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Skurriler BAföG-Prozess um Aktien-Spekulationen

Sozusagen mit einem blauen Auge ist ein junger Student aus Thüringen davon gekommen, weil er mehr oder weniger wissentlich falsche Angaben bei seinem Antrag auf BAföG-Leistungen gemacht hatte.

Nach seinem Umzug ins schöne Würzburg wurde der Antrag auf BAföG von den zuständigen Behörden vor Ort nochmals unter die Lupe genommen. Mit gänzlich anderem Ergebnis. Denn den thüringischen Kollegen verschwieg der Student ein Konto, für das ihm sein Großvater eine Vollmacht gegeben hatte.

Darauf lägen angeblich die Gelder für Beerdigungskosten, so der junge Mann. Für die neuen Sachbearbeiter war das Verschweigen ein eindeutiger Fall von BAföG-Betrug und wurde vor Gericht gebracht. Gedacht seien die vorhandenen 8000 Euro vom Großvater als Vorsorge für den Ernstfall, so der Angeklagte, deshalb habe er es beim Ausfüllen des Antrages beim BAföG-Amt auch nicht als elementar angesehen.

Immerhin sollte das Geld auf Wunsch des Großvaters nicht genutzt werden. Dumm nur, dass trotzdem Teile der Reserven für den Kauf von Aktien und eines Laptops verwendet wurden. Auch die Tatsache, dass zudem auch die Schwester und der Vater des Angeklagten Zugriff auf das Konto hätten, konnte dem Studenten nach verbalen Verstrickungen nicht mehr helfen. Angeblich habe die Bank ohne Zustimmung Aktiengeschäfte getätigt mit dem Geld.

Das Gericht sah in den Kontoregelungen weniger die Vorsorge für den Todesfall als den Wunsch, bei der Kapitalertragssteuer ordentlich zu sparen. Das besagte blaue Auge hat sich der Student, der frühzeitig die BAföG-Gelder zurückerstattete, in Form von 300 Euro eingefangen. Zu dieser Zahlung wurde er nämlich vom Gericht verdonnert.
Man sollte also gut überlegen, ob man dem Amt wirklich etwas vorenthalten sollte.

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