Sanktionen ohne Abmahnung unwirksam bei Hartz IV
Änlich wie an anderer Stelle vor einigen Wochen bestätigte nun das Sozialgericht Gießen die Wichtigkeit ordnungsgemäßer Abläufe im Rahmen von Kürzungen beim Arbeitslosengeld II und anderen Sozialleistungen.
Hinter dem Aktenzeichen S 27 AS 1387/08 ER verbirgt sich die exakte Urteilsbegründung. Ein Empfänger der Hartz IV-Zahlungen hatte sich zu einer Klage gegen seine zuständige Behörde durchgerungen, nachdem diese ihm die Leistungen gekürzt hatte, um mehr als 100 Euro monatlich. Immerhin fast ein Drittel der gesamten Zahlung.
Der Grund für die ARGE: Der Mann sei nicht nur ausgesprochen unhöflich, sondern zudem im besonderen Maße unkooperativ gewesen. Eine Grundvorausssetzung für den Bezug, insbesondere bei der Vermittlung von zumutbaren Jobs. Unterm Strich gibt das Giessener Sozialgericht in seinem Eilverfahren keinesfalls das Recht zur Unhöflichkeit.
Doch auch in solchen Fällen seien die zuständigen Arbeitsgemeinschaften an die üblichen bürokratischen Abläufe und somit an eine schriftliche Abmahnung gebunden, bevor den Beziehern von Hartz IV Gelder gestrichen werden dürften. Der Mann hätte durchaus an der angedachten Maßnahme bei einem Bildungsträger teilnehmen müssen, um die vollen Bezüge zu erhalten.
Unbürokratische Einbehaltung von Teilsummen bei Hartz IV ohne Benachrichtigung durch Abmahnung dürfe aber nicht gängige Praxis werden, so das Gericht. Nun gibt’s wegen der Beleidigungen der Mitarbeiter in der ARGE für den Mann Post, danach erst weniger Geld.
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“Unkooperativ” kann ich ja noch nachvollziehen, aber welchen Maßstab gibt es für Unhöflichkeit? Als ich früher selbst arbeitslos und auf die Leistungen der ARGE angewiesen war, habe ich selbst festgestellt, was unhöflich ist. Di Mitarbeiter in den Job-Centern lassen einen warten, frei dem Motto: “ist ja eh arbeitslos…der hat Zeit”. Das ist meiner Meinung nach unhöflich und ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Leuten beim Besuch der ARGE oft der Kragen platzt, da viele Miterbeiter dort nach dem “Null Bock Prinzip” arbeiten und die Leistungsempfänger das auch spüren lassen. Ich habe mal geschlagene DREI Stunden auf dem Amt verbracht, nur um eine blöde Bescheininigung zu bekommen, die eine Sache von paar Minuten war.