Die Meldung über die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Pendlerpauschale verbreitete sich Anfang wie ein Lauffeuer durch die deutschen Medien.
Nicht verwunderlich, denn insbesondere aus steuerlicher Sicht war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für viele deutsche Arbeitnehmer und Selbstständige ebenfalls eine wichtige juristische Entscheidung.
Weil nun auch diejenigen Berufstätigen wieder die Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer Fahrt zum Arbeitsplatz geltend machen können, ergibt sich gerade für viele Familien ein nicht zu unterschätzendes Vorteil. Ob die Summen nun als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden, ist nicht wichtig.
Bedeutend ist, dass es sich um Beträge handelt, die unter anderem in Sachen Kindergeld positive Veränderungen bringen können. So wird es in etlichen Fällen dazu kommen, dass etwa in einer Ausbildung befindliche Kinder durch die neue, alte Regelung unter die Einkommensgrenze von 7680 Euro pro Jahr gelangen, daraus entsteht im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld für die Eltern.
Und zwar ab Anfang 2007 mit Rückwirkung. Die Umsetzung soll laut Bundeszentralamt für Steuern durch die Familienkassen schnellstmöglich durchgeführt werden, entsprechende Anweisungen liegen den Kassen bereits vor. Einspruch einlegen müssen potentielle Kindergeld-Empfänger also nicht, da es sich um einen rechtlichen Vorgang vonseiten der Behörden handelt.
So erhalten in Bälde etliche deutsche Familien nachträglich einen wohltuenden Geldregen, der dieser Tage bei vielen sicher als Kindergeld herzlich willkommen sein wird.
