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Steuerliche Probleme beim Elterngeld

Nett gemacht, schlecht gemacht. So siegt der Steuerzahlerbund die veränderten Bedingungen, unter denen Eltern das staatliche Eltergeld beziehen können.
Was an sich als Bonus für Familien gedacht ist, damit die Phase der Kindererziehung finanziell besser überbrückt werden kann, stellt sich laut Steuerzahlerbund im Einzelfall als durchaus negativ dar.

So kann nach der Einreichung der Steuererklärungen nach allen gesetzlichen Berücksichtigungen im schlimmsten Falle Steuernachzahlungen fällig werden, weil höhere Besteuerungen beim Elterngeld möglich sind.

Hinzu kommt die Regelung, nach der Privatversicherte über gesamte Phase der Erziehungszeit hinweg weiterhin ihre Beiträge zu entrichten haben, was den finanziellen Segen durch das Elterngeld deutlich schmälern kann.
Der Steuerzahlerbund wirft nun der Regierung vor, sie habe diese negativen Aspekte der Reformen und der Schaffung des Elterngeldes wissentlich vorenthalten, um Kritik zu verhindern.

Gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt da das Urteil vom Dortmunder Sozialgericht unter dem Aktenzeichen S 11 EG 8/07 / S 11 EG 40/07. Dies besagt, dass Ehepartner vor der Inanspruchnahme des Elterngeldes die Möglichkeit haben, die Steuerklassen zu wechseln. Berechnet werden die Zahlungen nämlich auf Basis des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils.

Lohnend kann das Abwägen also durchaus sein für Eltern, die versuchen, den höchsten Nutzen aus dem Elterngeld zu ziehen.

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