Über die Ausbeutung der Arbeitslosengeld-Empfänger, die in Ein-Euro-Jobs vermittelt werden, um sich dort (zum Teil) regelrecht ausbeuten lassen zu müssen, wurde in den Medien mehr als ausführlich berichtet.
Nun hat aber das Landessozialgericht in Rheinland-Pfalz – um es sarkastisch zu formulieren – endlich auch mal eine Entscheidung zugunsten der Arbeitslosen getroffen.
Scheint es sonst eher so, als ginge es im Einzelfall darum, Arbeitslosen möglich viel Arbeit aufzuhalsen in den Beschäftigungsverhältnissen zum Niedrigtarif, sagte das Gericht zu Koblenz nun deutlich, dass es nicht ausschließlich um die Beschäftigung der Arbeitslosengeld-Bezieher gehen könne.
Die Bürger müssten das Recht zur Ablehnung eines Jobs haben, wenn ihnen durch die Zwangsmaßnahme nicht mehr ausreichend Zeit zur Verfügung steht, sich eigenständig nach einer Arbeitsstelle umzusehen, die ihren Qualifikationen entspricht und dafür sorgen kann, dass die Arbeitslosen wieder in eine bezahlte Tätigkeit fern vom ALG einsteigen.
Es geht im Urteil auch darum, Relationen zwischen Aufwand und Nutzen zu wahren. Der klagende ALG2-Bezieher sollte auf Wunsch seiner Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur über ein Vierteljahr wöchentlich 30 Stunden arbeiten für etwas mehr als 1 Euro pro Stunde und dafür zusätzlich insgesamt 90 Minuten Fahrzeit in Kauf nehmen.
Der Mann hatte geklagt, nachdem ihm aufgrund seiner Ablehnung der Stelle die Bezüge um 30% gekürzt worden waren. Die Richterin gab dem Kläger Recht, der neben der Tätigkeit besagte Chance der Arbeitssuche nicht mehr gegeben sah.
[Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 18.03.2008 (Az: L 3 AS 127/08)]
