Wer sich ein Bild von Ansprüchen auf Unterhalt machen möchte, studiert in Deutschland bekanntlich die so genannte Düsseldorfer Tabelle.
Hier werden die Richtlinien für jede Art des Unterhaltes zusammengefasst. Seit Anfang des neuen Jahres gibt es auch auf diesem Sektor einige Veränderungen. Beschlossen werden Veränderungen dieser Art von Familiensenats-Richtern auf Oberlandesgerichtsebene in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.
Die neuen Werte für den Kindesunterhalt haben für die unterhaltspflichtigen Elternteile sowohl positive als auch negative Auswirkungen: Bei den Zahlungen, die auf Basis des Nettoeinkommens berechnet werden, muss bei Kindern bis 12 Jahren neuerdings monatlich weniger gezahlt werden. Beim Nachwuchs ab dem 12. Lebensjahr gilt ab 1.1.09:
In den allermeisten Fällen werden die zu pflichtgemäßen Sätze um Beträge im Spielraum von 7 bis 29 Euro – je nach Einkommen – angehoben. Die Richtwerte in der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt werden im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft und je nach Veränderungen korrigiert, darüber hinaus sind bestimmte wirtschaftliche Situationen ein möglicher Grund für außerplanmäßige Ausbesserungen beim Unterhalt.
Rechtlich hat die Düsseldorfer Tabelle jedoch keine Kraft, sie dient lediglich als Richtlinie, an der sich die Richter bei der Festlegung des Unterhaltes orientieren können. Entscheidend sind stets die jeweiligen finanziellen Hintergründe der unterhaltspflichtigen Personen.

Als Unterhaltspflichtiger bin ich ja gans und gar in den Popo gekniefen mano