Die Bemühungen und Verbesserungen bei Hartz IV in allen Ehren, die sich die Regierung umzusetzen bemüht.
Aber gerade jetzt, da erst sein kurzer die Umfragen zur Zufriedenheit der Besucher mit den Jobcentern öffentlich sind, ist die Neuregelung fürs Wohngeld eher ein Rückschritt. Anstatt nämlich die Gänge zu den Ämtern für die Bezieher von Hartz IV zu reduzieren, ist nun wieder ein Gang mehr fällig.
Wer Hartz IV erhält muss und Kinder hat, die bereits eigenes Geld nach Hause bringen, für einen gesonderten Antrag auf Wohngeld stellen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit entschieden. Die Änderung hat einen naheliegenden Grund.
Das deutsche Sozialgesetzbuch spricht beim Wohngeld eine deutliche Sprache: Wer Hilfsbedürftig ist, muss zu aller erst Wohngeld beantragen, erst danach können andere Leistungen des Staates genutzt werden. Dies war nur vielen Sachbearbeitern scheinbar nicht ganz klar. So ist der erste Behördengang also in Zukunft der zum Amt für Wohngeld.
Insbesondere die Alleinerziehenden unter den Empfängern von Hartz IV werden betroffen sein von der neuen Richtlinie des Bundesamtes. Einfacher wird es in Sachen Bürokratie für die mehrheitlich weiblichen 650 000 alleinerziehenden Hartz IV-Bezieher als kaum.
Zum Aufwand kommt auch, dass durch den Bezug von Unterhalt für viele Kinder die Mindestgrenze für Wohngeld überschritten werden kann.

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