Erstaunlicherweise wird ständig über BaFöG und Zuschüsse für Studierende an deutschen Universitäten debattiert.
Nur selten wird in der Öffentlichkeit jedoch angesprochen, dass viele Ausbildungen schulischer Art von Klasse 10 an im Einzelfall ebenfalls staatlich gefördert werden können. Einschränkung gibt es grundsätzlich dabei jedoch:
Für Schüler und Schülerin der Oberstufe eines Gymnasiums und Absolventen einer Ausbildung im betrieblichen Umfeld kommt das Schüler-BaFöG nur in den seltensten Fällen zum Einsatz. Im Unterschied zum Berufsausbildungsförderung für die angehenden Akademiker gibt es einen wichtigen Aspekt.
Die Schüler im Ausbildungsverhältnis müssen sich keine Sorgen machen, wie sie die Gelder später zurückerstatten können, denn das Schüler-BaFöG basiert nicht auf einer Kreditvereinbarung. Wie an der Uni auch sollten Schüler möglichst zeitig die Anträge stellen, um zeitnahe Auszahlung der staatlichen Zuschüsse sicherzustellen.
Ähnlich dem klassischen BaFöG hat sich auch hier im positiven Sinne einiges getan im Zuge der Reformen. Gut zehn Prozent höher fallen die Zahlungen inzwischen aus, hinzu kommt eine Anhebung der Freibeträge beim Azubi-Einkommen um immerhin 8 %.
Der Maximalförderungssatz wurde nun auf 643 Euro festgelegt. Eine weitere Neuregelung betrifft den Nebenverdienst, hier sind im Höchstfall 400 Euro zusätzlich erlaubt ohne Abzüge.
Aus Sicht vieler Experten sind die Reformen die umfassendsten seit Einführung der Zuschüsse für Auszubildende, aber auch längst überfällig gewesen.

Also mir ist nicht ganz klar ab wann man berechtigt ist den Höchstsatz zu bekommen???
Meine Freundin z.B bezieht gerade mal 400,- Euro und darf laut ihrer Schule keine weitere Tätigkeit aufnehmen! Skurille Ausagen wie :”Wenn wir herausfinden das du nebenher Arbeitest wirst du der Schule verwiesen” Ich weiss, dass das nicht zulässig ist aber in dem Fall fehlt einfach die Beweislast + der Rechtsschutz (zu der Aussage der Schule)… Allein Ihre Miete für eine Schäbige 1 Zimmer Wohnung beträgt schon 350,- Euro!!! Also wie bitte soll sie Ihre Schule ohne zusätzliche Förderung bestehen? Sie hungert jetzt schon…und dass das nicht für den Lernprozess fördernd ist – ist einleuchtend!!! Also bitte eine Antwort dringend … Sie lebt in Bremen und es kommt mir vor, da ich in Mannheim lebe, dass es sehr auf Willkür in unserem Lande ankommt, wie man berechnet wird… Zudem gibt es dort keine richtige Rechtsberatung die man ohne Geld nutzen kann!!! Anders als hier….Wenn es eine Möglichkeit, ein Gesetz oder etwas anderes gibt das wir tun können bitte um Antwort …DRINGEND!!!