Im Grunde war die Schaffung des Elterngeldes ein wichtiger und lohnender Schritt für Familien, in denen vor in der Zeit vor dieser Sozialleistung deutliche Löcher im Haushalt klafften.
Doch nicht in allen Fällen stehen die Eltern nach der Geburt bei der Nutzung des Elterngeldes unbedingt gut da. Denn der Staat hat die Regelung so geschaffen, dass nicht jede Einnahme der Elterngeld nutzenden Person auch wirklich als Einkommen angerechnet wird.
Wer als Nutzer oder Nutzerin im Zeitraum der zu Grunde gelegten Zeitspanne des gesamten Jahres vor der Geburt etwa in Kurzarbeit beschäftigt oder gar auf etwaige Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld angewiesen war, wird feststellen, dass der Gesetzgeber hier strikt Nein sagt bei der Berechnung.
Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Einnahmen wie die Auszahlung von Urlaub und weitere Sonderzahlungen im Job. Für die Berechung des Elterngeldes können solche Regelungen gravierende Auswirkung haben. Denn wenn die Einnahmen nicht angerechnet werden, ergibt sich im Jahresdurchschnittseinkommen rasch eine deutlich niedrigere Summe, die letztlich als Elterngeld ausgezahlt wird nach der Geburt des Kindes.
Diese Regelung mag mancher für ungerechtfertigt halten, per Gesetz soll so jedoch eine Doppelzahlung von Sozialleistungen an die Bürger vermieden werden. In Krankheitsfällen jedoch fallen Monate unter Umständen gänzlich aus der Berechnung oder die Kalkulationen werden korrigiert.
