Wer als junger Erwachsener auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist, muss stets an verschiedene wichtige Vorgänge denken, um sicher zu gehen, dass das Kindergeld auch weiterhin ohne Schwierigkeiten auf dem Konto eingeht.
Auch die Ausbildungsplatzsuche an sich ist wichtig, um sich mit der Familienkasse auf guten Fuß zu stellen. Wer die regelmäßigen Rückmeldungen bei der Kasse vernachlässigt, muss damit rechnen, dass die Behörden im schlimmsten Falle eine Rückzahlung der Leistungen einfordern kann und dies wohl auch tun wird. Jugendliche sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich auch nach zahlreichen Absagen erneut um andere Ausbildungsstellen zu bewerben.
Geschieht dies nicht, weil die begehrte Stelle anderweitig vergeben wurde, können die Ansprüche ebenfalls entfallen auf Seiten der Familienkasse. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Schulabsolventen, die sich für einen Studienplatz bewerben, erhalten größeren zeitlichen Spielraum, wenn die Einschreibungstermine dies erforderlich machen.
Wichtig für Eltern wie die Kinder ist beim Kindergeld zudem, dass die Nachweise von Bewerbungen gut und sicher aufbewahrt werden, um diese der Agentur für Arbeit vorlegen zu können. Lückenlose Nachweise sind hier außerordentlich bedeutend, um keinen Schwierigkeiten beim Kindergeld ausgesetzt zu sein.
Ausbildungsplatzsuchende Jugendliche müssen sich bei der Arbeitsagentur mindestens einmal im Quartal zurückmelden, um weiterhin als arbeitssuchend bzw. arbeitslos geführt zu werden und so den gewünschten Kindergeldanspruch zu erhalten.
