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Neuer Bafög-Satz lässt Studenten aufatmen

Nach der heißen Debatte um Studiengebühren können angehende Akademiker jetzt ein wenig zur Ruhe kommen. Ab August lockt mehr BaföG.

Und dabei geht es dieses Mal nicht nur um Kleinigkeiten, die bei der „staatlichen Berufsausbildungsförderung“, kurz BAföG, von Vater Staat geändert worden sind. Pünktlich zum 1. August gibt es etliche Korrekturen, über die sich deutsche Studenten und ihre Kommilitonen aus dem Ausland gleichermaßen freuen dürfen, denn diese können nun ebenfalls BAföG beantragen.

Ein Verbesserung hat der Gesetzgeber nun sowohl beim möglichen Höchstsatz als auch den unterschiedlichen Bafög-Sätzen umgesetzt. Die monatliche Grundsicherung beläuft sich ab August auf 366 Euro, das sind immerhin 33 Euro mehr als bislang. Hinzu kommen je nach Einzelfall Wohngeld-Zuschuss von 218 Euro monatlich plus Krankenversicherungsgeld in Höhe von 59 Euro.

Für viele Familien aber wichtiger als die eigentlichen Zahlen für die angehenden Studenten sind die Freibeiträge, die als Bemessungsgrenze angesetzt werden. Auch hier gibt es nun eine deutliche Verbesserung. Bisher lag der elterliche Freibetrag bei 1440 Euro, nach dem Stichtag wird für die Unterhaltspflicht ein Freibetrag in Höhe von 1555 Euro angerechnet.

Noch erheblicher sind die positiven Veränderungen bei alleinstehenden Eltern. Hier klettert die Grenze des Einkommens von 960 Euro auf stolze 1400 Euro.
Eine wichtige Regel hat sich für die Studierenden nicht geändert: Auch weiterhin muss das BaföG jedes Jahr aufs Neue beantragt werden.

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