Ein weiterer Beweise für die Unausgegorenheit der Ansätze beim deutschen Elterngeld sehen Kritiker in den unterschiedlichen Länder-Kalkulationen.
Es ist schon erstaunlich zu sehen, dass den Beziehern von Elterngeld laut Plan eigentlich keine steuerlichen Belastung aufgebürdet werden sollen. In der Realität ist dies etwa in Sachsen auch der Fall. In Hessen jedoch verhalten sich die Beamten der Finanzämter nicht ganz so wie ihre Kollegen.
Hier bewertet man das Elterngeld als einen Teil des Einkommens, somit wirkt es sich auch negativ auf den Steuersatz aus. Eltern, die sich für die staatlichen Zuzahlungen entscheiden sehen sich also je nach Wohnort einem heillosen Berechnungschaos ausgesetzt, dass aus Sicht von Kritikern umgehend beendet werden muss.
Eine Sozialleistung wie das Elterngeld dürfe nicht im einen Bundesland positive und im Nachbarland negative Auswirkungen haben. Einheitliche gesetzliche Richtlinien sind notwendig. Zumal viele Sachbearbeiter selbst gar nicht genau wissen, ob und in welcher Höhe das Elterngeld bei dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“ miteinbezogen werden darf in der Steuerberechnung.
Problematisch wird es deshalb, weil unklar ist, ob das Mindestelterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Ist die der Fall, darf es nicht als Einkommen betrachtet und einbezogen werden in Berechnungen. Hier gehen die Meinungen aber von Land zu Land auseinander.
Bis es eine eindeutige und bundesweit gültige Regelung gibt, raten Steuerexperten den betroffenen Eltern dazu, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
