Bundesregierung will Meister-BAföG nochmals ausbauen
Scheinbar hat man in Berlin erkannt, dass die bisherigen Aktionen nicht ausreichten, um Studium für die Berufstätigen hierzulande so beliebt werden zu lassen, wie es in etlichen anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.
Während über dem Meister-BAföG ähnliche Finanzierungsmodelle andernorts die Arbeitnehmer bereits mitten im System „lebenslange Weiterbildung“ angekommen sind, ist Deutschland wie so oft auch auf diesem Sektor eher Durchschnitt.
Nun will die Bundesregierung in Sachen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – so der korrekte Titel der gesetzlichen Regelung Meister-BAföG im Politdeutsch – einen Entwurf für ein zweites Gesetz in Gang bringen, um mehr Anreize zu schaffen, damit an beruflichem Aufstieg und Fortbildung interessierte Arbeitnehmer bessere Chancen zur Umsetzung ihrer Ziele an die Hand bekommen vom Staat.
Der große Unterschied des neuen Gesetzesentwurfs wird sein, dass sich die Maßnahmen nicht ausschließlich auf eine erste Teilnahme beziehen soll. Der Gesetzgeber will über den neuen Ansatz den Kampf gegen den Fachkräftemangel aufnehmen. Die Bürger sollen in Zukunft die einmalige staatliche Förderung beim Meister-BAföG auch dann nutzen können, wenn sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt Fortbildungsmaßnahmen selbst bezahlt haben.
Erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen soll ebenfalls besser gefördert werden: Neben dem Zuschuss von 30,5% zu den eigentlichen Gebühren der Maßnahmen soll für die Lehrgänge beim übrigen Darlehen ein weiteres Viertel der ausstehenden Gelder erlassen werden. Möglich ist beim Meister-BAföG zudem eine Erweiterung der Nutzergruppe, etwa im Sektor der Pflegeberufe.
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