Im Kreis der Empfänger von Hartz IV und anderen Sozialleistungen hat sich zwischenzeitlich die Einstellung eingeschlichen, dass die Politik in Berlin sich um alle Sorgen kümmert, nur nicht um die Probleme der Arbeitslosen.
Die Regierung will nun mit Korrekturen beim Wohngeld und in anderen Bereichen zeigen, dass dem grundsätzlich nicht so ist. Ab dem kommenden Jahr – so sehen es die sozialrechtlichen Veränderungen bim Wohngeldgesetz vor – können deutlich mehr Bürger im Lande von dieser Leistung des Staates Gebrauch machen. Selbst wer bislang keine Chance auf Wohngeld-Erhalt hatte, sollte den betreffenden Antrag erneut stellen.
Der Gesetzgeber hat nämlich die Bezugsgrenze um immerhin 40 Euro auf nun 870 Euro angehoben, zudem werden in festgelegter Höhe auch Heizkosten in die Kalkulation mit einbezogen. Was auf den ersten Euro als Anhebung von 830 auf 870 Euro nicht wesentlich scheint, ermöglicht rechnerisch doch einer Vielzahl deutscher Haushalte die Bewilligung des Wohngeldes, so die Verantwortlichen aus der Regierung. Wegfallen wird zukünftig die Einbeziehung des Wohnungsbaujahres beim Antrag auf Wohngeld.
Bei der Berechnung selbst werden aber nicht grundsätzlich alle im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Nur wer wirklich Anspruch auf Wohngeld hat, wird bei der Kalkulation beim betreffenden Haushalt in die Rechnung aufgenommen. Wohnen vor Ort etwa Empfänger von Arbeitslosengeld, für deren Miete dementsprechend die zuständige ARGE aufkommt, steht kein zusätzliches Wohngeld zu.

wwie ist das bei uns sind harz IV Empfänger mit gurzzeitlicher unterbrechungen weil immer wieder Minijob auf 3,42 € Std,Lohn. die ARGE Bezahlt die Wahrmmiete wir aber zahlen von dem harz IV geld immer noch monatlich extrakosten von 52 e an die gemeinet also an den vermieter. wer kann uns da helfen mietschulten haben wir auch wo wir monatlich noch extra 40,00 € bezahlen. diese werden automatisch von der bank laut dauerauftrag überwiesen. wir sind ein 2 personen haushalt meine Frau seit 1995 ohne dauerhafte einstellung da kein führerschein. un ich seit 2003 ohne festanstellung