kann mir das einer erklären? Ist nicht jeder Jahreswagen zulässig?

    Danke

  106. Jani

    Hallo zusammen!
    Habe mir einen Neuwagen gekauft. Er wird ca. Anfang März geliefert. Mein alter Wagen ist auch 12 Jahre alt. Wie sieht das denn mit der versicherung aus? Will mein neues Fahrzeug woanders versichern. Wann darf ich den die alte versicherung kündigen und bis wann ist der alte noch versichert. Oder erlischt der Schutz bei sofortiger Kündigung der alten Versicherung?

    Vielen Dank im Vorraus

  107. Peek, Bernhard

    Fahrzeug wurde am 07.01.2009 abgemeldet, da TÜV Zeitpunkt im Dezember 2008 war
    und eine größere Reparatur erforderlich ist und ich dies in Ruhe erledigen wollte und
    auch Steuer un Versicherung für die Reparaturzeit sparen wollte.

    Alle anderweitigen Anforderungen kind erfüllt, aber wegen Abmeldung keine
    Abwrackprämie? Ich versteh das nicht und finde das sehr ungerecht.

    berndpeek@freenet.de

  108. Michael Jäger

    Hallo zusammen,

    @Rebecca Berghaus:
    es kann doch aber nicht sein , das Händler die Abwrackprämie als Rabatt ansehen!

    Die Ehrfahrung zeigt doch das bei jedem Händler ein Rabatt zu bekommen ist, und auf diesen Preis muss man doch die Prämie beziehen.
    Eine Aussage wie ” Sie bekommen doch schon 2500€ vom Staat” ist meineMeinung nicht angebracht, aber leider Praxis.
    Ich empfehle jedem eine Preisverhandlung ohne ein Wort über die Prämie zu erwähnen und erst nach einer Einigung die Abwrackprämie zu beantragen!!!

  109. nina a.

    ich habe meinen bmw ( bj. 92 ), der 8 jahre in meinem besitz war, ende dezember abgemeldet und ihn vor einer woche ordnungsgemäß verschrotten lassen. nun sagt mir der händler, dass das auto bis zum 14.januar angemeldet gewesen sein muss. dies war in den unterlagen allerdings nicht ersichtlich. steht mir keine abwrackprämie zu ?

  110. Torsten Kentnowski

    mein vater ist im märz o8 verstorben, meine mutter hat den seit 1995 auf meinen Vater zugelassenen Ford escort im august 08 auf sich umgemeldet. kann man die prämie auch bekommen wenn der wagen durch einen todesfall auf den ehepartner umgemeldet wurde, aber noch kein jahr vergangen ist?

  111. Birgit

    @nina a.
    Sorry, aber ich kann es einfach nicht verstehen, dass man offenbar in der Lage ist in einem Internet-Blog/Forum oder was auch immer, einen Beitrag zu verfassen, aber dagegen nicht in der Lage ist, sich neben dem Antrag die zugehörigen Bedingungen herunterzuladen/anzuschaun. Das Internet ist voll von Erklärungen. Wobei man am einfachsten natürlich auf der Seite der zuständigen Behörde nachschauen könnte. Vor dem Verschrotten. Immerhin sind die derzeit offiziellen Bestimmungen nun schon fast seit 3 Wochen online.

  112. nina a.

    @birgit
    ich bin schon durchaus des lesens mächtig und kann die voraussetzungen der behörde auch durchaus lesen. der erste händler bei dem ich war hat allerdings beim zuständigen finanzamt nachgefragt, als all das wohl noch keine so klaren bedingungen hatte und bekam die auskunft, dass das auto lang genug in meinem besitz war und schließlich noch nicht berschrottet sei. naja, wohl zu naiv gewesen.
    aber erstaunlich, dass du dir dir mühe machst mir eine belehrung zu schreiben aber nicht auf meine frage antwortest. =o) danke

