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Wieder Kindergeld dank Pendlerpauschale

In mancherlei Hinsicht erweisen sich gesetzliche Korrekturen und Gerichtsurteile erst auf den zweiten Blick als vorteilhaft für die Verbraucher.

So ist es beim Kindergeld und der wieder eingeführten Pendlerpauschale in Deutschland jedenfalls. Erst kürzlich berichteten wir an dieser Stelle über die Gefahren, die ein im Durchschnitt berechnete Einkommen für Studierende neben der Uni und Azubis mit Nebeneinkünften ein Wegfallen oder die Rückzahlung des Kindergeldes zur Folge haben könnte.

Gerade für diejenigen Auszubildenden, die täglich weite Fahrten zum Arbeitsplatz finanzieren müssen, können aus der Pendlerpauschale nun ihren Nutzen haben. Denn dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht die alten Richtlinien wieder auf den Plan gerufen hat, können die Azubis und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosen wieder vom ersten Kilometer an geltend machen.

Auf diese Weine können Azubis in Nähe des Grenzwertes für die Berechnung von Kindergeld vielfach unter die Einkommensgrenze gelangen und nun doch noch Kindergeld vom Staat kassieren. In vielen Ausbildungsberufen neben dem eigentlichen Einkommen ein gutes Zubrot. Da in zunehmendem Ausmaß auch bei den Auszubildenden die Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz länger werden, werden vermutlich viele Azubis zukünftig das Kindergeld wieder überwiesen kriegen.

Bedenkt man, dass Arbeitnehmer und Azubis gleichermaßen rückwirkend die Pauschale geltend machen können, ergibt sich dank Kindergeld für die Berufsanfänger, die bisher nie von der Pauschale Gebrauch machen konnten, ein angenehmes nachträgliches Weihnachtsgeld. Und wichtig ist der Anspruch auf Kindergeld bekanntlich auch für die Beantragung auf Wohngeld-Leistungen.

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1 Kommentar zu "Wieder Kindergeld dank Pendlerpauschale"

  1. Christine Steingaß

    Zu diesem Artikel möchte ich kurz meine Erfahrung mit der Kindergeldkasse berichten. Ich musste für 2007 das ausgezahlte Kindergeld wieder zurückzahlen, da bedingt durch die weggefallene Pendlerpauschale das Einkommen meines Sohnes zu hoch war. Nach damaligem Recht habe ich das akzeptiert und zurückgezahlt. Als jetzt die Pendlerpauschale wieder eingeführt wurde und die Steuerbescheide berichtigt wurden, stellte ich einen Antrag auf Neuberechnung und legte Widerspruch gegen die Rückzahlung ein. Die Kindergeldkasse beruft sich nun einfach auf versäumte Fristen, die ich nicht eingehalten habe. Mein Fazit aus dieser Geschichte ist nun, dass ich erst mal gegen alle Gesetzesänderungen des Staates generell Einspruch einlegen werde. Da ich in keiner Rechtschutzversicherung mehr bin, habe ich natürlich schlechte Karten. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob es nicht ähnliche Fälle gibt, wo andere Gerichte vielleicht schon anders geurteilt haben.

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