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Existenzgründung als Rettung aus dem ALG-Bezug

Die Zahl der Bürger, die mit ihrer Lage als Bezieher von Arbeitslosengeld unzufrieden sind wächst. Im Zuge dieser Unzufriedenheit entscheiden sich immer mehr Deutsche für den Sprung ins eiskalte Wasser.

Sie wollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen. So ehrenhaft der Gedanke auch ist. Das Unternehmerdasein ist nicht gerade von jetzt auf gleich umgesetzt, selbst mit innovativen Ideen. Die Anforderungen an die aufopferungsvollen Existenzgründer, die vom ALG- I oder II-Bezieher zum Unternehmen mutieren möchten, sind hoch und häufig nur schwer verständlich für die Verbraucher.

Der Bedarf an Beratung ist also hoch, denn schon allein zwischen ALG I und ALG II bestehen für Gründungsinteressierte ohne Arbeit erhebliche Unterschiede in den Richtlinien. In allen deutschen Großstädten werden aus diesem Grund augenblicklich wieder so genannte Gründungs- und Informationstage und -sprechstunden veranstaltet, die bei der Entscheidungsfindung helfen können und erste Auskünfte über notwendige Einnahmen, steuerliche Richtlinien und andere Dinge erteilen. Termine bieten die örtlichen Anlaufstellen zum Arbeitlosengeld.

Eine Teilnahme an diesen Orientierungsveranstaltungen ist grundsätzlich ratsam, um nicht schon den Anfangstagen des eigenen Gewerbes falsche Entscheidungen zu treffen, die später vielleicht unwiderrufbar sein. Zudem sind für die Gründungsphase verschiedene Fördermaßnahmen in allen möglichen Formen realistisch, die der Staat mutigen Neuselbstständigen offeriert.

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