  113. Günter

    Hallo Freunde,
    ich hatte am 17.01.09 schon mal geschrieben und muss sagen ich bin schwer Erstaunt. Hatte doch glatt gedacht, das die Aktion´n Riesenflop wird. Aber jetzt hab ich auch zugegriffen, muss allerdings dazu sagen, das die Karre für die wir nun die Prämie bekommen 15 Jahre alt ist 220.000 Km runter hat und letzten Freitag einen Unfall hatte. Die Gurke haben wir vor 5 Jahren für 1.900€ gekauft!
    Ich also am Samstag sämtliche Autohäuser der Stadt abgeklappert und ich kann Euch sagen da geht´s zu wie beim Aldi wenn´s neue Strickwolle gibt.
    Bin aber trotzdem gut vorangekommen mit dem Spruch quer durchs Gebäude: “Ich hätte gerne den billigsten Neu-bzw. Jahreswagen zum mitnehmen, Zahle Bar!”. Man bekommt aber von den Meisten die Antwort, das nix mehr da ist.
    Dann war ich noch für Spass beim Schrotthändler und hab einfach mal ganz dreist gefragt was ich für den alten Micra noch bekommen würde, also mit Frontschaden und so. Ich hätte echt gedacht die sagen mir ich könnte froh sein das ich für die Karre überhaupt´ne Abwrackbestätigung bekomme aber nee, ich würde noch 50€ dafür bekommen. Die haben mir dann gesagt, das die Leute wie bekloppt sind und nur noch die 2.500€ im Kopp haben wobei viele Autos noch weit mehr Wert sind. Ihr müsst bedenken, das das Abwracken bereits beim Neuwagenkauf bezahlt ist und alle Teile, die an der Kiste noch verwertbar sind vom Schrottfuzzi wieder vertickt werden.
    Also mein Tipp RUHE BEWAHREN. Wenn Eure Karre die Kriterien erfüllt und nur noch Schrottwert hat, Ihr Euch´nen billigen Kleinwagen für unter 10.000 € holt dann ist die Sache Wert darüber nach zu denken. Ich überlege aber jetzt bereits ernsthaft den Neuwagen nach einem Monat für 1.500 € unter Neupreis wieder zu verkaufen, das wird mir ja wohl keiner verbieten können (ist ja schließlich dann mein Auto). Dann hätte ich 1000€ Gewinn gemacht und könnte mir einen schönen Gebrauchtwagen holen, den es jetzt bestimmt für´n Appel und´n Ei gibt weil sich ja sicherlich die Gebrauchtwagenhändler jetzt die Beine in´n Bauch stehen und nix verkauft kriegen weil alle sich jetzt Neuwagen kaufen.

    Tschöö.

  114. Pia

    @ Günter
    du hast völlig recht, die menschheit gerät völlig ausser kontrolle, nur um die prämie abzustauben. ich nehme sie nur in anspruch, da der neuwagenkauf eh beschlossene sache war; als nette dreingabe sozusagen. weiss aber aus dem bekanntenkreis von einem übereilten kleinstwagenkauf für über 10.000 euro – prämie schon runter – wobei ein super familienwagen, z. b. von dacia selbst ohne prämie noch billiger gewesen wäre. da nimmt man doch lieber für die nächsten jahre ein ernsthaftes platzproblem in kauf…hauptsache prämie abgestaubt! milchmädchenrechnung!
    wenn du den neuwagen verkaufen möchtest, würde ich dir empfehlen, vorsichtshalber abzuwarten, bis über deinen antrag auch wirklich entschieden ist. gruss

  115. Günter

    @Pia,
    Hi Pia, ich brauche gar nicht abzuwarten weil unser neuer von Suzuki kommt und die treten in Vorleistung und stellen den Antrag und die ziehen selbst noch mal 580€ “Prämie” ab d.h. man braucht nicht noch lange rum zu Handeln. Im Vertrag steht als Kaufsumme der Preis abzüglich aller “Prämien”. Ich frage mich nur was passiert wäre wenn das Kunjunkturpaket nicht beschlossen worden wäre. Das Gesicht vom Händler hätte ich in dem Fall gerne gesehen. Ein Gutes hat die Sache auf jeden Fall jetzt schon für mich. Ich hab´n neues Hobby- Autohäuser abklappern und rumfeilschen bis der Arzt kommt und dann nach Hause fahren. Gruss.

  116. Pia

    @Günter
    Hihi, na dann weiterhin viel spass mit deinem neuen hobby! *lol*

  117. Holger

    Wir sind bereits auf der suche nach einem Jahreswagen,aber die Deutschen Händler haben wohl keine Lust am Preis etwas zu ändern!?! Nach wie vor sind Deutsche Autos viel zu teuer! Die leben dann wohl lieber von der Bagis-Auto-Subvention!
    Trauriges Land

  118. Greifenstone

    MAl eine Frage:
    Ich habe am 19.05.08 einen 13 JAhre alten Polo zuelassen, habe diesen dann im September vorrübergehend abgemeldet (Krankheitsbedingt)! Diesen werde ich voraussichtlich ab März/April wieder zulassen! Würde mir ab Mai/Juni denn nun die Abwrackprämie zustehen oder nicht!?! Wäre nett, wenn mir dies jemand beantworten könnte, bzw. eine Stelle nennen könnte, wo ich dies genau erfahren könnte!
    Schönen Sonntag noch!
    Gruss

  119. Sybille

    Hallo, also ich habe einen alten Golf 2 der über 10 Jahre alt ist. Diente nur als Winterfahrzeug ( somit Saisonkennzeichen die ja auch gelten). Dieser wurde aber vor 2 Jahren stillgelegt weil er eigentlich für meinen Sohn bestimmt war ( nach dem Führerschein bestehen)…tja er hat ihn erst jetzt gemacht…gilt die Umweltprämie trotzdem? Ich besitze den Golf ja schon mehrere Jahre…überall steht nur das man das Fahrzeug 1 Jahr auf sich angemeldet haben muß und das habe ich ja…was nun? Kann ir einer weiter helfen? Gruß Sybille

  120. Pia

    @Greifenstone und Sybille
    aus der richtlinie:

    Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die
    Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
    Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

    das ist in beiden fällen so zu verstehen, dass eure autos leider nicht prämienfähig sind.

