In vielen deutschen Regionen wie dem Großraum Dortmund hat insbesondere das neu angebotene Elterngeld den von Familienministerin Ursula von der Leyen erhofften Effekt gehabt:
Die Geburtenraten sind wieder deutlich angestiegen und vielerorts auf dem höchsten Stand seit gut zehn Jahren. Am morgigen Tag ist es nun auch beim Kindergeld so weit. Die neuen Tarife treten in Kraft und sollen die Familien in größerem Maße zu entlasten helfen in den Zeiten, in denen schon allein die dramatisch steigenden Energiekosten die Haushaltskasse schwer belasten.
Und auch wenn die Wohlfahrtsverbände und Sozialpolitiker aus der Opposition nicht müde werden zu erwähnen, dass die Anhebung des Kindergeldes in der gesetzlich frisch geregelten Weise weitaus zu niedrig ausfällt, können alle Veränderungen zusammen im Idealfall den Familien doch deutlich mehr Handlungsspielraum geben.
Immerhin steigen die möglichen realisierbaren Freibeträge je Kind in der Familie um mehr als 200 Euro auf nunmehr 6024 Euro als neuer Kinderfreibetrag. Eine weitere Neuheit, von der gewiss nicht jeder Haushalt einen Mehrwert erhält, ist die steuerliche Geltendmachung von Schulgeld:
Wer sein Kind auf eine kostspielige Privatschule schickt, kann diese Kosten mit bis zu 5000 Euro als Freibetrag am Fiskus vorbeilosten. Bisher lag die Grenze mit 3000 Euro deutlich unter diesem Wert. Angesichts einer Summe von 16 600 Euro, die für die volle Nutzung dieser Höchstsumme nötig ist, sind die Kritikpunkte als „Reichenentlastung“ durchaus verständlich.
