Arbeitende Kinder können Rückzahlung vom Kindergeld bedeuten
Freibeträge – in vielen Lebenslagen können diese für die Bezieher von Leistungen nicht nur Vorteile haben.
Familien haben in Deutschland auch bei erwachsenen Kindern Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Allerdings gilt in diesem Fall umso wesentlicher, dass man schon genau im Blick haben sollte, ob der Nachwuchs beispielsweise neben der Schul- oder Universitätsausbildung etwas dazu verdient.
Denn die Grenzen für das mögliche Einkommen gelten logischerweise auch dann als überschritten, wenn es sich dabei nur um Minimalbeträge handelt, das bestätigt auch ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs unter dem Aktenzeichen III B 164/07. Insgesamt 7680 Euro dürfen das Jahr hindurch verdient werden.
Dabei können vom Verdient die Beiträge zur Sozialversicherung und etwaige Werbungskosten natürlich abgezogen werden. Schwierig sieht es für Familien dann aus, wenn diese Obergrenze überschritten wird. Denn eine Staffelung gibt es für die Bezüge nicht. Wird mehr als erlaubt hinzu verdient, muss das gesamte Kindergeld aus dem Jahr zurückerstattet werden.
Immerhin 1848 Euro für 12 Monate. Für die Berechnung der Kindeseinkünfte werden auch Zinsen und andere Kapitaleinkünfte ab einer Summe von 51 Euro sowie Arbeitsentgelte und Ausbildungsvergütungen mit ein kalkuliert. Bevor der Junior also einen Nebenjob annimmt, sollte man genau überlegen, ob man das Kindergeld weiter beantragen möchte, wenn die Einnahmen rasch die Höchstbeträge überschreiten.
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