  121. A.Teta

    Hallo,

    Ich habe einen Wagen der in Lettland zugelassen ist und frage mich,ob Ich auch diese Abwrackprämie kriegen würde,wenn Ich mir jetzt einen Neuwagen hier in Deutschland hole?!
    Und muss ein Ausländischer Wagen auf mich zugelassen sein?

  122. Hollweck

    hallo ich fahre meinen alten golf baujahr 91 seit 7 jahren. seit november2008 habe ich ihn auf mich überschreiben lassen aus versicherungstechnischen gründen im besitz war aber die letzten 7 jahre ich weiss man da schon ob die bundesregierung dies nun schon bewilligt hat? das nun auch kauftdatum zählt sowie bei meinen fall?

  123. Birgit

    Manchmal wundere ich mich nicht über die verheerende Pisa-Studie. Auf welche Seite sind wir hier? Bafög? Galt das früher nicht überwiegend für Studenten?

  124. Redaktion

    Hallo Birgit,

    was hat jetzt die PISA Studie mit der Abwrackprämie zu tun?

    Und: Bafög gilt immer noch für Studenten und Schüler;)

  125. Heike

    Hallo, ich habe einen unverschuldeten Unfall gehabt und mein Auto hat einen Totalschaden, kann ich jetzt das Geld von der Versicherung, (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und die Abwrackprämie bekommen?
    Danke Heike

  126. Martin

    Hallo, ich habe mein altes Auto Abgewrackt dieses war 17 Jahre auf mich zugelassen. Nun habe ich mir ein neues Auto mit Tageszulassung gekauft.
    Soweit ist ja alles oK .
    Aber jetzt ist bei der Zulassung ein Fehler passiert und der Neuwagen wurde auf meine Frau zugelassen. Wenn ich mich nun als Halter eintrage bin ich der 3. Halter. Gibt es hier noch eine Möglichkeit die Prämie zu bekommen?

    Danke Martin

  127. Birgit

    Fehler? Soso. Muss der neue Halter nicht unterschreiben? Wie kann da so ein Fehler passieren?
    Weisst du, Redaktion..genau das meinte ich mit meiner Frage vom 9. März. :-)

  128. Steffi

    Hallo zusammen

    Ich habe mal so eine frage und hoffe das ihr mir die irgend´wie beantworten könnt. Und zwar habe ich ein problem mit meinen auto (Hyundai Accent X3 bj 94)
    Er hat letzte woche sonntag einen motoschaden erlitten zu mindest vermute ich das weil der zahnriemen in ordnung ist. So jetzt zur meiner frage bekomme ich Prämie auch wenn der Wagen nicht Fahrtüchtig ist? Er war knapp 15 monate auf meinen Vater gemeldet den ich geafhren habe.
    würde mich über antworten sehr freuen
    liebe grüße Steffi
    Danke

  129. Birgit

    Hallo Steffi
    Dann will ich auch mal helfen….
    Mein Auto hatte auch einen Motorschaden und ich habe den positiven Bescheid zur Erhalt der Prämie bekommen. Wichtig ist nur, dass dein Vater auch wieder der Halter des neuen Fahrzeuges ist (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du schon weißt, dass man auch eine neues Auto kaufen muss, um die Prämie zu bekommen).

  130. udo

    Hallo zusammen,
    ich habe 2 Fahrzeuge auf mich zugelassen. Einen alten Polo als 2. Wagen den ich verschrotten möchte und einen neueren Seat.
    Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mir einen neuen Pkw zu kaufen. Meinen 4 Jahre alten Seat möchte ich in Zahlung geben.
    Kann ich für den verschrotteten Polo die Umweltprämie in Anspruch nehmen?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Danke

    udo

  131. Sascha

    Hallo zusammen,
    ich erhalte im April einen Neuwagen.
    Mein alter Wagen erreicht aber erst im Juni die Altersgrenze.
    Steht mir trotzdem eine Prämie zu?

