Beliebt gemacht hat sich der Finanzsenator der Metropole keinesfalls im Volk. Dennoch hat der SPD-Politiker Sarrazin wieder einmal seinen Willen durchgesetzt, dieses Mal geht es um die Regelung des Wohngeldes für Hartz IV Empfänger in Berlin.
Wer in Berlin lebt und eine teuere Wohnung angemietet hat, für die das Amt bezahlen muss, darf sich nun auf schnellere Überprüfungen der Gegebenheiten einstellen. Für die Hartz IV-ler gilt nun folgende Regelung: Als Bemessungsgrenze für die Wohngeld-Berechnung gelten nun die neuen Zahlen für Haushalte mit nur einer Person.
Die Bezüge wurden für diese Art der Haushalte wurde im Zuge der neuen Debatten um fünf Prozent auf nun 378 Euro angehoben. Ein Vorreiterrolle nimmt Berlin mit der Neuregelung nicht. Vielmehr passte der Senat nun die Übergangsfrist für die Wohngeld-Zahlungen auf den gängigen Wert in den anderen Ländern an, sofern der Entwurf dem Votum des Bürgermeisterrates standhält.
Dennoch hat der Politiker Sarrazin einen Erfolg zu verzeichnen, denn nicht alle sind glücklich mit der Kürzung der Übergangsphase beim Wohngeld, die beispielsweise dann greift, wenn Arbeitslosigkeit unerwartet einsetzt: In einer solchen Phase sind sechs Monate – so sieht es nicht bloß Sarrazins Kollegin Knake-Werner aus dem Sozialressort – nicht unbedingt ein üppiger Zeitraum zur familiären Neuordnung.
Die Singlehaushalte hingegen dürfen sich als einzige Haushaltsform über eine Erhöhung der Grenze zur Wohngeldbemessung freuen in Berlin. Diese Haushalte dürfen frühestens im kommenden Sommer auf eine Veränderung hoffen.

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