Unterhalt für alleinerziehende Frauen ist nach wie vor heftig umstritten.
Erst kürzlich gab es einige neue Regelegungen den Unterhalt für Mütter betreffend. Nun muss sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zum Einsatz kommen, um herauszufinden, ob es zumutbar ist, das Mütter bereits ab Lebensjahr Nummer drei des Kindes zur Arbeit angehalten werden, um die Unterhaltszahlungen durch den Kindsvater überflüssig zu machen.
Vor allem Väter werden gespannt auf das Urteil des BGH warten, hängt doch von der juristischen Entscheidung ab, wie lange sie zukünftig neben außer dem Unterhalt für die Kinder zusätzlich für den Lebensunterhalt der ehemaligen Lebenspartnerin aufkommen müssen.
Zum BGH-Prozess kam es, weil eine junge Frau, die mit ihrem ehemaligen Partner zwei Kinder hat und auf eine gemeinsame Zeit von fünf Jahren zurückblickt, knapp 1300 Euro fordert als Unterhalt, weil sie für die Kinder sorgen müsse.
Grundsätzlich steht den alleinerziehenden Müttern oder Vätern nach aktueller Rechtlage nur etwa drei Jahre lang Unterhalt vom Ex-Partner zu, jedoch ist eine Verlängerung des Zahlungszeitraumes im Einzelfall möglich.
Früher war die Rechtslage so, dass bei ehemals verheirateten Paaren erst ab Schulpflichtigkeit zumindest eine zeitweilige Erwerbstätigkeit aufgenommen werde musste. Sobald das zu betreuende Kind das 14.Lebensjahr erreicht hatte, mussten sich Alleinerziehende um eine Ganztagsstelle bemühen.

Was nützen einen die Unterhaltstabellen wenn die Väter(ein großteil von diesen Herren) es glänzend verstehen sich vor den Zahlungen zu drücken. Und dank unserem Staat wir Frauen mit unseren Kindern keine Handhabe zumindest an den Unterhalt für die Kinder zu kommen. Besonders interessant wird es wenn die Väter aus Grenznahen EU-Ländern kommen, dann geht garnichts mehr. Außer man hat einen dicken Geldbeutel und kann sich einen Anwalt im Ausland erlauben, dann könnte es vieleicht mit den Zahlungen klappen. Die Ämter machen es sich einfach, Aussagen wie freuen sie sich dass es Sozialhilfe gibt ist eine davon. Aber sobald Geld fließt hat das Kind nichts davon. Kindergeld, Unterhaltsleistungen alles wird gegen Hartz VI gegengerechnet. Und dann sind wir wieder an dem Punkt. Kein Geld für unsere Kinder damit sie eine ordentliche Ausbildung bekommen, denn den meisten Vätern ist es egal.
Unterhalt für die Kinder muss und sollte immer bezahlt werden. Ob den Müttern/ Vätern auch Unterhalt zusteht? Ich bin da eher geteilter Meinung. Sicherlich gibt es Väter die sich kunstvoll der Unterhaltverpflichtung entziehen, aber es gibt auch die Mütter, die auf Grund der großzügigen Unterhaltsrechte einfach nicht arbeiten wollen. Allerdings wird die Vollzeitarbeitspflicht nicht durchzusetzen sein, weil es ja wiederum überhaupt keine Arbeitsplätze für Mütter gibt. Auch Betreuungsplätze stehen zumindest in den alten Bundesländern nicht zur Verfügung. Alles in allem meine ich, beide Elternteile müssen zu gleichen Maßstäben für den Unterhalt des Kindes sorgen- schließlich wollten auch beide das Kind. Und es ist ziemlich asozial wenn Eltern sich um den Unterhalt streiten- das zeugt nicht gerade von Verantwortung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt sollte finanziell abgesichert sein- auch durch eigene Arbeit ist das möglich. Außerdem sollte keine Arbeit gefunden werden muss nicht auf Sozialleistungen zurückgefriffen werden, denn dann tritt laut SGB wieder die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils in Kraft- also warum die ganze Aufregung- bleibt doch alles beim alten.
Hallo,
habe hier mal eine Frage.
Der Vater meines Kindes, mein Ex-Freund, wurde veruteilt und zu mehreren tausend Euro Geldstrafe verurteilt. Nun erhalte ich einen verminderten Unterhalt (unterster Satz 117 Euro/Monat), nur weil er nach der Berechnung Unterhalt + Geldstrafe (Tagessätze) unter ded Eigenerhalt rutscht.
Das ist doch eine Frechheit, oder? Was hat den mein Kind damit zu tun?
Die Staatkasse kommt zuerst?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
S.
Kennt hier jemand die Gesetzeslage?
das kenn ich nur zu gut mein ex hat keinen job und viele tausend euro schulden und deswegen bekomme ich auch nur diesen mindestunterhalt von 117 euro. finde es frech weil ich und mein sohn gar nix dafür können. wollte auch unterhalt für mich doch davon hab ich wenig ahnung kann mir jemand helfen? komm kaum im monat um die runden
Unser Sohn, voll berufstätig, hat seit ein paar Monaten eine Freundin, nun erwartet sie ein Kind. Sie wohnt an einem anderen Ort und ist dort auch berufstätig, so dass sie bis zum Eintritt des Mutterschutzes auch nicht umziehen kann, da sie dann ohne Arbeit und mittellos wäre. Das Einkommen unseres Sohnes ermöglicht ihnen nicht, auf das Einkommen der Freundin zu verzichten. Wie ist der Unterhalt zukünftig gesichert, wenn die Freundin nach dem Erziehungsjahr nicht zu ihm zieht? Ist er dann auch gegenüber der Mutter zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese keine neue Arbeit mit dem Kleinkind findet?