    Danke

    Gruß

    Sascha

  132. Petra

    ich möchte gerne wissen ob ich für mein altes auto auch die abwrack-prämie bekomme wenn ich einen jahreswagen von privat kaufe?

    freue mich auf eine schnelle antwort

    Gruß Petra

  133. martin

    wie lange muß der neuwagen auf mich mindestens zugelassen sein? oder kann ich den neuwagen kaufen und auf jemand anders zulassen?!

    schöne grüße

  134. Katha

    Hallo,

    ich habe meinen Opel Corsa seit ca. 7 Jahren und er ist auch schon 14 Jahre alt. DIe Leute aus der Werkstatt meinten schon, dass der beim nächsten TÜV nicht durchkommt.
    Jetzt habe ich mir gedacht, das Auto zu verschrotten und mir dafür einen Jahreswaagen VW Fox zu kaufen. Aber vom Privathändler!
    Wie sieht das jetzt aus?
    Muss ich mir erst das Auto kaufen und mich dann für die Abwrackprämie anmelden? Ich versteh das irgendwie nicht. Könnte mir irgendwer den Ablauf erklären?

    Danke im Voraus

    Katha

  135. Peter

    Ich habe einen unfallbedingten alten PKW, der Totalschaden hat und nun stillgelegt ist. Wiederbeschaffungswert lt Gutachten: 1500 Euro; Restwert: 0.00 Euro.
    3 Fragen:
    Bekomme ich diesen Wiederbeschaffungswert auch, wenn ich mich für einen Neuwagen entscheide, also die Abwrackprämie in Anspruch nehme?

    Man muss ja einen Nachweis erbringen, dass der Altwagen verschrottet wird, um die Prämie zu bekommen. Kann ich den alten PKW, der ja Totalschaden hat, auch an einen Händler geben, der unfallbedingte PKW lt. Zeitungsanzeige aufkauft und mir für den verunfallten PKW noch etwa 100 Euro oder so gibt? Er könnte mir ja einen schriftlichen Nachweis geben, dass er das Altauto aufgekauft hat und mir 100 Euro oder so dafür gegeben hat.
    Ich bekäme die 1500 Euro von der Versicherung, die 100 Euro oder so vom Händler für den verunfallten Wagen und die Abwrackprämie von 2500 Euro. Stimmt das so?

  136. Meike

    Hallo,

    ich habe einen 15 Jahre alten Golf 3. Bis Juni 2009 hat er nur noch TÜV. Habe das Fahrzeug 1996 gekauft und auf meinen Namen zugelassen. Aus versichtungstech-nischen Gründen haben wir das Fahrzeug im laufe der Jahre auf meinen noch Ehemann zugelassen. Da wir uns jetzt scheiden lassen habe ich das Fahrzeug im Januar 2009 wieder auf meinen Namen umgemeldet. Kann ich trotzdem die Abwrackprämie bekommen oder habe ich mal wieder Pech gehabt?

    Hoffe auf eine positive Antwort.

    Danke. Meike

  137. Yvonne

    Hallo.

    Ich fahre einen Opel, Bauj. 94, welcher auf jeden Fall abgewrackt werden sollte!!

    Ich habe da noch ein paar Fragen..

    Kann ich mir auch einen Jahreswagen von Privat kaufen??
    Die maximale Erstzulassung sollte 02.01.2008 sein??
    Muss ich die Verschrottung meines alten Autos zahlen??

    Vielen Dank im Voraus!!!
    MFG

  138. Alexx

    Hallo
    hab ein Polo das 12 jahre alt ist das kann aufjedenfall verschrotet weden das steht schon ma fest……..hab mir aber jetzt ein Auto gekauft was 2007 gebaut wurde ,dies hatte aber noch keinen vorbesitzer, stand im Lager im Autohaus.
    wenn ich jetzt mein altes Auto verschrottn lasse kann ich da die Abwrackprämie beantragen?

  139. Marlies

    Mein Auto ist 15 Jahre alt ist auch auf mich zugelassen Fahrzeug Brief Schein
    stehen auf meinen Nahmen Habe Geheiratet und heiße jetzt anders wie geht
    das nun mit der Abwrackprämie

  140. Andrea

    Ich habe auch eine Frage.
    Wir haben bei uns einen Panda zu verkaufen (wir sind eine Firma)
    Der Panda hat eine Erstzulassung von September 2008.
    Der erste Halter ist eine firma gewesen, der 2. halter eine Privatperson. Können wir hierfür die Abwrackprämie anbieten?

  141. Jens

    Wenn ich ein Neuwagen kaufe, muss mein alter Wagen angemeldet sein? Auch wenn er schon 1 jahr auf meinen Namen steht.

  142. Mido

    darf man sein neues auto wieder verkaufen,wenn man es mit abwrackprämie kauft?

Verweise auf diesen Artikel

  1. 16.01.2009 - Neues zur Abwrackprämie bzw. Umweltprämie | Cashbooster Blog

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