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Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf bei Meister-BAföG

Reformen bringen es oftmals leider mit sich, dass die ersten Pläne früher oder später erneut überarbeitet werden müssen.

Bei der Aufstiegsfortbildungsförderung – kurz nur als Meister-BAföG bezeichnet – hält der Bundesrat solche Ausbesserungen aktuell für sinnvoll. Einen der wichtigsten Ansätze sieht der Rat im Vergleich zwischen den Richtlinien für die Rückzahlungspflicht, die derzeit zwischen Aufstiegsförderung und den Fördergeldern beim klassischen BAföG noch variieren.

Hier sollten rechtliche Anpassungen durchgeführt werden. Für Zulassungsvoraussetzungen müsste aus Sicht des Bundesrates eine klarere Unterscheidung zwischen der FH-Ausbildung und Aufstiegsfortbildungen anderer Art umgesetzt werden.

Um bei den Kosten und Gebühren zu bleiben: Die Idee, den Teilnehmern von Fortbildungsmaßnahmen im Falle erfolgreicher Prüfungsabschlüsse ein Viertel der Prüfungs- und allgemein der Lehrgangskosten zu erlassen, hält man im Bundesrat für unnötig, da hieraus keine wirklichen positiven Anreize entstünden.

Grundsätzlich sieht der Rat den Katalog der Veränderungen beim Meister-BAföG, wie in die Regierung umzusetzen gedenkt, für sinnvoll und lohnend. Betont wird vor allem die Wichtigkeit der verbesserten Aufstiegschancen, die durch Förderung und Einrichtung für Maßnahmen im Sektor der stationären/ambulanten Pflege oder im erzieherischen Bereich auf den Weg gebracht werden sollen, um den wichtigen, aber angeschlagenen Bereich zu sanieren.

Mehr Rückhalt vom Staat sollen auch Menschen mit Migrationshintergrund erhalten, bei denen zukünftig nicht wie bisher die Erwerbsdauer, sondern der Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts ausschlaggebend sein sollen.

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