Bundesagentur für Arbeit will auf Kosten der Kunden sparen

Die Sparfreude der deutschen Behören macht scheinbar auch vor den Beziehern von ALG II nicht Halt.

Der Wunsch auf Seiten der Behörde, keine Ausgaben zu tätigen, die nach dem Gesetzbuch nicht zwingend nötig, mag grundsätzlich noch irgendwie nachvollziehbar zu sein. Im Falle des Kinderzuschlags gehen die Amtsstuben nun aber wohl doch einen Schritt zu weit.

Die Verbraucher im Lande haben bezüglich des Kinderzuschlags laut SGB II seit Beginn dieses Monats das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie lieber den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder den Kinderzuschlag für sich nutzen wollen. Dabei kommt unter dem Strich bei der Entscheidung für den Kinderzuschlag und gegen das ALG II weniger heraus für den Lebensunterhalt.

Das „entweder oder“ erhält nun auch beim Wohngeld Gültigkeit. Die Empfänger müssen bei der Entscheidung für den Kinderbonus eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Bedenklich wird es dann, wenn man erfährt, dass die Bundesagentur ihre Mitarbeiter dazu anhält, den Kunden vom Kinderzuschlag anstelle des Arbeitslosengeldes zu überzeugen.

So sollen internen Meldungen entsprechend Anleitungen und Vordrucke im Umlauf sein, mit deren Hilfe die Sachbearbeiter in den Hartz IV-Ämtern selbst Empfänger des ALG II vom Sinn des Kinderzuschlags als Alternative überzeugen sollen, die eigentlichen keinen Anspruch haben sollten. Man macht die Agentur nicht alles, um für die Staatskasse zu sparen.

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