Wo kann mann über die gesetzlichen Festlegungen nachlesen?
Danke für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüssen
M.Schwunke
Es wäre wohl an der Zeit, dass Ihr Sohn sich alleine um seine Angelegenheiten beginnt zu kümmern. Zu der Frage bezüglich Unterhalt: natürlich ist er verpflichtet der Frau ebenfalls Unterhalt zu zahlen, oder denken Sie, jegliche Vernatwortung für ein Kind liegt in den Händen der Mutter? Bringen Sie ihrem Sohn bei, dass er Vernatwortung in voller Höhe zu übernehmen hat, denn ansonsten schadet er sich und dem Kind. Sollten Sie es immer noch nicht geschafft haben, sich aus deinen Angelegenheiten rauszuhalten ist vermutlich eh Hopfen und Malz verloren, da er das dann auch nicht merh lernen wird und eine Partnerschaft mit einer erwachsenen Frau wo er jetzt Verantwortung als Mann zu übernehmen hat für ihn wahrscheinlich gar nicht verständlich ist. Schöne Grüesse.
Was für ein dumme Antwort. Sowas kann nur von einer allein erziehnden Frau kommen. HAb ich recht?
Wenn die Frau der meinung ist, sie müsse das kind allein erziehen und nicht zu ihm ziehen, dann soll sie gefälligst selbst für sich sorgen.
Wenn sie es nicht kann, dann soll das sorgerecht an den MAnn gehen.
Das System ist sowieso ungerecht für Männer!! Oder wie hoch ist die wharschinlichkeit, dass der Männliche Part, die Kindeserziehnung übernehmen darf???
Geh mal lieber arbeiten, dass ist verantwortung für das kind!!!
Wie kann man bloss derart dämliche Meinungen vertreten
Ich finde es nicht in Ordnung, dass Frauen über den Kopf der Männer alles entscheiden. Wenn eine Schwangerschaft z. B. in einer flüchtigen Bekanntschaft “passiert” ist, oder noch schlimmer: In einer außerehelichen Affäre und wenn die dann jetzt alleinerziehende ledige Mutter zufällig die Pille abgesetzt hatte, es dem Mann aber verschwiegen hat und wenn sie dann allein über das Austragen einer Schwangerschaft entschieden hat, weil sie genau weiß, dass der Mann gar kein Kind mit ihr wollte und schon vielleicht Kinder hat, die er versorgen muss, dann finde ich es nur Recht, wenn diese Frau selbst für sich sorgen muss. Sie sollte sich gefälligst auch vorher Gedanken machen, wovon sie leben will und nicht vielleicht einer Ehefrau den Lebensunterhalt streitig machen, wenn sie sogar noch von der Ehe wusste! Diese Frauen stürzen eine ganze Familie in den finanziellen Ruin,ziehen die anderen Kinder sozial mit runter, nur weil sie selbst ihren Plan durchsetzen wollen: Diese Frauen entscheiden sich häufig genug, dann erstmal drei Jahre überhaupt nicht arbeiten zu gehen, erst Recht, wenn der Mann gut verdient, denn sie schert es nicht, wenn dessen Familie plötzlich nicht mehr genug zum Leben hat und die Ehefrau, die ja auch Kinder betreut, ihr Leben neu planen muss. Sie bleiben einfach zuhause, klagen auf Unterhalt, mit relativ guten Chancen vor unseren deutschen Gerichten (Baby wird regelmäßig mit in den Gerichtssaal geschleppt und Mutti macht auf lieb und verlassen). Vater muss zahlen, eheliche Kinder stürzen sozial ab, weil noch eine Mutti am finanziellen Tropf hängt. Nach drei Jahren bemüht sie sich nicht um Ganztagsbetreuung, sondern nimmt den erstbesten Kitaplatz, gleich um die Ecke, der aber leider, leider nur halbtags ist und schon klagt sie auf Billigkeitsunterhalt – des Kindes wegen. Komisch, dass die Kinder alleinerziehender Mütter angeblich immer mehr leiden, falls sie ganztags betreut werden sollen als die Kinder verheirateter Mütter, die in ihrem Beruf bleiben und die Familie sozial mit absichern wollen und nicht nur abkassieren wollen. Die Gerichte sollten auf jeden Fall die Konstellationen mit berücksichtigen. Solche ledigen Mütter handeln nicht selten aus Frust. Der Geliebte ließ sich schließlich nicht wie erhofft scheiden – hoppla, dann werden sie aus Versehen schwanger, vielleicht lässt sich dann ja die Ehefrau scheiden – Mist, hat auch nicht geklappt: Dann soll die auch nicht haben, was die Geliebte nicht kriegt, oder? Dann wird abkassiert und deutsche Gerichte erlauben das – Schutz der Ehe hin oder her…..